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Das „Heilpraktiker-Gutachten“ jetzt im aktuellen Podcast von Natalie Grams-Nobmann

| 12 Kommentare

Neu im Podcast Grams‘ Sprechstunde:

Ganz zentral [im neuen Heilpraktiker-Gutachten] ist die Erkenntnis, dass man den Beruf der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen nicht einfach verbieten kann. Denn es besteht das Recht auf freie Berufswahl. Was bedeutet das für die Zukunft der Alternativmediziner und -medizinerinnen? Darüber spricht Ärztin Natalie Grams dieses Mal mit dem Juristen und früheren Co-Host Christian Nobmann.

Zum Weiterlesen:

  • Grams‘ Sprechstunde: Heilpraktiker-Gutachten – Abschaffen geht nicht, detektor.fm am 8. Juli 2021
  • Video: Stern-TV mit der Chronik eines Heilpraktiker-Skandals, GWUP-Blog am 27. Juni 2021
  • Grams‘ Sprechstunde: Heilpraktiker beschränken, um Patienten zu schützen, spektrum am 17. November 2020
  • Heilpraktiker können jubeln: Das lang erwartete „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ ist da, GWUP-Blog am 21. Mai 2021
  • Der Prozess gegen die Rechtsextreme Susanne G., Belltower News am 7. Juli 2021
  • Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung, Onkel Michael am 5. Juli 2021

12 Kommentare

  1. Ich habe die Überschrift gelesen und direkt den neuen Zweitnamen entdeckt und mich gefragt ob ich den in der Vergangenheit einfach nur überlesen habe.

    Statt mal weiter zu lesen habe ich erstmal gegooglt ich depp. :-D

    Auch wenn Sie es wohl nicht lesen wird, an dieser Stelle erstmal alles Gute! Auch wenns noch nicht 19 Uhr ist. :-)

  2. Wie denn? Wo denn? Was denn? Natalie Grams hat geheiratet? :O

    Meine allerherzlichsten Glückwünsche, die natürlich auch an ihren frisch angetrauten Ehemann gehen! :D

    https://www.youtube.com/watch?v=Fk6Qx9DKEX8

  3. Alle guten Wünsche zur Hochzeit!

  4. Mangels Twitter hier:
    Alles Gute zur Hochzeit!

    Und zum eigentlichen Thema:

    Das mit der freien Berufswahl erscheint mir doch recht seltsam. Wenn sich herausstellt, dass ein Beruf aus diesem oder jenem Grund eine Gefahr darstellt, dann muss man diesen doch wohl auch einschränken können, ggf. soweit, dass er nicht mehr ausführbar ist.

  5. Bin auch nicht auf twitter, daher auch hier:

    Alles Gute zur Hochzeit!

    @Christian Becker

    Ich stolpere ebenfalls über die ‚freie Berufswahl‘ in der Argumentation und hätte einen Vorschlag in Richtung eines ‚Gesundheitsdienstleistungsgesetzes‘ (analog zum Rechtsdienstleistungsgesetz) als sinnvoll erachtet.

  6. @ Christian Becker

    dann muss man diesen doch wohl auch einschränken können

    Es würde als erster Schritt schon reichen, wenn man die Heilpraktiker als „Arzt light“ abschaffen und die Heilkunst auf Ärzte beschränken würde. D.h., dass sie auf das Maß zurückgestutzt werden, das es z.B. in Österreich für die Energet(h)iker gibt.

  7. @ Christian Becker:

    Das mit dem Recht auf freie Berufswahl ist mir auch aufgefallen und kommt mir komisch vor.

    Es gibt sicher alle möglichen Berufe, deren Ausübung in Deutschland oder der EU verboten ist. Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, den Beruf Henker oder Folterknecht zu ergreifen und man könnte ihn nicht dran hindern.

    Oder, und hier kommen wir näher zur esoterischen Pseudomedizin, Anlagebetrüger. Oder Flugpraktiker (statt Pilot), oder Kfz-Energetiker (statt Mechatroniker) usw.

    Was man nicht so einfach umgehen kann ist der Bestandsschutz: Auch wenn man keine Neuzulassungen von Heilpraktikern mehr erlaubt, dürften die bisher zugelassenen Heilpraktiker bis zur Rente weiterpraktizieren.

    Und so sinnvoll es wäre, die ganze Heilpraktikerei auf einen Schlag abzuschaffen, wenn man nur Neuzulassungen verhindern würde, wäre das ja schon eine großartige Sache, dann würde sich das Thema in zwei oder drei Jahrzehnten von selbst erledigen, ohne dass auch nur ein aktuell tätiger Heilpraktiker sich umorientieren müsste.

  8. Freie Berufswahl?
    Ist Heilpraktiker ein Beruf?

    Auch von mir die besten Wünsche für das frisch getraute Paar!

