MedWatch und apotheke adhoc berichten heute über eine neue Studie, die im aktuellen Skeptiker (1/2018) vorgestellt wird.
Eine Arbeitsgruppe um Professor Dr. Tilman Betsch von der Universität Erfurt wollte wissen, ob Apotheker beim Thema Homöopathie nach den Leitlinien der Bundesapothekenkammer (BAK) und damit nach aktuellen wissenschaftlichen Kriterien beraten.
Die Ergebnisse weichen deutlich von der viel diskutierten Selbstdarstellung einer PTA ab, die im Januar bei DocCheck über dieses Thema bloggte, und bestätigen frühere pessimistischere Einschätzungen.
In 14 von 100 Beratungen boten [Apothekenmitarbeiter] neben anderen Präparaten auch homöopathische Mittel aktiv an, ohne dass die Kundinnen hiernach fragten, schreiben die Wissenschaftler. Aber auch gut jeder zweite Apothekenmitarbeiter, der aktiv keine homöopathischen Präparate empfohlen hatte, erklärte auf eine anschließende Nachfrage, diese seien eine „Alternative“,
fasst MedWatch die Studie zusammen:
In lediglich 5 der 86 Fälle, in denen die Kundinnen von sich aus in Sachen Homöopathie nachfragten, wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass eine Wirkung von Homöopathika empirisch nicht nachgewiesen ist. „In 19 Fällen wurde sogar behauptet, dass die Wirkung homöopathischer Präparate durch klinische Studien eindeutig bewiesen sei“, schreiben die Forscher – in elf weiteren Fällen verwiesen die Apothekenmitarbeiter auf einen Nachweis durch „Erfahrungswissen“.
Die Studien-Autoren konstatieren einen „(Weiter)-Bildungsbedarf bei vielen Apothekern“.
Das gedruckte Skeptiker-Heft kann hier bestellt werden. Einzelseiten sind online hier verfügbar.
Zum Weiterlesen:
- Das Geschäft mit den Globuli: Wird in deutschen Apotheken evidenzbasiert beraten? Skeptiker 1/2018
- Homöopathie: „Bildungsbedarf bei Apothekern“, apotheke adhoc am 20. März 2018
- Check zur Homöopathie-Beratung: Apotheken verschweigen Stand der Wissenschaft, medwatch am 20. März 2018
- Ein Apotheker versucht, sein „Bachblüten-Dilemma“ zu erklären, GWUP-Blog am 14. Februar 2018
- Globuli und Pharmazie – eine Liebesgeschichte? blooDNAcid am 4. Juni 2013
- Homöopathie in der Pharmazie – eine Bestandsaufnahme; Teil 1 und Teil 2, blooDNAcid am 8. Oktober und 5. November 2012
- Apotheken zwischen Gesundheit und Geschäft, Susannchen braucht keine Globuli am 10. März 2018
22. März 2018 um 08:07
als Betroffener kann ich euch sagen:
DIE LEUTE WOLLEN ES NICHT HÖREN
wenn man ausschließlich evidenzbasiert berät (wie ich es zumindest versuche) hat man deutliche wirtschaftliche Nachteile. Eine ganze Gruppe von Kunden kommt dann nicht mehr und holt auch ihre verordneten Medikamente wo anders. Breit verteilt über die Bevölkerung, so dass die schlechte Meinung über deinen Laden auch schön streut….
Und nur besser fühlen zahlt auch keine Rechnungen.
22. März 2018 um 14:31
Mir ist auch schon öfter aktiv Homöopathie angeboten worden, obwohl ich ganz genau wusste, welches Medikament ich wollte. Ist das legal? Kann man sich da an einer zuständigen Stelle über die Apotheke beschweren?
