Ist er nicht süß, der Herr Abmahn-Gastronom „Nick“ Blank in Hof?
Im Impressum der Homepage von seinem Bierschuppen (die Startseite ist mittlerweile abgeschaltet, aber das Impressum ist noch da) findet sich allen Ernstes diese Passage:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote […] Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.“
Soso.
Es gibt sogar ein Gerichtsurteil, nach dem …
… derjenige, der auf seiner Website darauf hinweist, dass er Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt nicht wünscht und widrigenfalls die entstandenen Rechtsanwaltskosten aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht ablehnen wird, treuwidrig handelt, wenn er andere Wettbewerber selbst sofort und ohne Kontakt abmahnt.“
Davon scheint Blank noch nie etwas gehört zu haben, denn er selbst lässt die Veranstalter von „Weltuntergangspartys“ am 21. Dezember 2012 reihenweise ohne jeden „vorherigen Kontakt“ – also im Nachhinein – abmahnen.
Ein Gastwirt aus Lünen kommentiert das in den Ruhr-Nachrichten folgendermaßen:
Wir haben die Veranstaltungen doch lange vorher angekündigt, da hätte man ja auch vorher etwas sagen können. Unter Kollegen macht man sowas eigentlich nicht.“
Die Siegener Zeitung schreibt sogar, Blank habe sich …
… das Wort Weltuntergang beim Deutschen Patentamt in München heimlich, still und leise […] schützen lassen.“
Ein Schuft, der Böses dabei denkt.
Jedenfalls nehmen immer mehr Jura-Blogs sich der Sache an und räumen dem Herrn Blank wenig Chancen ein, mit seiner „Gastronomie-Posse“ (Bayerisches Fernsehen) durchzukommen.
Bei ihr-law.de etwa heißt es:
So, wie sich die einzelnen Fälle nach unseren bisherigen Erkenntnissen darstellen, dürfte die Bezeichnung „Weltuntergang” für die Veranstaltung einer entsprechenden Mottoparty vom Verkehr nicht herkunftshinweisend verstanden worden sein, sondern lediglich als Hinweis auf den Anlass der Feier.
Es dürfte demnach bereits keine Markenverletzung vorliegen, obwohl die Marke eventuell rechtmäßig eingetragen worden ist.
Sprich: Die Abmahnungen dürften unbegründet sein.“
Und bei stroemer.de lesen wir:
Selbstredend darf ein Gastronom anlässlich des Jüngsten Gerichts eine Feier ankündigen und veranstalten, die er „Weltuntergang 2012 Die Überlebenden Party“ nennt.
Hier wird der Begriff „Weltuntergang“ nämlich nicht in Art einer Marke zur Kennzeichnung eines Beherbungs- oder Verpflegungsangebots genutzt, sondern erkennbar lediglich glatt beschreibend für ein Ereignis, das in aller Munde war.
Zulässig wäre es wohl auch gewesen, eine Party als „Weltuntergangs-Party“ zu bezeichnen. Erst von einem Auftritt unter „Weltuntergang – Der Partyklassiker“ hätte der aufmerksame Rechtsanwalt im Hinblick auf die bestehende Registerlage abgeraten. Die Abmahnung war vor diesem Hintergrund unbegründet.
Eine solche unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann für den Abmahnende unangenehme finanzielle Konsequenzen haben, wenn der Abgemahnte anwaltlich clever vertreten ist.“
Vor allem Letzteres klingt doch richtig gut.
Zudem wird aus der obigen Darstellung deutlich, dass es überwiegend eben nicht um „Motto-Partys“ ging (wie der Herr Blank hier behauptet), sondern das Weltuntergangsdatum 21.12.2012 lediglich der Anlass gewesen ist für die verschiedenen Feiern, die konzeptionell überhaupt nichts mit Herrn Blanks eigener Party zu tun hatten.
Vielleicht sollten die Betroffenen mal in Erwägung ziehen, sich von Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) vertreten zu lassen.
Der ist nämlich Rechtsanwalt – und ein Parteifreund vom Hofer Oberbürgermeister Fichtner, der Partner in der abmahnenden Anwaltskanzlei ist (was Bild schlicht „pikant“ findet).
