Nach dem Focus-Artikel gab’s heute eine weitere Münchner Klatsche für die Homöopathie:
Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I hat einer Homöopathika-Firma irreführende Werbung untersagt. Es ging um ein homöopathisches Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen und „sexueller Unlust“ bei Frauen auf der Grundlage von Turnera diffusa.
Der Verband sozialer Wettbewerb hatte gegen Behauptungen des Anbieters geklagt, das Mittelchen könne die Männlichkeit steigern und die weibliche Lust aktivieren.
Bei der Verhandlung demonstrierte die Kammer, dass ihr der Unterschied zwischen (sexueller) Potenz und (homöopathischer) Potenzierung durchaus geläufig ist – und dass das eine eben rein gar nichts mit dem anderen zu tun hat.
Durch homöopathisches „Potenzieren“ wird der Ausgangsstoff nicht stärker, sondern in der Regel so weit verdünnt, bis kein Molekül mehr vorhanden ist.
Und deshalb urteilte das Gericht, dass …
… homöopathische Arzneimittel generell keine messbare Wirksamkeit [aufweisen]“
beziehungsweise
… die Wirksamkeit homöopathischer Mittel allgemein ebenso wissenschaftlich umstritten [ist] wie die Wirksamkeit der Turnera diffusa im Speziellen.“
Der beklagte Homöopathika-Hersteller hätte es eigentlich wissen müssen – hätte er vorher nur mal einen Blick in Hahnemanns „Organon“ geworfen.
Dort steht nämlich, dass es …
… unmöglich ist, die Libido mit Homöopathie zu erhöhen“,
erklärt merdeister bei den Ausrufern:
Einfach deshalb, weil die Glaubuli nicht wirken können, bevor man nicht das richtige Maß an Sex hat. Der Heilung hinderlich sind nach Hahnemann nämlich (unter anderem) „unnatürliche Wohllust, (…) oder (…) unvollkommner, oder ganz unterdrückter Beischlaf“.
Man nennt solche Situationen “Catch22” oder Die Unmöglichkeit, Gleiches mit Gleichem zu heilen.“
Zum Weiterlesen:
- Schwache Lust-Tropfen, Süddeutsche am 17. September 2013
- Schüßler-Salze: Gericht verbietet irreführende Werbung, GWUP-News am 23. Februar 2013
- Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013
- Heels Schwindelpräparate, GWUP-Blog am 9. Juli 2013
- Mehr Sex mit Hahnemann? dieausrufer am 2. Februar 2013
- Schweinefleisch und Mittagsschlaf: wie man Homöopathie wirkungslos macht, Astrodicticum simplex am 18. November 2009
- Hilft Homöopathie bei Muskelkater? Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 28. August 2013
- Wirkt Traumeel S® bei Entzündungen im Rachen? (Oberbaum 2001), Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 10. September 2013
- Homöopathische Therapie von Fibromyalgie – Fisher (1989) und Bell (2004), Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 17. September 2013
- Wie esoterisch ist mein Gesundheitsministerium? Teil 13: Hessen, ruhrbarone am 17. September 2013
17. September 2013 um 19:37
Na, das ist doch bekannt: zu viel „schütteln“ macht impotent ;-)
17. September 2013 um 20:09
Hm, laut Wikipedia gilt Turnera diffusa in pharmakologischer Dosierung als Aphrodisiakum.
Wenn man man nun also der Libido verlustig gegangen ist, muesste man ja eigentlich nach dem Simileprinzip zur Potenzsteigerung ein Mittel potenzieren, das in allopathischer Dosierung einen Libidoverlust bewirkt.
Man ist so schnell verwirrt, wenn man nicht ganzheitlich denken kann.