23. März 2018 um 10:20
@ ApoMi:
„wenn man ausschließlich evidenzbasiert berät (wie ich es zumindest versuche) hat man deutliche wirtschaftliche Nachteile. Eine ganze Gruppe von Kunden kommt dann nicht mehr und holt auch ihre verordneten Medikamente wo anders. Breit verteilt über die Bevölkerung, so dass die schlechte Meinung über deinen Laden auch schön streut….“
Habe ich mit meiner Praxis alles durch. Hat mich auch an den Rand der Insolvenz gebracht. Und nun kommen immer mehr neue Patienten zu mir, die einen kritischen Arzt zu schätzen wissen.
Man muss nur einen langen Atem haben, dann funzt das auch. Und das Schöne ist: ich kann immer noch jeden Tag in den Spiegel schauen, ohne zu kotzen. Kannst Du das auch von Dir behaupten?
23. März 2018 um 11:04
@Schnute
Nein, beschweren kann man sich eher nicht – je nachdem, wie es ablief.
Wenn Sie mit einem konkreten Wunsch kommen, dann ist es schon Aufgabe, diesen auch zu hinterfragen. Man darf auch Alternativen anbieten – auch unechte, wie Homöopathika; denn Homöopathika gelten rechtlich als echte Arzneimittel.
Wenn Sie das Gefühl hatten, dass man Ihnen unbedingt etwas aufschwätzen wollte, können Sie sich natürlich entweder an den Inhaber wenden und sich über den Mitarbeiter beschweren oder aber, falls es denn der Inhaber selbst war, eine Beschwerde an die zuständige Apothekerkammer senden.
Aber wie gesagt, wenn es nicht an Nötigung oder Belästigung grenzte, liegt die Empfehlung eines Homöopathikums im Ermessensspielraum der Apothekenmitarbeiter.
Sie können natürlich auch durch einen Gang zur Konkurrenz selbst die Apotheke abstrafen.
23. März 2018 um 13:13
Was Schnute sagt, ist natürlich nicht zu unterschätzen. Aber wenn man den Mist wegkriegen will, muss überall angesetzt werden – auch in Apotheken. Aufklärung und Weiterbildung ist sicher ein Part, aber Freiwilligkeit funktioniert meiner Ansicht nach da nur begrenzt.
23. März 2018 um 17:52
@ noch’n Flo
Eine Portion weniger Selbstgerechtigkeit würde dir ganz gut zu Gesicht stehen.
Meine Frau ist auch Apothekerin und ist entschieden gegen Homöopathie/Bach/Schüßler. Sie berät deshalb auch nie aktiv in diese Richtung, gibt aber auf Wunsch das Mittel her. Wenn jemand fragt, weist sie auf die fehlenden Wirksamkeitsbelege hin. Mehr geht nicht.
Es ist im Apothekenalltag kaum Zeit, ausführliche Erklärungen zu liefern und Grundsatzdiskussionen zu führen, wenn in der Schlange dahinter zig Leute warten.
Da tut sich ein Arzt bei einem Vieraugengespräch im Behandlungszimmer deutlich leichter.
Außerdem unterliegen Apotheken dem Kontrahierungszwang.
24. März 2018 um 15:47
@ RainerO:
„Eine Portion weniger Selbstgerechtigkeit würde dir ganz gut zu Gesicht stehen.“
Warum? Sie hat mich schliesslich eine Menge gekostet.
„Es ist im Apothekenalltag kaum Zeit, ausführliche Erklärungen zu liefern und Grundsatzdiskussionen zu führen, wenn in der Schlange dahinter zig Leute warten.“
Wieso? Es schadet doch nicht, wenn die die Informationen auch mitbekommen.
„Außerdem unterliegen Apotheken dem Kontrahierungszwang.“
Was das einzige Argument ist, warum sich Kügelchen überhaupt in einer Apotheke befinden dürfen. Aber niemand verbietet Dir, auf die Fläschchen einen grossen Warnaufkleber (so à la Zigarettenschachtel) zu pappen, auf dem bspw. steht: „Warnung! Unwirksamer Müll! Sie als Patient werden damit vom Hersteller nach Strich und Faden beschissen!“
24. März 2018 um 20:07
@ noch’n Flo
Ein Apotheker mit deinem Auftreten wäre entweder innerhalb kürzester gefeuert, oder als Besitzer pleite.