  9. „Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung“:

    https://onkelmichael.blog/2021/07/05/ein-kurzer-abriss-zur-heilpraktiker-gesetzgebung/

  10. Ich beschäftige mich ja schon lange mit den Begriffen „Beruf“ und „Heilpraktiker“. Und habe schon allerlei Varianten durchgespielt, mit denen man den Heilpraktiker-Beruf „blitzdingsen“ könnte (Kinofans wissen, was gemeint ist).

    Man muss es aber realistisch sehen. Der Begriff des Berufs ist zwar nicht gesetzlich definiert, aber von der Rechtsprechung hinreichend ausgestaltet, um auf die Heilpraktiker anwendbar zu sein. Die Sicht der Rechtsprechung ist pragmatisch und nimmt Art. 12 GG recht ernst. Die Abschaffungshürden dabei sind nahezu unüberwindlich (wenn ich auch der Ansicht bin, nicht zwingend völlig unmöglich).

    Das Risiko, damit verfassungsrechtlich auf die Nase zu fallen, wird aber keine politische Konstellation, keine aktuelle und keine zukünftige, eingehen. Zumal dann auch deutlich würde, dass nach 70 Jahren politischer Untätigkeit in der Sache auch noch eine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition auf den Erhalt des „Heilpraktikers“ entstanden ist.

    Sag ich mal so als anerkannter Prophet. Und bin als Realist dabei völlig d’accord mit den Ausführungen im Podcast.

    Von der Perspektive „weg damit “ sollten sich also auch und gerade all die verabschieden, denen nach wie vor an einer „Einhegung“ des Heilpraktikerunwesens gelegen ist.

    Hört aber bitte mal alles bis zum Ende! Das Gutachten postuliert ja noch weit mehr – es sieht sogar unüberwindliche Hürden für eine inhaltliche Reform (Verbot invasiver Maßnahmen und Diagnosen, Positiv- oder Negativlisten) und führt dann seinen Gedankengang (auf einem Weg, der wahrlich nicht mehr zum Gutachtenauftrag gehört und deshalb bezeichnend ist – hony soit qui mal y pense) bis hin zu dem Anspruch, der Staat habe Alternativmedizin (erfrischend „Wunschmedizin“ genannt) auch noch ausdrücklich zu schützen und diesen Schutzraum in Form des jetzigen Heilpraktikerwesens auch noch zu konkretisieren.

    Das allerdings – und auch da bin ich konform mit dem Ehepaar Grams-Nobmann – ist so bescheuert, dass sich auch dazu wohl kaum eine politische Konstellation mit Mehrheitsmacht verstehen dürfte.

    Fazit: Das Gutachten geht über ein weites Spektrum von (ungeliebten) Fakten bis hin zu (nicht nachgefragten) Fantastereien. Wir werden sehen, was übrig bleibt davon in der allfälligen Debatte.

    Bewusst sein sollte den potenziellen Entscheidern aber, was der Weltärztebund, auch nicht gerade eine kleine Klitsche mit Partikularinteressen, im vorigen Jahr den Nationalen Gesundheitsbehörden in Sachen Pseudomedizin und Pseudotherapien ins Stammbuch geschrieben hat:

    „Die Empfehlungen des Weltärztebundes für Nationale Gesundheitsbehörden:

    Eine adäquate und strenge Regulierung, die Best-Practice-Regeln entspricht, ist notwendig, um die Risiken zu fokussieren und die potenziellen (!) Schäden zu reduzieren, die aus Pseudotherapien und Pseudowissenschaft erwachsen.

    Nationale Behörden und Gesundheitssysteme sollten Pseudotherapien nicht zulassen und eine Kostenerstattung von Pseudotherapien ablehnen.

    In Zusammenarbeit mit medizinischen Berufsverbänden, wissenschaftlichen Gesellschaften und Patientenverbänden sollten die nationalen Behörden über Pseudotherapien und Pseudowissenschaften aufklären.“

    Veröffentlicht im WMA-Journal 4/2020, S. 33 f.:

    https://www.wma.net/wp-content/uploads/2020/12/wmj_4_2020_WEB.pdf

    Was übrigens auch für die Heiligung der Homöopathie im Arzneimittelgesetz uneingeschränkt gilt.

    I rest my case.

  11. Danke für die vielen lieben Worte und Glückwünsche. Wir sind ja schon länger verheiratet, aber nun haben wir es aus verschiedenen Gründen öffentlich gemacht. ;-)

  12. Interview zum Heilpraktiker-Gutachten: “Berufsfreiheit nicht grenzenlos überdehnen”

    https://medwatch.de/2021/07/28/heilpraktiker-beruf-abschaffen-gutachten-berufsfreiheit/

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