17. September 2013 um 20:22
@rectus
das ist mir auch aufgefallen…ich denke, daß es sich hierbei nicht um ein „echtes“ homöopathisches Präparat handelt, sondern um ein „Trittbrettfahrer“, der eine „sanfte“ Tinktur aus einem Aphrodisiakum hergestellt hat und es dann an die Homöo-Fans verhökern will, die eigentlich keine Ahnung von der Homöopathie haben – interessant ist aber, daß das Gericht ein „Grundsatz-Urteil“ bzgl der Homöopathie fällen konnte, da es nicht um das Prinzip der Homöopathie ging, sondern um die Nicht-Messbarkeit solcher, weil nichts mehr zum messen da ist… :-)
17. September 2013 um 21:26
Herrlich!
zunächst ein Medikament „zur Steigerung der Libido und Potenz“, dann
der Link zum „“, danach der Link zum „Muskelkater“, danach
der Link zu den „Entzündungen im Rachenraum“
und zuguterletzt noch der Link zur „Fibromyalgie“…
Wow, wenn die Reihenfolge so stimmt… ;)
17. September 2013 um 21:27
@Susanne A.:
War Absicht …
17. September 2013 um 21:31
Hab ich mir doch gedacht…
17. September 2013 um 21:34
Aber ein solches Grundsatz-Urteil müsste doch wirklich sehr interessant sein.
17. September 2013 um 22:31
Zitat Susanne A.
…ich fürchte, ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen…
17. September 2013 um 22:57
@Ralf:
… „interessant ist aber, daß das Gericht ein “Grundsatz-Urteil” bzgl der Homöopathie fällen konnte, da es nicht um das Prinzip der Homöopathie ging, sondern um die Nicht-Messbarkeit solcher, weil nichts mehr zum messen da ist… “
Das meinte ich.
17. September 2013 um 22:59
@ Ralf/Susanne A.
„…ich fürchte, ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen…!“
Ich auch nicht!!!
18. September 2013 um 06:57
Tja, die SZ zitiert das Urteil in indirekter Form auch dahingehend,
„… [e]inige andere Werbeaussagen ließ das Gericht jedoch durchgehen, sie seien vage und unspezifiziert und damit nicht irreführend – Kunden würden schon verstehen, dass hier konkrete Wirkungen nicht versprochen werden. …“.
Schön, wenn die Kundinnen samt Kunden tatsächlich verstehen würden, was die Kammer ihnen hier unterstellt. Die alltägliche Erfahrung zeigt aber, dass problemlos Zeug verkauft werden könnte mit Werbeaussagen wie „… macht Sonnenaufgänge aufgängiger“.
18. September 2013 um 07:43
Na ja, die Firma hat das nur nicht richtig potenziert. Wie das wirklich „funktionieren“ soll haben doch andere längst beschrieben, nachzulesen hier: http://www.webcitation.org/66pLX5QPl
Das hatte ich schon im letzten Jahr ein wenig gewürdigt: http://wahrsagercheck.wordpress.com/2012/04/10/die-woche-der-homoopathischen-widerspruche/
18. September 2013 um 12:42
@ rectus: „Wenn man man nun also der Libido verlustig gegangen ist, muesste man ja eigentlich nach dem Simileprinzip zur Potenzsteigerung ein Mittel potenzieren, das in allopathischer Dosierung einen Libidoverlust bewirkt.“
Stimmt… wie wäre es mit einem Foto von Peter Altmaier in Unterhosen????
18. September 2013 um 13:04
@Statistiker
Gibt’s auch ein Mittelchen, um dieses Bild wieder aus dem Kopf zu kriegen?
18. September 2013 um 16:20
Nach Homöopathen-„Logik“ müsste doch ein „potenziertes“ Foto von Peter Altmaier in Unterhose den Effekt eines richtigen Fotos von Peter Altmaier in Unterhose bekämpfen?
Soll ich nochmal „Peter Altmaier in Unterhose“ schreiben, damit es sich richtig schön ins Gehirn fräst?
18. September 2013 um 18:39
Mensch, Leute,verbreitet hier bitte keine Angst und Schrecken…
Peter Altmaier mit seinem Blabla und seinem Hang, Sachen zu verdrehen, stösst mich ja schon so genug ab, der in Unterhose wäre der Gipfel des Grauens;-)
18. September 2013 um 18:58
„der Gipfel des Grauens“
Wie wäre es mit Altaier in Unterhose und Clownsmaske?