Ich bleibe dabei: Als Arzt tust du dir mit Aufklärung viel leichter, als als Apotheker. Ich frage mich, wie viel Ahnung du vom Betrieb in einer Apotheke hast, wenn ich mir ansehe, was du dir vorstellst dort machen zu können. Warnaufkleber anbringen kann ja nicht wirklich dein Ernst sein. Hast du das eigentlich zu Ende gedacht, bevor du das hingeschrieben hast?
In der Apotheke, in der meine Frau arbeitet, ist das Esozeug in eine Ecke verbannt und wird nicht aktiv beworben. Aber es ganz wegzuräumen wäre der Tod dieser Apotheke. Bis sich das bei den Esoterikgegnern (da überschätzt du vermutlich deren Anzahl deutlich) herumgesprochen hat und diese in eine Apotheke am Stadtrand pilgern, muss sich meine Frau einen neuen Job suchen.
Glaub mir, der Traum meiner Frau ist eine esoterikfreie Apotheke. Derzeit könnte man sich das aber nur als Liebhaber- oder Abschreibungsprojekt eines Multimillionärs leisten.
27. März 2018 um 18:47
Der Kontrahierungszwang ist nicht der einzige Grund, warum Homöopathika in der Apotheke stehen dürfen.
Sie gelten nach deutschem Recht (leider) immernoch als Arzneimittel und apothekenpflichtig (manche auch verschreibungspflichtig – wobei man sich fragen muss, ob das nicht eher (Phyto)pharmaka sind). Daher dürfen sie NUR in der Apotheke stehen.
Weiterhin handelt es sich um apothekenübliche Waren – noch ein Grund, der es erlaubt, sie anzubieten.
Dass das aus Sicht von uns Skeptikern eher suboptimal ist, ist geschenkt.
Nun bin ich kein Arzt, aber ich habe immer das Gefühl, dass die in Deutschland zumindest nicht so mit der Konkurrenz zu kämpfen haben. Wenn man sich da bei Patienten etwas unbeliebt macht, wenn man aktiv was gegen Homöopathie tut, sollte das leichter zu verschmerzen sein, als wenn man Kunden vergrault, die dann eben in eine (der) andere(n) Apotheken vor Ort gehen oder halt im Netz bestellen.
27. März 2018 um 21:28
Anderswo sind die Apotheken auch nicht besser:
Homeopathic code of ethics ignored
https://www.newsroom.co.nz/2018/03/25/99243/homeopathic-code-of-ethics-ignored#
27. März 2018 um 23:47
@ Christian Becker
Der Kontrahierungszwang hat erstmal gar nichts mit Homöopathie zu tun. Er zwingt Apotheker nur dazu, diese abzugeben, wenn ein Patient mit einem Rezept kommt. Das gilt aber auch für echte Medikamente.
Es gibt nur sehr wenige, eng gesteckte Ausnahmen (Verdacht auf Missbrauch, offensichtliche Irrtümer), in der ein Apotheker eine Abgabe verweigern darf.
28. März 2018 um 10:15
@RainerO
Schon klar. Wollte nur den Beitrag von Flo richtigstellen, dass der Kontrahierungszwang der einzige Grund ist, aus dem Homoöpathie in der Apotheke stehen darf.
Kontrahierungszwang zusammen mit der Maßgabe, dass Rezepte innerhalb einer angemessenen Zeit ausgeführt werden müssen, ergibt fast zwangsläufig die Anwesenheit homöopathischer Mittel in der Apotheke, insbesondere wenn man Ärzte in der Nähe hat, die den Kram aufschreiben.
Wobei ich mich gerade frage… wenn ein Homöopathikum aufgeschrieben ist, ist das dann nicht per se ein offensichtlicher Irrtum? :D
28. März 2018 um 12:10
Frage an einen Medizinrechtler:
Wenn also ein Arzt ein Privatrezept über ein Homöopathikum ausstellt, dann hat der Apotheker zu liefern. Soweit, so eindeutig. Unmittelbar vorhalten muß der Apotheker es aber nicht (Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO: § 15 Vorratshaltung).
