Kein genuin skeptisches Thema, aber leidlich amüsant (außerdem berufen auch wir uns jetzt einfach mal auf die Sommerloch-Flaute):
Geist verprügelt“,
meldet die Augsburger Allgemeine.
Was war geschehen?
Eine Fahrt in der Geisterbahn erhöht den Adrenalinspiegel, sorgt für Gänsehaut und ist in der Regel lustig. Seit einiger Zeit versuchen als lebende Gespenster verkleidete Mitarbeiter der Schausteller, Volksfestgäste in die Gondeln zu locken – eine Strategie, bei der ein „Geist“ beim Augsburger Osterplärrer selbst das Gruseln lernte.
Der 35-jährige Mitarbeiter beim „Geisterschloss“ hatte sich geschminkt und schwarz gekleidet als „Gespenst“ unter das Publikum gemischt. In der Hand hielt er eine Kettensäge. Als er einen 17-jährigen Besucher erschrecken wollte, bekam dieser einen derartigen Adrenalinstoß, dass er stürzte. Der Mann rappelte sich auf und gab Kontra.
Er schlug dem Gespenst mit dem Ellenbogen derart auf die Nase, dass dem „Geist“ Hören und Sehen verging. Die geprellte Nase des Geisterbahn-Mitarbeiters führte nun zum Prozess wegen Körperverletzung.
In nicht öffentlicher Verhandlung wurde der 17-Jährige zu 56 Stunden Hilfsdiensten verurteilt.“
Das nennen wir doch mal einen wahren „Ghostbuster“.
4. August 2012 um 23:29
Das mit der Spinne ist schon sehr grenzwertig. Für mich geschmacklos und zu aufdringlich.
Aber mit einer Kettensäge jemsnden zu erschrecken, finde ich fast noch schlimmer. Ich kann den 17-jährigen gut verstehen. Irgendwo hört der Spaß auf. Mich wundert, dass das Ordnungsamt solche „Späße“ zulässt. Da die verkleideten Mitarbeiter sicher keine erfahrenen Animationskünstler bzw. keine Schauspieler sind, haben sie kein erforderliches Fingerspitzengefühl und schätzen vielleicht die Situation oft falsch ein.
Wenn zudem jemand vor Freunden derart vorgeführt wird und alle über ihn lachen, ist das für Jungs in dem Alter eine sehr peinliche Situation. Ich bin – wie jeder vernünftige Mensch – gegen jegliche Gewalt. Aber in diesem Fall habe ich wie erwähnt ein wenig Verständnis für den Jungen. Der Richter sollte mal besser dem Inhaber der Geisterbahn zur Auflage machen, sich ein vernünftigeres Konzept zur Kundengewinnung auszudenken.
Allerdings muss ich ehrlich zugeben: Ich habe lauthals gelacht, als ich das mit den Spinnen sah…
5. August 2012 um 10:07
@Piere Castell:
<< Aber in diesem Fall habe ich wie erwähnt ein wenig Verständnis für den Jungen. << Mir ist als Kind etwas Ähnliches in einer Geisterbahn passiert (als die "lebenden Geister" noch nicht zum Repertoire gehörten und auch nicht angekündigt waren, Dorfkirmes eben) und ich habe daher ebenfalls Verständnis für den Jungen.
5. August 2012 um 22:11
@Pierre Castell
Waren Sie in letzter Zeit einmal in einer Geisterbahn? „Geschmacklos und zu aufdringlich“ ist da Hauptprogramm. Wenn jemand auf einen solchen, doch heute sehr üblichen Schreck so überzogen reagiert, dann sollte er sich vorher Gedanken machen, ob eine Geisterbahn auch das Richtige ist – es ist wohl anzunehmen, dass man sich selbst soweit einschätzen kann. 56 Arbeitsstunden sind ja jetzt auch nicht die Welt – und für einen Menschen, der als erste Reaktion auf einen Schreck Gewalt an den Tag legt, sicher auch nicht das Falsche.
6. August 2012 um 12:59
@ FMH
Ich bleibe bei meiner Meinung!
Ob dies Gewalt im eigentlichen Sinne ist, wage ich zu bezweifeln. Es geschah wohl eher aus einem Affekt heraus, um sich zu schützen. Dafür spricht auch, dass der 17-jährige Junge den Mitarbeiter mit dem Ellenbogen anstatt der Faust taktierte. Und sooo harmlos kann der ungeschickte Mitarbeiter der Geisterbahn nicht agiert haben, denn sonst wäre der Junge nicht zu Boden gestürzt. Oder?
