Was gibt’s Neues in Sachen „Mir gehört der Weltuntergang und alle anderen müssen dafür zahlen“?
Die „groteske Abmahnungswelle“ (Flensburger Tageblatt) amüsiert mittlerweile ganz Deutschland.
- Ein launiger TV-Beitrag war gerade bei SAT1.Bayern zu sehen.
Darin kommen auch die Skeptiker zu Wort, die am 21.12.2012 in Augsburg eine Info-Veranstaltung konzipiert hatten und dafür ebenfalls kräftig zur Kasse gebeten werden sollen.
- Stern-TV will dem Hofer Abmahn-Wirt Nick Blank sogar den „Stern der Woche“ verleihen (am 9.1. um 22.15 Uhr bei RTL).
- Die Lokalzeitung Frankenpost berichtet, dass der Fall jetzt auch ins „politische Blickfeld“ gerate:
Wastl Steinhäußer, Vorsitzender der Piratenpartei für die Region Hof/Wunsiedel, will für den 24. Januar betroffene Gastronomen, Rechtsanwälte, den Markeninhaber Blank sowie Bruno Kramm – den Bundesbeauftragten der Piratenpartei für Marken- und Urheberrecht – zu einer Informationsveranstaltung nach Hof einladen.“
Da sind wir mal gespannt, was unsere Volksvertreter zu dem „Abmahn-Wahn“ (Augsburger Allgemeine) sagen, den Initiativen wie „Rettet das Internet“ schon lange anprangern.
The YouTube ID of nvYJT1ug13s&feature=player_detailpage is invalid.Zum Weiterlesen:
- Weltuntergangspartys – Was gibt’s Neues? GWUP-Blog am 12. Januar 2013
- Auch Österreich lacht über die deutsche „Patentposse“, GWUP-Blog am 6. Januar 2013
- Weltuntergangsklagen: “Hof ist die Irrenhaus-Zentrale”, GWUP-Blog am 5. Januar 2013
- “Bier mit Abmahnschaum”, GWUP-Blog am 4. Januar 2013
- Abkassieren mit der Wortmarke “Weltuntergang”, GWUP-Blog am 3. Januar 2013
- Marke „Weltuntergang“: Patentamt weist Kritik zurück, Augsburger Allgemeine am 9. Januar 2013
- Internet-Abmahnungen als Geschäftsmodell, clickpix.de
9. Januar 2013 um 07:08
Stern der Woche? Hoffentlich kennt Bierverkäufer Blank überhaupt die Sendung und den Hintergrund des „Stern der Woche“.
Bundesweite „Popularität“ für 370.- Euro (Gebühr für die Wortmarke „Weltuntergang“) – da kann man nicht meckern.
Und nun erhält er sogar den Stern der Woche. Wow!
Nicht dass meine Vorraussage, die ich hier im Blog vor einigen Tagen machte, tatsächlich eintrifft (Einladung in Stefan Raabs Sendung usw.). Dann möchte ich aber von Herrn Harder zwecks meiner Fähigkeiten als Wahrsager eine positive Erwähnung (grins).
9. Januar 2013 um 07:14
Falls jemand nicht versteht, was ich eben geschrieben habe, hier nochmal zu besseren Verständlichkeit mein Kommentar vom 4. Januar 2013:
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Vielleicht hat Herr Blank gar nicht die Absicht, wirklich abzukassieren sondern nur die Forderungen verschickt, um damit bundesweit in die Medien zu kommen und einen gewissen Bekanntheitsgrad zu erhalten. Man stelle sich nur vor, Stefan Raab holt ihn in seine Sendung (nachdem er sich zuvor mit Einspielfilmchen über ihn lustig gemacht hat) und dieser Herr Blank würde dort “eine gute Figur machen” und plötzlich auf alle Forderungen verzichten und verkünden, dass er nur mal in die Medien wollte. Wenn der Mann dann noch Entertainer-Qualitäten hätte, wird er womöglich noch von RTL-2 entdeckt und für eine schmierige Sendung als Moderator engagiert. Dann hat er eine Fangemeinde und die stürmt seinen Biergarten.
Oh, da hat es gerade an der Tür geklingelt. Ich muss wohl kurz eingeschlafen sein. Mensch, was hab ich denn da für Hirngespinste geträumt…
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9. Januar 2013 um 09:50
Also, wenn der Herr B. Geschäftssinn hat, gibt er offen zu, dass er ins Braune gegriffen hat und benennt seinen Laden in „Abmahnung“ um. Dann hätte er u.U. ein paar Lacher auf seiner Seite, und der Laden würde dadurch auf einen Schlag berühmt werden. „Ich geh‘ in die Abmahnung“ lässt sich gut sagen und klingt allemal besser als „Ich geh‘ in den Bierpalast“.
9. Januar 2013 um 22:26
Mal eine andere Frage, was passiert eigentlich wenn die abmahnungen scheitern ?
Muss der Herr Blank den Rechtsanwalt mit dem Betrag entlohnen, den er den abgemahnten in Rechnung stellen wollte ?
10. Januar 2013 um 11:03
@Mr.Snoops: Eine ungerechtfertige Abmahnung ist schadenersatzpflichtig – dann hätte der Herr B. mindestens die Anwaltskosten der Abgemahnten zu zahlen.
11. Januar 2013 um 09:01
Ich finde es ziemlich lustig, dass das für ihn noch ein ganz, ganz teurer Spaß wird. Da sich die Verklagten zusammengetan haben, sehe ich sehr gute Chancen, dass die Eintragung der Marke rückwirkend als ungültig gesehen wird und die anderen Gastronomen den Prozess somit gewinnen. Wenn dies eintritt, muss er wie von Bernd Harder gesagt, alle Anwaltskosten tragen, die bei der Masse der Abmahnungen nicht gerade gering sein werden.
Insgesamt finde ich, dass die Eintragung von Marken in Deutschland viel mehr kontrolliert werden muss. Marken aus dem alltäglichen Sprachgebrauch, die nur zur Abmahnung gesichert werden wie Weltuntergang oder auch Ballermann haben meiner Meinung nach keine Berechtigung und hier müssen wesentlich strengere Gesetze erlassen werden.
Viele Grüße
Markus Nolte
11. Januar 2013 um 12:58
Herr B. hat zumindest einen Türsteher, der im Stern-TV-Beitrag angenehmer wirkte als die meisten anderen Türsteher von Discotheken. Der arme Kerl musste für seinen Chef sogar seinen Kopf herhalten.
Ob Herr B. inzwischen kapiert hat, dass der Schuss nach hinten losging?
Ein bekannter Rechtsanwalt sagte kürzlich im Fernsehen:
„Auf hoher See und vor Gericht ist man ausgeliefert!“
Hoffentlich entscheiden die Gerichte im Sinne des Volkes.