Vor zwei Wochen haben wir hier über die „Homöopathie-Deklaration“ des „Dialogforums Pluralismus“ (namentlich von Professor Dr. med. Peter F. Matthiessen) berichtet.
Jetzt hat auch der „Münsteraner Kreis“ als einer der Hauptadressaten Stellung zu dem Papier genommen.
Darin heißt es unter anderem:
Matthiessen schreibt, die publizierte Evidenz spräche für eine Wirksamkeit der Homöopathie und führt als Beleg dreizehn Veröffentlichungen an, ohne näher auf sie einzugehen. Anders Argumentierenden werden „Ignoranz“ oder „bewusste Fehlinformationen“ unterstellt.
Dagegen ist zu sagen: Weder die angeführten noch irgendwelche anderen Publikationen können die Wirksamkeit der Homöopathie zweifelsfrei belegen. Die in der Stellungnahme zitierten vier Systematischen Reviews verweisen selber auf die geringe Qualität und geringe Aussagekraft der vorliegenden „positiven‘ Studien“. Man möge die Reviews lesen.
Anders als von Matthiessen behauptet, ist zudem der Beitrag von Hahn keine unvoreingenommene Metaanalyse, sondern lediglich eine Zusammenfassung schon länger bestehender Kritikpunkte, wobei Hahn zudem keineswegs auf wohlbegründete Wirksamkeit schließt. Man möge den Beitrag lesen.
Matthiessen schreibt: „Beim Informieren der Öffentlichkeit über die therapeutische Wirksamkeit der Homöopathie sollten nicht vorgefasste subjektive Überzeugungen leitend sein, sondern die Bereitschaft zur intellektuellen Redlichkeit.“
Dazu ist zu sagen: Diesem Appell schließt sich der Münsteraner Kreis unbedingt an.
Man möge allerdings dabei bedenken, dass für die Homöopathie weder Kausalerklärungen vorliegen, die mit den Grundlagen der Naturwissenschaften in Einklang zu bringen wären, noch Studien, welche die Wirksamkeit ihrer Behandlungsmethoden nachweisen können.
Die Anmerkungen des „Münsteraner Kreises“ zur „Homöopathie-Deklaration“ finden sich hier.
Zum Weiterlesen:
- Der alberne Versuch der Homöopathen-Lobby, Globuli als wirksam zu „deklarieren“, GWUP-Blog am 12. Februar 2019
- „Homöopathie-Deklaration 2019“ – Das INH nimmt Stellung, INH am 12. Februar 2019
- Jura in Kürze – Wissenschaftsfreiheit und Homöopathie: „Methodisch evident Unvertretbares, Gesundheits-Check am 10. Februar 2019
2. März 2019 um 16:34
„Man möge lesen“ ist für Gläubige eine Zumutung. Wozu Studien lesen, wenn man weiß, dass man recht hat?
2. März 2019 um 19:01
„… und man möge verstehen“, möchte ich hinzufügen, soweit das noch Sinn macht angesichts der kognitiven Fehlleistungen der Homöopathen angesichts der Ergebnisse ihrer eigenen Studien und Reviews.
Ich glaube nicht, dass eine einfache Leseempfehlung genügt, um bei dem Kreis um Prof. Matthiessen die kognitive Schallmauer zu durchbrechen.