Der GWUP-Kooperationspartner Deutscher Konsumentenbund hat beim Landgericht Limburg eine einstweilige Verfügung gegen eine „Krebsheilerin“ erwirkt.
Die Unternehmerin aus Hessen, die ein Reisebüro betreibt, hatte mit Patientengeschichten wie dieser geworben (Orthographie und Interpunktion originalgetreu):
Eine junge Frau findet den Weg zu mir. Sie ist mit ihren Nerven am Ende, weil sie einen Unterleibskrebs diagnostiziert bekommen hat.
Mein Vorgehen: Wir stabilisieren sie in Gesprächstherapie. Dann machen wir im meditativen Zustand eine Rückführung (Meditations- oder Körperreise) in das seelische Thema dieses Krankheitsbildes. Dort angekommen, können wir mit der Erkenntnis alte Verfahrensmuster, neu definieren und somit das Nervenkostüm stabilisieren.
Da Fazit bei dieser Kundin war sehr bewegend, denn durch ihre immer stärker werdenden Nerven, hat die junge Frau es geschafft, Ihre Selbstheilungskräfte so zu aktivieren, dass sie nicht einmal mehr operiert werden musste! das Geschwür ging zurück!!
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich unterstützend arbeite mit der Medizin und den Ärzten!!!“
Das Gericht fand in seinem Beschluss treffende Worte für die Geschäftemacherei, schreibt der Konsumentenbund:
Perfide wird es, wenn sie sich gar befähigt erachtet, „austherapierte“ Patienten erfolgreich behandeln zu können […]
Die von der Antragsgegnerin suggerierte Befähigung zur Heilung und Linderung von Krankheiten ist jedenfalls geeignet, die Patienten von der Inanspruchnahme (weiterer) ärztlicher Hilfe abzuhalten, jedenfalls aber diese verzögert in Anspruch zu nehmen.
Damit geht, was sich angesichts der bemühten Krankheitsbilder von selbst versteht, zumindest eine mittelbare konkrete und erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Patienten einher.“
Zum Weiterlesen:
- DKB erwirkt einstweilige Verfügung gegen selbsternannte Krebsheilerin, Deutscher Konsumentenbund am 21. März 2016
- Hamburger Skeptiker sammeln und prüfen Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, GWUP-Blog am 2. Oktober 2014
- Falsche Heilsversprechen in der Krebsmedizin, GWUP-Blog am 12. März 2016
25. März 2016 um 22:56
Sehr gut!
31. März 2016 um 10:37
Könnte man die Argumentation des Gerichts nicht gleich auch dafür nutzen, Homöopathie verbieten zu lassen? Immerhin gibt es genügend dokumentierte Fälle, wo die – durch die Einnahme von Kügelchen ausgelöste – verspätete Inanspruchnahme evidenzbasierter Medizin zu massiven Schäden bei Patienten, manchmal sogar zum Tod geführt hat.
31. März 2016 um 16:46
Könnte man schon, aber da ist ja noch Schild und Schwert der Homöopathen: der Binnenkonsens. Wer an der homöopathischen Nullbehandlung stirbt, stirbt sozusagen binnenkonsensual geheilt.