Hier offenbart sich mal wieder die ganze Absurdität der Homöopathie:
Ein Globuli-Hersteller zieht vor Gericht, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung für das Zuckermittelchen „Cefamadar“ nicht verlängern will.
Nach jahrelangem Rechtsstreit kann der geschäftsführende Gesellschafter der Firma Cefak tatsächlich jubeln – weil die Vorinstanzen urteilten, dass „ein Nutzen nicht auszuschließen“ sei, und die Richter in der Hauptverhandlung feststellten, es sei „nicht belegbar zu verneinen“, dass es einen Nutzen geben könnte.
Die „zweifelhafte Wirksamkeit“ dürfe nicht automatisch zur Ablehnung der Zulassungsverlängerung führen, berichtet DAZ.online:
Hierfür spricht auch die grundrechtlich geschützte Position, die der pharmazeutische Unternehmer aus der Marktteilnahme seines Produkts bereits erlangt hat.“
Heißt auf Deutsch: Es ist eigentlich völlig klar, dass der homöopathische Appetithemmer keinerlei Wirkung über den Placeboeffekt hinaus hat – aber man kann Geld damit verdienen.
Unglaublich?
Das finden immerhin auch die Linken-Politikerin Kathrin Vogler und der SPD-Gesundheitsexperte Edgar Franke:
Das ist eine sehr problematische Situation und nicht akzeptabel“,
wird Vogler bei DAZ-online zitiert:
Nachdem die Gesetzesauslegung nun höchstrichterlich entschieden wurde, könne „nur eine Gesetzesänderung“ für mehr Klarheit und Verlässlichkeit sorgen“.
Sie fordert die Bundesregierung auf, noch das laufende Arzeimittelversorgungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die Probleme zu beheben. Ihrer Meinung nach erwarteten Patienten zu Recht, „dass staatliche Aussagen zu Arzneimitteln seriös sind“.
Dieser „Arzneimittel-TÜV“ sollte ihrer Auffassung nach ausgebaut werden […]
Auch aus Sicht des SPD-Gesundheitsexperten Edgar Franke ist es ungünstig, wenn ein Produkt mit einer Indikation beworben werden darf, die in keinster Weise nachvollziehbar ist.
„Ich halte das nicht für unproblematisch“, betont er auf Nachfrage – gerade im Hinblick auf den OTC-Bereich. Aufgabe des Bundestags sei es, sich derartige Fälle anzusehen und die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen.“
Damit geben die beiden Politiker auch dem INH recht, das dieser Tage erneut gefordert hatte, die Täuschung der Verbraucher im Bereich Homöopathie zu beenden.
Zum Weiterlesen:
- Politiker wollen Zulassungsverfahren bei Homöopathie überprüfen, DAZ.online am 6. Dezember 2016
- Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis, DAZ.online am 2. Dezember 2016
- Homöopathie hilft immer – in Yellow-Press-Zeitschriften, GWUP-Blog am 7. Dezember 2016
- INH-Stellungnahme: Globuli- Warnhinweise auch bei uns in Deutschland? GWUP-Blog am 4. Dezember 2016
12. Dezember 2016 um 13:34
Der Hauptaspekt ist eigentlich, dass von der Anwendung kein Risiko ausgeht. Das reicht dann zusammen mit der alten Zulassung aus, um die neue Zulassung zu bekommen.