Sicher freut sich Herr OB Fichtner über Frankenpost–Leserkommentare wie
Die Welt ist ein Irrenhaus und in Hof ist die Zentrale!“
Außerdem weist die Frankenpost heute in einem Artikel (kostenpflichtig) darauf hin, dass in Augsburg keineswegs eine kommerzielle „Weltuntergangsparty“ stattgefunden hat, sondern eine „Pflichtveranstaltung“ der Skeptiker-Bewegung, bei der es um kritische Aufklärung über den Apokalypse-Hype ging.
Davon haben wir sogar ein Video.
Und falls der Herr Blank und seine eifrigen Anwälte das nicht glauben – am Montag will sich SAT.1 Bayern den Original-Schauplatz der angeblichen „Weltuntergangsparty“ (das „Hempels“ in Augsburg) mal ansehen.
Zum Weiterlesen:
- Weltuntergangspartys – Was gibt’s Neues? GWUP-Blog am 12. Januar 2013
- Herr B. und sein Weltuntergang, GWUP-Blog am 8. Januar 2013
- Auch Österreich lacht über deutsche „Patentposse“, GWUP-Blog am 6. Januar 2013
- Wirbel um Weltuntergangsklagen, Frankenpost am 5. Januar 2013
- „Bier mit Abmahnschaum“, GWUP-Blog am 4. Januar 2013
- Abkassieren mit der Wortmarke „Weltuntergang“, GWUP-Blog am 3. Januar 2013
- Hurra, wir leben noch! Welt-Online am 6. Januar 2013
- Nichtigkeit einer Marke, die böswillig angemeldet worden ist, 123.recht.net am 4. Januar 2013
5. Januar 2013 um 17:03
„Die Welt ist ein Irrenhaus und in Hof ist die Zentrale!“
Ist schon ein toller Bürgermeister, dieser Herr Fichtner. Schafft es es doch, sein Hof bundesweit in die Schlagzeilen zu bringen.
Oje, mein Sohn ruft mir gerade zu: „Der Bürgermeister hat damit doch wohl gar nichts zu tun…!“
Ich entgegne ihm: „Wieso geht er dann nicht in die Öffentlichkeit und gibt sein Statement dazu ab?“
Oder ist mir da was entgangen?
5. Januar 2013 um 17:06
@Pierre Castell:
“ “Der Bürgermeister hat damit doch wohl gar nichts zu tun…! “
Das kann man natürlich so sehen, schließlich ruht seine Zulassung und vielleicht wusste/weiß er tatsächlich nichts von alledem.
Die vernichtende Presse und die zahllosen Kommentare über seine schöne Stadt und seine tolle Kanzlei werden ihm aber kaum verborgen bleiben.
5. Januar 2013 um 17:11
sehr gute arbeit herr harder !
5. Januar 2013 um 17:23
Als nächstes flattert dem Annapam dann eine Rechnung von Herrn Blank ins Haus in der er ein Honorar für die gute Presse und PR einfordert.
5. Januar 2013 um 17:37
@ Bernd Harder
„Die vernichtende Presse und die zahllosen Kommentare über seine schöne Stadt und seine tolle Kanzlei werden ihm aber kaum verborgen bleiben.“
Genau das ist ja der Punkt. Der Oberbürgermeister hätte doch schon längst in die Öffentlichkeit gehen müssen. Schließlich hat er sich doch wählen lassen, damit er für Hof und seine Bürger Gutes tut. Oder ist evtl. der Klüngel zum Disco- und Biergartenbetreiber Blank für ihn wichtiger?
Wer weiß, was nun alles so ans Tageslicht kommt.
Wie heisst es so schön (oder so ähnlich)?
„Die Geister, die er rief, wird er nun nicht mehr los…!“
Würde mich nicht wundern, wenn in Kürze Fakten in die Öffentlichkeit dringen, die Herrn Blank zur längst fälligen Schließung (siehe Lokalpresse und die Bürgerproteste gegen den Bierpalast) seiner Disco zwingen und den OB bei den Bürgern mehr als in Frage stellen!
5. Januar 2013 um 17:43
@ dr. andreas garitz
Haben Sie was anderes von Bernd Harder erwartet?
;-)
5. Januar 2013 um 17:48
@Dr. Garitz/Pierre Castell: Na, nun aber gut, danke.
