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„Heilpraktiker“ in der FAS: Klare Regeln und wissenschaftliche Fakten schaffen!

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Heute in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Die Autorin erklärt überblicksartig:

  • Warum gibt es in Deutschland überhaupt Heilpraktiker?

Heilpraktiker sind gewissemaßen ein historisches Relikt. In der Antike praktizierten oft Laienheiler, erst im späten 14. Jahrhundert wurden medizinische Universitäten in Deutschland gegründet […]

Durch experimentelle Forschung erstarkte die Medizin und grenzte sich scharf gegen die Laienheiler ohne Ausbildung, die Kurpfuscher, ab. Trotz strenger Berufsordnungen für Ärzte gestattete die Gewerbeordnung von 1869, auch nicht approbierten Berufen Heilbehandlungen durchzuführen, vermutlich weil Landbewohner medizinisch noch schlecht versorgt waren. Seit mehr als hundert Jahren gibt es Bestrebungen, Heilpraktiker zu verbieten, bisher erfolglos […]

  • Was dürfen Heilpraktiker?

Alles außer Zähne, Masern und Geburtshilfe, so ließe es sich etwas überspitzt zusammenfassen […] Die Methoden der Heilpraktiker zeigen Placeboeffekte oder haben keinen echten Nutzen, einige sind jedoch gefährlich.Heilpraktiker führen durchaus radikale Eingriffe durch, gemäß des BDH [Bund Deutscher Heilpraktiker] arbeiten zwei von drei Praxen invasiv […]

  • Wie wird man Heilpraktiker?

Heilpraktiker müssen keine Ausbildung vorweisen. Nahezu jeder, der mindestens 25 Jahre alt ist und die Hauptschule packte, kann sich für den Test beim Gesundheitsamt anmelden […] Diese Prüfung wurde zur Gefahrenabwehr konzipiert, um angehenden Alternativtherapeuten zu demonstrieren, was sie nicht behandeln sollten. Statt Demut zu verbreiten, wertete sie den Berufsstand auf […]

  • Wer bezahlt die Behandlung?

Heilpraktiker werden privat vergütet […] Das Statistische Bundesamt verzeichnete 2018 rund 600 Millionen Euro Einkünfte von freiberuflichen Heilpraktikern.

  • Sind Heilpraktiker Scharlatane?

Bei Verbraucherschützern gehen vergleichsweise selten Beschwerden über Heilpraktiker ein. Doch das liegt nicht an der Kompetenz der selbsternannten Heiler. Wo kaum Regeln existieren, sind Regelverstöße nur schwer nachzuweisen. Und Patienten, die sich beklagen wollen, fehlt es an Institutionen […]

Was wird sich nun ändern?

Der Koalitionsvertrag versprach, das Spektrum der heilpraktischen Behandlungen zu überprüfen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten […] Zweifelsohne wäre es nach fast achtzig Jahren Heilpraktiker-Gesetz Zeit, klare Regeln und vor allem wissenschaftliche Fakten zu schaffen.

Zum Weiterlesen:

  • MedWatch: „Bundesregierung prüft Reform oder Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs“, GWUP-Blog am 4. November 2019
  • Tödliche Wagenburgmentalität im Heilpraktikermilieu, Gesundheits-Check am 4. November 2019
  • Anmerkungen zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939, Onkel Michael am 7. November 2019

8 Kommentare

  1. Wo Heilpraktiker die böse Medizin kritisieren, geben sie sich als Arztdarsteller auf ihren Homepages gern mit Stethoskop und Weißkittel. Im Hintergrund sind Arzneischränke und Krankenliegen zu sehen.

    Unbedarfte können schnell zum dem Schluss gelangen, dass hier Menschen wirken, die wissen was sie tun. Das Gegenteil ist der Fall. Das ist keine Kunst, das kann weg!

  2. Wer sich ein „eigenes Bild“ machen will: Tag der Offenen Tür in der Heilpraktikerschule Paracelsus in Villingen-Schwenningen am 14.12.2019
    https://www.paracelsus.de/heilpraktikerschulen/villingen-schwenningen

  3. Heilpraktikerausbildung
    “ WOCHENENDSTUDIUM
    Unterricht ist i.d.R. Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr. Die Studiendauer beträgt 18 oder 24 Monate. Eine Studienvariante für Berufstätige.“
    Q.:hhttps://www.paracelsus.de/heilpraktikerschulen/villingen-schwenningen
    Ein Witz, zum Vergleich:
    Die mittlere Reife kann man abends nachmachen, dauert zwei Schuljahre mit 16 Stunden die Woche.