Kann sich der Apotheker generell weigern, ein Homöopathikum zu bestellen, wenn ein Patient ohne Rezept zu ihm kommt und danach begehrt?
28. März 2018 um 14:30
Was hindert eigentlich eine Apotheke daran, sich einen Schrank mit braunen Fläschchen, in denen Zuckerkügelchen sind, zu füllen und nach Bedarf des Kunden bzw. des Rezeptes Aufkleber zu drucken und draufzubappen? Kann doch sowieso keiner nachweisen, was drin ist oder mal drin war.
28. März 2018 um 16:42
@ Doris Köhler: Hat es tatsächlich vor ein paar Jahren gegeben – leider ist mir die Quelle abhanden gekommen, war aber in Bangladesch im großen Stil. Keine Ahnung, wie es herausgekommen ist!
29. März 2018 um 11:07
@borstel
Ich bin kein Medizinrechtler, nur Apotheker. :D
Der Kontrahierungszwang gilt nur für Rezepte, wie du ja selbst beschrieben hast.
Will jemand ohne Rezept ein Homöopathikum (oder was auch immer) haben und es ist nicht an Lager, kann man die Bestellung verweigern – da darf man ausnahmsweise ganz Kaufmann/ -frau sein.
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man für Kunden Ware bestellt.
Macht natürlich einen schlechten Eindruck und könnte dazu führen, dass besagter Kunde sich eine andere Apotheke sucht.
29. März 2018 um 14:33
@ Christian Becker: Danke!
22. April 2018 um 16:23
Dazu:
Anhörung im Landtag: „Die Komplementärmedizin ist ein Wirtschaftsfaktor für die Apotheken“
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/04/20/becker-die-komplementaermedizin-ist-ein-wirtschaftsfaktor-fuer-die-apotheken
22. April 2018 um 19:59
@Bernd Harder
LAV-Präsident Becker, DHU-Chef Braun und Sozialminister Lucha sagen endlich einmal offen und ehrlich, worum es in der Homöopathie-Debatte geht:
Wahlfreiheit der Kunden? Irrelevant!
Gesundheit der Patienten? Da pell ich mir ein Ei drauf!
Es geht schlicht und einfach ums Geld. Letztendlich unterscheiden sich die drei Herrschaften um keinen Deut von Automobilherrstellern, Autolobbyisten und Bundespolitikern (Stichwort Dieselskandal).
Und nun zu den Kommentaren von Sozialminister Lucha, welcher leider aus meinem Wohnort Ravenburg kommt:
„In Baden-Württemberg gibt es 1678 Ärzte für Naturheilkunde. Das ist eine ganze Menge.“
Epic fail, denn Homöopathie hat nix mit Naturheilkunde zu tun.
„Wir wollen langfristig die alternativen Arzneimittel in der Regelversorgung integrieren und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen.“
Danke für diese Aussage. Herr Lucha wird in 2021 sicher nicht meine Stimme bekommen, falls er erneut als Direktkandidat antreten sollte.
22. April 2018 um 19:59
Da kriegt man ja zu viel: Der Gesundheitsminister von BW, ausnahmsweise vom Fach (was ihn vor Doofheit aber auch nicht schützt), will also Homöopathika in den Regelleistungskatalog der GKV übernehmen lassen?
Ganz ehrlich, ich gewiß nicht auf der politischen Rechten angesiedelt und verachte die AfD abgrundtief, aber hier fällt mir nur noch „linksgrün-versifft“ ein! Wie wäre es mal lieber mit Zahnersatz, Brillenzuschuß usw., als diesem hanebüchenen Schwachsinn!!
Und überhaupt, wie kommt ein erwachsener Mann, Minister noch dazu, sich „Manne“ anreden zu lassen – obwohl, es paßt ja ganz gut, denn diesen Heini kann ja niemand mehr ernst nehmen.