5. Januar 2013 um 18:44
Der neueste Kommentar-Eintrag (Stand 19.41 Uhr, 05. Januar 2012) auf Herrn Blanks Account bei facebook:
„Erst mal brauchen seine Eltern sicherlich einen Arzt – ich würde mich schämen so einen Sohn zu haben…!“
Wie wahr, wie wahr.
5. Januar 2013 um 18:48
„Im Impressum der Homepage von seinem Bierschuppen (die Startseite ist mittlerweile abgeschaltet, aber das Impressum ist noch da) findet sich allen Ernstes diese Passage…“
Entweder funktioniert nur bei mir der Link zu seinem Impressum nicht, oder Herr Blank hat mittlerweile auch sein Impressum aus dem Netz genommen.
5. Januar 2013 um 19:32
Obwohl mich Herrn Fichtners Meinung dazu tatsächlich sehr interessieren würde.
Wenn auch selbst mit ruhender Zulassung, so bleibt er ja noch Partner in der Kanzlei. Mutmasslich also auch am finanziellen Erfolg der Kanzlei beteiligt.
Dubiose Machenschaften im Abmahnbereich sind kein Bereich in dem man sich als weder als gewählter und bezahlter Volksvertreter, noch als Mitglied einer Partei blicken lassen sollte.
5. Januar 2013 um 20:14
Der Protest hat auch eine eigene Fatzebuck-Seite:
http://www.facebook.com/WeltuntergangAbmahnung?fref=ts
6. Januar 2013 um 00:35
Ich verstehe nicht, wieso das Patentamt da überhaupt mitspielt. Aber wahrscheinlich haben die Juristen vom Gesetzgeber eine Rechtslage schaffen lassen, die solchen Wahnsinn ermöglicht. Die Welt ist ein Fehler, wäre sie bloß untergegangen!
6. Januar 2013 um 01:08
Übrigens ein schönes Urteil zum Passus „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“: http://www.damm-legal.de/olg-hamm-wer-selbst-keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt-wuenscht-muss-sich-bei-eigenen-abmahnungen-ebenfalls-hieran-halten
Zudem gibt es ein paar Juristen, die der Meinung sind, daß der Disclaimer selber Abmahnfähig ist: http://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm
6. Januar 2013 um 09:14
Die Marke dürfte theoretisch wohl zu Recht eingetragen worden sein –
allerdings mit dem einzigen Zweck, andere abmahnen zu wollen.
Dies wäre bösgläubig und daher nicht erlaubt – analog dazu, dass Domaingrabbing auch nicht erlaubt ist
Ein guter Anwalt, der Erfahrung mit Marken hat, dürfte das wohl hinkriegen – und der Besitzer der Marke wird wohl kaum mehr Kunden haben
wie Pierre Castell gesagt hat: Die Geister, die ich rief …
6. Januar 2013 um 11:49
@PPierre:
Wenn man auf den obogen Link „Impressum“ (im zweiten Satz“ klickt, kommt die – abgeschaltete – Startseite vom Bierschuppen.
Ganz unten rechts ist das Impressum – anklicken.
6. Januar 2013 um 11:57
@ HarHar
Ich habe soeben erneut auf den Link IMPRESSUM im Artikel von Herrn Harder geklickt, aber bei mir wird nur “no found” angezeigt.
Beide Browser, mir denen ich ins Web gehe, zeigen mir an, dass sie die Seite nicht finden…
6. Januar 2013 um 11:59
@Pieree: Das ist seltsam, bei mir kommt zwar auch „Not found“, aber nur im obigen Teil der Seite, der Rest der Seite wird noch angezeigt, darunter auch der Link zum Impressum.
6. Januar 2013 um 12:03
Man kann sich nur wundern, wie schnell und mit was man heutzutage bundesweit in die Schlagzeilen kommt.
6. Januar 2013 um 12:06
@ HarHar
Dennoch danke für den Hinweis!
6. Januar 2013 um 12:07
@Adromir: Sehr interessant, vielen Dank, ich habe es noch in den obigen Artikel eingebaut.
6. Januar 2013 um 12:13
@Adromir:
Man könnte den sauberen Herrn B. sowohl dafür abmahnen:
http://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm
als auch dafür dass seine Facebook-Seite kein Impressum hat.
