gwup | die skeptiker

… denken kritisch seit 1987.

Irisdiagnostik: Ein Musterbeispiel für die Faktenresistenz von Heilpraktikern

| 7 Kommentare

Eigentlich genügt es schon, „Heilpraktiker“ und „Irisdiagnose“ zu googeln, um zu sehen, wie diese Zunft so drauf ist:

Die Irisdiagnose gibt wichtige Aufschlüsse über die Konstitution (Genenmaterial) des Menschen.

„Die Iris bildet den ganzen Körper ab“, erklärt die Heilpraktikerin Anne B.

Mit der Irisdiagnose kann die Heilpraktikerin erkennen, welche Organe und Körperteile anfällig für Krankheiten sind.

In der Iris sieht der Augendiagnostiker eine Widerspiegelung des Körpers mit seinen Organen.

Die Irisdiagnose ist die Kunst, mittels derer es sich ermöglichen läßt, aus der Farbe, der Dichtigkeit und den mannigfaltigen Zeichen der Regenbogenhaut den körperlichen und auch den geistigen Zustand eines Menschen zu ergründen.

Das ist schlicht gesagt blanker Unsinn:

Sämtliche bislang bekannt gewordenen klinischen Studien zur Irisdiagnostik konnten keinerlei diagnostische Eignung dieses Verfahrens nachweisen. Es ist daher wissenschaftlich als völlig ungeeignet anzusehen, Erkrankungen des Menschen nachzuweisen, und als ein typisches pseudomedizinisches Verfahren anzusehen.

Und natürlich stimmt es auch nicht, dass „die Schulmedizin“ dieses angeblich uralte Wissen („Schon im alten Ägypten wurde die Kunst der Irisdiagnose angewandt“) ignoriert.

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) hat im Vorfeld ihres Jahreskongresses in Berlin noch einmal Stellung zu dem Verfahren genommen:

Die Thesen der Iridologie [konnten] noch in keinem einzigen Fall wissenschaftlich bestätigt werden. Egal, ob es sich um Karzinome des Magen-Darm-Traktes handelte oder Gallenblasenleiden: Die Irisdiagnostik kam über die reine Ratewahrscheinlichkeit nicht hinaus.

Hier könnten die Heilpraktiker mal exemplarisch zeigen, wie ernst es ihnen mit ihrem Reformwillen wirklich ist.

Zum Weiterlesen:

  • Wissenschaftlich geprüft – Irisdiagnostik ist medizinisch sinnlos, idw am 18. September 2018
  • „Irisdiagnostik“ bei Psiram
  • Heilpraktiker: „Irrationalismus und voraufklärerisches Denken“, GWUP-Blog am 16. Februar 2015

7 Kommentare

  1. „Wir haben schon zur Akupunktur gehört, dass es eine Unzahl von Meridian- und Punktelehren gibt, die alle angewendet werden. Ein weiteres Beispiel ist die im Heilpraktikerbereich so gern angewandte Irisdiagnose, bei der fast jeder „Diagnostiker“ nach einem anderen Augenschema arbeitet und trotzdem seine „Diagnose“ stellt.“ (https://susannchen.info/?p=2613)

    Schlichte Logik: Das Kontrarietäts-Problem. Entweder sind alle falsch oder nur eine richtig. Wobei das Erstere die weit höhere Wahrscheinlichkeit für sich hat.

  2. Der Kunde kommt humpelnd zum HP.
    Die Irisdiagnose lautet: Probleme mit dem rechten Knie.
    Der Kunde: Ist ja phantastisch, was Sie so alles über die Iris rauskriegen können.
    HP: Ja, das ist jahrtausende alte Heilkunst. Sie können mich ja weiterempfehlen.
    Der Kunde zahlt 100€ und humpelt wieder von dannen.

  3. @Werner

    Bei dem Sachverhalt ist die Jahrtausende alte Kunst, jemandem das Geld aus der Tasche zu fingern ohne etwas dafür leisten zu müssen ;)

  4. Was zum Deibel ist denn ein „Genenmaterial“? Die spinnen, die Heilpraktiker!!

  5. Herrlich!

    Ozonisiertes Eigenblut wertet Gericht wie „normale“ Arzneimittel

    Gängige Praxis der Heilpraktiker wird untersagt

    Heilpraktiker sehen im Verbot eine Existenzbedrohung

    https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/eigenblut-heilpraktiker-verwaltungsgericht-ozon-100.html

  6. Die in dem WDR-Beitrag wiedergegebene Begründung des Gerichts ist aber auch putzig. Hieße ja im Umkehrschluss: sobald Homöopathie ins Spiel käme, z.B. indem man Ozon-Globuli ins Eigenblut rührt, wäre es doch keine medizinische Infusion, sondern wieder die reine, sanfte Naturheilkunst ohne Risiken und Nebenwirkungen, die man durch besondere Vorschriften begrenzen müsste?

  7. Was Heilpraktiker so alles können (und dürfen):

    Habe gerade erfahren, dass die Berliner Versorgungsverwaltung (zuständig für Schwerbehinderungen und Opferentschädigungen) für ihre Beurteilungen die Gutachten eines psychotherapeutischen Heilpraktikers heranziehen.

    Begründung: er ist der einzige, der Türkisch kann.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.