Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) hat eine Stellungnahme zum „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ veröffentlicht.
Darin plädiert der Verein für die Abschaffung der staatlichen Erlaubnis, die Heilkunde als Heilpraktiker auszuüben:
Würde die Qualifikation zum Heilpraktiker an Hochschulen den Grundlagen der evidenzbasierten Medizin verpflichtet sein, bliebe sehr wahrscheinlich kein ausreichender Studienstoff für einen Studiengang übrig.
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere private Hochschulbetreiber solche Angebote auflegen würden. Die erhoffte Wissenschaftsbasierung und Qualitätssicherung würde wohl kaum garantiert.“
An diesem Wochenende befasst sich der Mannheimer Morgen mit dem Thema.
Dazu gibt’s ein Interview mit Dr. Natalie Grams.
Beim „Wissenwerte“-Kongress vom 4.-6. Dezember in Darmstadt diskutieren die Memorandum-Mitautoren Prof. Bettina Schöne-Seifert und Dr. Christian Weymayr mit Prof. Andreas Michalsen von der Berliner Charité und dem Heilpraktiker-Verbandsvorsitzenden Christian Wilms.
Zum Weiterlesen:
- Heilpraktiker wollen lieber „Indianer“ sein, anstatt wissenschaftlich zu arbeiten, GWUP-Blog am 19. September 2017
- „Ekelhafte Lobbyistenaktivität“: Münsteraner Kreis zu den Heilpraktiker-Vorwürfen, GWUP-Blog am 22. August 2017
- Liebe Heilpraktiker, „überzeugt uns, dass Ihr gebraucht werdet. Oder lasst es“, GWUP-Blog am 4. September 2017
- Die Heilpraktikerdebatte: auch Thema beim Kongress „Wissenswerte“, Gesundheits-Check am 14. November 2017
- „Statistisch signifikant“ ist nicht genug, EbM-Kolumne des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin am 7. November 2017
- Natalie Grams im Interview mit dem Mannheimer Morgen, GWUP-News am 19. November 2017
- What’s worse? Doctors who believe homeopathy or just use it for placebo effect, arstechnika am 16. November 2017
29. November 2017 um 16:03
Neulich entdeckt auf der Seite einer Psycho-Heilpraktikerin: Eigentlich hat jeder eine(n) Missbrauchte(n) im direkten Umfeld. Die meisten Krankheiten sind auf Missbrauch zurückzuführen (sic).