  4. Ich zitiere mal einen meiner Lieblingsblogger, dessen Hauptthema sonst aber IT ist. Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a339ce8c

    „Heilpraktiker unterstehen deshalb der Aufsicht des Innenministeriums und nicht der des Gesundheitsministerium, weil damit deutlich gemacht wird, daß es sich nicht um Gesundheitspflege, sondern um Gefahrenabwehr handelt.

    Die abzuwehrende Gefahr ist der Heilpraktiker, nicht die Krankheit! Das war übrigens, anders als Deine anderen Quellen behaupten, auch von den Nazis schon beabsichtigt.

    Dementsprechend wird in der Heilprakterprüfung auch nicht irgendeine Heilkompetenz überprüft, sondern nur, ob der/die Geprüfte weiß, wann es Zeit für einen Arzt ist.

    Dementsprechend gehört die Homöopathie konsequent in die Hände des Heilpraktikers und nicht des Arztes. Allerdings ist wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen, daß auch Hokuspokus aller Art (und das ist Homöopathie) die Gesundwerdung fördern kann (siehe Placebo-Effekt), weil Menschen aus (manipulierbarer) Psyche und Körper bestehen und beides nicht voneinander getrennt werden kann.

    Insofern hat auch Hokuspokus aller Art eine gewisse Daseinsberechtigung, solange es dem Patienten nicht schadet (Gefahrenabwehr!).

    In welcher Höhe Hokuspokus aller Art von den Kassen vergütet werden sollte, ist eine ganz andere Frage.

    Ich wollte mich gerade darüber lustig machen, dass man mit der Argumentation ja auch die Nazis und Terroristen dem Innenministerium unterstellen müsste, aber das Lachen ist mir im Halse steckengeblieben.“

    Stimmt das? Liegt das HP-Gesetz in der Kompetenz des Innenministeriums?

  5. Hm, Aufsichtsbehörde für die Heilpraktiker ist jedenfalls das Gesundheitsamt, also der öffentliche Gesundheitsdienst, der wiederum (jedenfalls bei uns in Bayern) beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angesiedelt ist.

    Darum würde mich eine Beteiligung des Innenministeriums eher überraschen. Aber ich bin nur ein normaler Mensch und kein Ministerialbeamter.

  6. Das mit dem Unterstellen beim Innenministerium macht in Hinblick auf die 20/30er Jahre durchaus Sinn ,
    wg. Gesunder Volkskörper.
    Weil wenn Kräutertanten und Knochenbrecher von der Polizei kontrolliert werden können,
    ist das ein ganz anderes Drohpotential…und evtll hat es den Heilpraktikern nicht geschadet,Infos zuteilen?!
    Offiziell wurde jüdischen Ärzten 1938 das Praktizieren verboten..aber wahrscheinlich wurde ihnen schon in den 5 Jahren vorher eine schikanös-demotivierende Behandlung zuteil.
    Evtll wollte man dann mit der Zuordnung zum Reichsinnenministerium auch verhindern,
    das sich Betroffene nun Heilpraktiker nennen…
    aber dann noch regulär Medikamente bestellen konnten und mankonnte so Leute lokalisieren.
    Nur so ein paar Gedanken… der Staat sollte ja das ganze Volk durchdringen!

  7. Ich ging davon aus, dass die Frage die heutige Situation betrifft.

    Zur historischen Situation: die Frage warum im 3. Reich die Zuständigkeit für das Heilpraktikerwesen beim Innenministerium lag ist einfach zu beantworten: es gab kein eigenständiges Gesundheitsministerium.

    Bereits in der Weimarer Zeit gehörte die Abteilung IV – Volksgesundheit zum Innenministerium.

  8. @ uwe hauptschueler
    Der Witz ist aber nicht, dass die zitierte „Ausbildung“ in diesem Fall nur 350-450 Stunden Unterricht in 2 Jahren anbietet, sondern dass das für eine Zulassung als Heilpraktiker gar nicht notwendig ist.

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