Kein Riesenschritt, aber immerhin eine kleine Überraschung:
Die sogenannten Wahltarife wurden mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 geschaffen. Damals sollte die Wahlfreiheit für Versicherte gestärkt werden, indem die Krankenkassen die Möglichkeit bekommen, ihren Versicherten solche Tarife anzubieten. Versicherte können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden. Für die Homöopathie-Tarife haben sich offenbar aber nur wenige Versicherte entschieden.
Nicht zu verwechseln sind die Homöopathie-Wahltarife allerdings mit der grundsätzlichen Möglichkeit für die Kassen, homöopathische Produkte über ihre Satzungsleistungen anzubieten.
Zum Weiterlesen:
- Spahn will Wahltarife für Homöopathie abschaffen, DAZ.online am 25. September 2018
- Homöopathie: Streit verschärft sich, Stuttgarter Zeitung am 24. September 2018
- The recent history of homeopathy in Germany, edzardernst am 25. September 2018