18. September 2013 um 20:37
Vielleicht demnächst Altmaier und Gabriel zusammen in Unterhosen?
18. September 2013 um 22:56
„die Wirksamkeit homöopathischer Mittel allgemein ebenso wissenschaftlich umstritten [ist]“
und das ist schon wieder gefährlich! Die Wirksamkeit ist nämlich wissenschaftlich nicht umstritten sondern eindeutig widerlegt, alle Studien die was anderes behaupten sind nicht wissenschaftlich.
19. September 2013 um 05:38
„Schön, wenn die Kundinnen samt Kunden tatsächlich verstehen würden, was die Kammer ihnen hier unterstellt.“
Juristen gehen immer vom „normal verständigen“ Mitbürger aus. Das bewirkt im Einzelfall weniger Schutz vor Irreführung, als eigentlich möglich wäre, da sie meist ihren Kenntnisstand jenseits der Fachspezifika als einen normalen annehmen. So nach dem Motto „man musste doch erkennen, dass xy Betrug ist“. Der Leichtgläubige und Suggestible oder auch nur der, der annimmt, wenn etwas regulär verkauft oder angeboten wird, werde dies schon seine Richtigkeit haben, denn sonst wäre es ja verboten, wird nicht geschützt. Das fällt dann häufig in die Eigenverantwortung als erwachsener Mensch. Dass aber gerade die hersteller von Homöopathika bewusst den Irrtum unterhalten, es handele sich um Phytopharmaka bzw. H. sei eine Naturheilkunde, wird regelmäßig wohl nicht berücksichtigt. So kommt dies dann zustande…
19. September 2013 um 21:57
Zitat Susanne A
<blockquote@Ralf:
… “interessant ist aber, daß das Gericht ein “Grundsatz-Urteil” bzgl der Homöopathie fällen konnte, da es nicht um das Prinzip der Homöopathie ging, sondern um die Nicht-Messbarkeit solcher, weil nichts mehr zum messen da ist… ”
Das meinte ich.
…ich verstehe es immer noch nicht ganz…
Die „Nicht-Messbarkeit“ einer nicht-messbaren „Substanz“, wobei mir hier das Wort „Substanz“ fast im Halse stecken bleibt, ist schon „interessant“.
Man kann bei einem „Homöopathika“ nicht von einer „Substanz“ sprechen, da sie nichts substanziell enthält, was man messen kann und somit sind alle Versprechungen, die Seitens der „Homöopathie“ gemacht werden hinfällig – natürlich, rein rechnerisch, und das sind ja wirklich die Langweiler der Wissenschaft…;-)
19. September 2013 um 21:59
Zitat Susanne A
…ich verstehe es immer noch nicht ganz…
Die “Nicht-Messbarkeit” einer nicht-messbaren “Substanz”, wobei mir hier das Wort “Substanz” fast im Halse stecken bleibt, ist schon “interessant”.
Man kann bei einem “Homöopathika” nicht von einer “Substanz” sprechen, da sie nichts substanziell enthält, was man messen kann und somit sind alle Versprechungen, die Seitens der “Homöopathie” gemacht werden hinfällig – natürlich, rein rechnerisch, und das sind ja wirklich die Langweiler der Wissenschaft…;-)
20. September 2013 um 14:39
@ Ralf
Doppelt genäht hält besser?
Kann zwischen den beiden Kommentaren keinen Unterschied feststellen (ich schicke gelegentlich den Kommentar auch noch mal neu, wenn ich z. B. Rechtschreibfehler entdeckte).
20. September 2013 um 20:28
Und ich dachte immer, Magier tricksen mit der Optik ;-)
Satire aus und Grüße Senf
20. September 2013 um 23:02
@Pierre Castell
Sie auch…nun ja, das Zitat-Zeichen ging schief…normalerweise sendet der Administrator immer die gewünschte Version…hier hat er wohl gepennt ;-)
21. September 2013 um 12:22
@Ralf: Ich bin gerade erst aufgestanden, musste wegen starker Belastung mal zwei Tage durchschlafen.