Was ich noch zu den riesigen Spinnen erwähnen wollte: Müsste verboten werden. Wenn ich mir vorstelle, dass man an der Geisterbahn vorbeischlendert, ohne der Geisterbahn Beachtung zu schenken (diese also nicht als solche wahrnimmt) und man dann von oben so ein ekelhaftes Riesenvieh von Spinne ins Gesicht bekommt und sich zu Tode erschreckt, würde ich vor Schreck erstarren. Die Reaktion der umherstehenden Kirmesbesucher über die erschreckten Leute ist natürlich gewollt und erzeugt Menschenansammlungen sowie große Aufmerksamkeit. So wird sich der ein oder andere Kirmesbesucher umso mehr motiviert fühlen, in die Geisterbahn hineinzugehen. Somit hat der Inhaber der Geisterbahn sein Ziel erreicht.
Ich dachte zuerst, das Video sei aus Amerika oder einem Spielfilm. Für mich unfassbar, dass schlendernde nichtsahnende Kirmesbesucher ohne Vorwarnung AUSSERHALB der Geisterbahn so erschreckt werden dürfen…
6. August 2012 um 16:17
@Pierre Castell
Es gibt Menschen, die auf einen Schreck hin den Reflex haben, sich zu Boden zu werfen. Ich gehöre dazu. Das ist manchmal extrem peinlich, passiert glücklicherweise aber auch nicht so oft.
Was ich zuerst gar nicht bedacht habe: Wenn sich der Jugendliche erst wieder aufrappeln musste, um zuzuschlagen, dann ist die Situation sogar noch eindeutiger. Man kann nicht mehr unbedingt von einer Schreckreaktion sprechen, da sicher etliche Sekunden zwischen Schreck und Schlag gelegen sind. Der Ellenbogen spricht für mich eher dafür, dass der Junge wusste, wie man jemandem die Nase brechen muss ohne sich dabei weh zu tun.
Was man nicht alles verbieten müsste… Geisterbahnen am besten gleich ganz. Ich konnte als kleines Kind ohne Schreikrämpfe und Angstattacken an keiner vorbei gehen und noch heute gehe ich nicht rein – dennoch sollen die machen, was sie wollen, denn es ist schließlich freier Wettbewerb.
Ein Jahrmarkt ist nunmal laut, geschmacklos und aufdringlich. Eine Geisterbahn braucht das entsprechende Äußere und es ist sehr wohl in jeder Stadt geregelt, wie geworben werden darf und wie weit „nach aussen“ diese Werbemaßnahmen gehen dürfen. Manche Schaustellerbetriebe schießen zum Beispiel mit Wasser – auch erlaubt, meiner Ansicht nach aber viel schlimmer und nervtötender als eine Gummispinne.
6. August 2012 um 19:38
@ FMH
Ich finde Ihre Meinung bzgl. des Jungen nicht o.k.! Aber wir waren beide nicht dabei – also kann leider auch nicht festgestellt werden, wer von uns beiden näher an die Wahrheit ran kommt.
„…dennoch sollen die machen, was sie wollen, denn es ist schließlich freier Wettbewerb.“ Für mich auch eine bedenkliche Aussage. Unter der Scheinheiligkeit der Ausrede „freier Wettbewerb“ sind schon so manche Schandtaten gemacht worden…
9. August 2012 um 12:17
Also wirklich! Gewalt ist doch keine Lösung.
Wer auf den Jahrmarkt geht, muss schlicht und einfach damit rechnen, dass aggressiv geworben wird. Genau das macht doch die Jahrmarkts-Atmosphäre aus! Und dass jemand an einer Geisterbahn vorbeigeht ohne diese wahrzunehmen – das ist doch arg lebensfremd. Sie ist weder zu überhören noch zu übersehen. Wer geht denn auf einen Jahrmarkt und schaut sich die Attraktionen nicht wenigstens im Vorbeigehen an?
Natürlich kann es sein, dass jemand, der sich erschrickt und deshalb stürzt dann sehr aufgebracht ist. Sicherlich. Aber deswegen schlägt man doch nicht gleich zu! Zivilisation scheint wirklich eine ziemlich dünne Firnis zu sein über dem Tier in uns…
12. August 2012 um 22:48
Der Tatort war der Beschreibung zufolge außerhalb der Geisterbahn. Wenn mich dort jemand mit einer Kettensäge angreift, bin ich zur Notwehr berechtigt. Wenn bei einer Batman-Premiere oder auf einer norwegischen Insel auf mich geschossen wird … soll ich, bevor ich mich wehre, höflich nachfragen, ob der mutmaßliche Mörder vielleicht einer Rummelbude entsprungen ist und ob er es wirklich ernst meint? Ich empfinde diese Geschichte alles andere als lustig und das Urteil als völlig verfehlt. Ich wünsche mir Straffreiheit für den 17-jährigen, eine Belohnung für sein Bestreben, ein etwaiges Massaker zu verhindern und die härtest mögliche Strafe für den Angreifer!
13. August 2012 um 18:22
@ Veit Dallniss
Danke für Ihre unterstützenden Wortze.
13. August 2012 um 18:39
Falls Ihre Worte ehrlich und keine Ironie sind.