Gut daß ich in einem anderen Bundesland lebe.
22. April 2018 um 20:09
@borstel
Minister Lucha ist nicht direkt vom Fach. Er ist gelernter Chemiewerker und Krankenpfleger und besitzt ein FH-Diplom in Sozialarbeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Lucha
23. April 2018 um 05:54
@RPGNo1: Aber immerhin ist er im Gesundheitswesen tätig gewesen (im Gegensatz zu Spahn, Gröhe, Schmidt, Seehofer, Fischer und wie sie alle auf der Bundesebene hießen und heißen). Insofern sollte er etwas mehr Ahnung haben. Aber vielleicht war ich zu hart zu ihm; er will ja nur die örtlichen Farmerunternehmen stärken – also alles wieder in Ordnung…
23. April 2018 um 08:44
@borstel
Na, in Ravensburg existiert ein echtes Pharmaunternehmen in Familienbesitz, bei dem ich übrigens tätig bin. Wenn er das unterstützen will, dann habe ich nichts dagegen.
Auf die Eso-Schamanen von DHU, Wala und Weleda können wir alle jedoch gut verzichten
23. April 2018 um 10:33
@ RPGNo1: Habe gerade die Website studiert und bin sehr beeindruckt! Ich könnte wetten, daß ich (ohne es zu wissen) ziemlich regelmäßig die Produkte einsetze. Im Wirtschaftssprech würde man Deinen Arbeitgeber wohl als „hidden champion“ bezeichnen?
Der BPI BW hat allerdings eine etwas andere Meinung, wer im Lande der große Held ist (und damit befindet er sich auf einer Linie mit dem Gesundheitsminister): https://www.chemie.com/fileadmin/user_upload/content/branchen/Kompetenzforum-Broschuere_2011.pdf. –> Wenn mich jemand sucht, ich habe mich auf der Toilette eingeschlossen und weine.
23. April 2018 um 10:44
@ borstel:
„Aber immerhin ist er im Gesundheitswesen tätig gewesen (im Gegensatz zu Spahn, Gröhe, Schmidt, Seehofer, Fischer und wie sie alle auf der Bundesebene hießen und heißen). Insofern sollte er etwas mehr Ahnung haben.“
Das war Philipp Rösler auch. Hat es etwas gebracht? Nö.
23. April 2018 um 13:40
@borstel
*grins*
Im Bereich der Lohnherstellung aseptischer Applikationssysteme sind wir tatsächlich ein hidden champion und auch global player. Und wie das bei Mittelständlern und Schwaben so üblich ist, wird es nicht an die große Glocke gehängt.
Aber da die großen Biotech- und Pharmahersteller bei uns Kunden sind, wirst du mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit eines unser abgefüllten Produkte in den Händen gehabt haben.
23. April 2018 um 16:23
@borstel
Die verlinkte Werbebroschüre ist einfach nur grausam und strotzt vor Un- bzw. Halbwahrheiten. Ich sollte wohl ganz froh darüber sein, dass unsere Firma kein Mitglied der BPI ist.
24. April 2018 um 01:31
Die Crux ist: Wie definiert man „evidenzbasiert“?
Für die einen ist es durch empirische Daten belegt…und für die anderen auch…nur jeder gewichtet die Ergebnisse anders…für Homöopathen ist es die Erfahrung, die sie selbst oder durch andere gemacht haben.
Für Wissenschaftler sind es anonym erhobene Daten, die eine möglichst große Gruppe von Menschen erfasst – nur so ist eine annähernd objektive Einschätzung möglich…durch Doppelblind-Versuche versucht man den „Placebo-Effekt“ so klein wie möglich zu halten…aber ist eine gänzlich objektive Darstellung in der Medizin überhaupt möglich? – Kann und soll man wirklich den „Placebo-Effekt“ herausrechnen?
Das ist die Crux der Medizin…der Patient, der ein Mensch ist.