21. September 2013 um 17:29
@ Bernd Harder:
Dann können Sie ja morgen gut erholt wählen gehen. Hoffe, Sie gehören nicht zu den Wahlverweigerern.
22. September 2013 um 21:16
Sorry, war ein paar Tage in Urlaub.
Mit meiner Satz, dass dieses Grundsatzurteil doch wirklich sehr interessant sein müsste, meine ich, dass dieses in meinen Augen sehr vernünftige Urteil doch eines auf den Punkt gebracht hat: Was nicht da ist, kann man nicht messen – ergo ist es auch nicht in Ordnung, etwas zu versprechen bzw. zu verkaufen, da nichts da ist, was wirksam ist.
Ich ging davon aus, dass ein solches klares Urteil bislang noch nicht vorlag – und eben deshalb doch sehr interessant sein müsste, um gegen die unhaltbaren Versprechungen und damit verbundene Geschäftemacherei argumentieren und ggf. vorgehen zu können. Sehe ich das falsch?
23. September 2013 um 11:59
Diese Homöopathen kennen ihren Hahnemann nicht, nach ihm §260 Organon machen folgende Tätigkeiten die hochgerühmten Globuli unwirksam:
“ unnatürliche Wohllust, Entnervung durch Lesen schlüpfriger Schriften, Onanism oder, sei es aus Aberglauben, sei es um Kinder-Erzeugung in der Ehe zu verhüten, unvollkommner, oder ganz unterdrückter Beischlaf;“
Wie soll den da Homöopathie den Sex verbessern, wenn Glaubuli bei unnatürlicher Wollust unwirksam werden – zumindest nach Hahnemann?
25. September 2013 um 21:31
@Bernd Harder
Kein Problem…war auch nicht so ganz ernst von mir gemeint…
also, ich, meinerseits, hätte nicht die „Kraft“ so ein Blog nebenbei zu betreiben.
25. September 2013 um 21:34
@Ralf:
Danke, es ist mal leichter und mal schwieriger.
Ich habe auch nicht zwei Tage lang geschlafen, sondern nur einen …
25. September 2013 um 22:25
@Bernd Harder
Das Danke, geht postwendend zurück ;-)
27. September 2013 um 05:45
„Wie soll den da Homöopathie den Sex verbessern, wenn Glaubuli bei unnatürlicher Wollust unwirksam werden – zumindest nach Hahnemann?“
Kommt halt drauf an, was man unter „unnatürlich“ versteht.
Die natürliche bliebe im Umkehrschluss ohne Auswirkungen.
Da sieht man: Hat schon Auswirkungen, wenn man die Glaubuli auf der dicken, ledergebundenen Bibel verschüttelt. Da wird das dortige Moralempfinden gleich mitpotenziert… ;-)
27. September 2013 um 13:15
@ Sigi, na dann nehmen wir wegen der Definitionsprobleme nicht die „unnatürliche Wollust“, sondern „das Lesen schlüpfriger Schriften“, da ist ja HP auch unwirksam- nach Hahnemann.
Wer also so eine gratis Zeitung liest- oder Bild oder was auch immer meist auf S 3 oder 4 gibt es ein „schlüpfriges Bild“ und schwupp die wupp ist HP unwirksam.
Zudem hat die moderne HP Forschung ja auch noch herausgefunden, dass Glaubuli unwirksam werden wenn sie über die Scannerkasse gezogen werden- also doppelt unwirksam.
Und deswegen wirds im Beate Uhse Laden auch keine Glaubuli geben.
Es gibt ja im real life kaum noch eine Situation bei der laut Hahnemann §260 Organon NICHT zutrifft- und es erschüttert immer wieder, wie wenig Homöopathen ihren unfehlbaren Guru kennen.
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