6. Januar 2013 um 12:15
@gemein
Ohhh, das wusste ich gar nicht, dass man auf einer facebook-Seite zu einem Impressum verpflichtet ist. Ist das wirklich so?
6. Januar 2013 um 12:18
Pierre:
Ja:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-das-fehlende-impressum-bei-facebook-teuer-wird/7023944.html
6. Januar 2013 um 12:22
@ Bernd Harder
Sehr interessant, vielen Dank!
6. Januar 2013 um 12:50
Der Typ hat einfach völlig wahllos Adressen gegoogelt für seine Abmahnungen, darunter auch einen ehrenamtlichen Verein und die Stadt Regensburg.
Dumm, wennn man sich mit hochbezahlten Rechtsreferaten anlegt:
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/weltuntergang-stadt-erhaelt-abmahnung/865867/weltuntergang-stadt-erhaelt-abmahnung.html
6. Januar 2013 um 12:52
…. schreibt der hier:
http://taximann-juergen.blogspot.de/
7. Januar 2013 um 20:29
Ein Zusammenhang mit der Stadt Hof besteht hier nicht, deshalb ist hier auch Herr Fichtner nicht als Bürgermeister gefordert. Sonst wären die deutschen OBs und Bürgermeister vor allem mit der Deutung von Abmahnungen eifriger Rechtsanwälte in ihrer Stadt beschäftigt. Anzuprangern ist das System der Erteilung von Wortmarken und das Abmahnungswesen. Hier ist die Bundesjustizministerin gefordert
10. Januar 2013 um 11:31
Den Hofern ist das nicht zuzuschreiben. Im Gegenteil, die Hofer schämen sich, das gerade sowas wie Herr Blank (Bierpalast)aus Ihrer Mitte kommt.
10. Januar 2013 um 13:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich komme aus Hof und bin selbst empört über die Machenschaften des Herr Philip-Nicholas Blank; Besitzer des Bierpalast in Hof, sowie 2 Weiteren Gaststätten.
Auch die Hofer Bevölkerung stellt sich zum großen Teil ganz klar gegen dieses Vorgehen von Herrn Blank.
So konnte man auch in der Hofer Frankenpost lesen: http://www.frankenpost.de/archiv/gls1,2
Auch das angesehene Rockwerk in Hof gibt sein Statement wie folgt ab:
Zitat:
Aufgrund der vielen Nachfragen zum Thema:
BIERPALAST VERKLAGT ROCKWERK
Und dem heutigen Zeitungsartikel in der Frankenpost, hier unser Statement dazu.
Presse-Mitteilung des Rockwerkes Hof / Chr. Klug.
Niveau ist keine Hautcreme
Wenn aus Neid und Einfallslosigkeit irgendwann Wut und Missgunst entstehen, kommt so etwas dabei heraus…
„Die markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baumann & Fiebeck vom 29.12.12 wegen Verwendung des Begriffes „Weltuntergang“ ist rechtlich nicht haltbar. Eine Markenrechtsverletzung ist keinesfalls erkennbar. Vielmehr scheint es sich hierbei um den Versuch einer gezielten Behinderung durch den im Hofer Veranstaltungsbereich tätigen Mitbewerber Blank zu handeln, der auf diese Art nicht nur die Veranstaltungen des Rockwerkes unlauter torpediert, sondern auch Auskünfte über Umsätze erhalten will. Dies verstösst jedoch gegen das Wettbewerbsrecht. RA Sturm aus Bayreuth, ist beauftragt, die haltlose Markenrechtsabmahnung zurückzuweisen und einen hier wettbewerbswidrig handelnden Mitbewerber seinerseits abzumahnen und eine zukünftige Unterlassung ggf. gerichtlich zu zwingen. Zur Haltlosigkeit der Markenrechtsverletzung sei nur darauf verwiesen, dass das „Rockwerk Hof“, also der eigentliche Konkurrenzbetrieb zum von Herrn Blank betriebenen „Bierpalast“ bereits seit Ende 2011 eine Weltuntergangsparty zum derzeit bekannt werdenden Maya-Datum 21.12.12 geplant und bereits seit Mitte Januar 2012 öffentlich beworben hat. Die Eintragung der Marke erfolgte somit erst nach bereits erfolgter Benutzung des Begriffes. Im Übrigen ist die Marke auch wegen des allgemeinen Freihaltebedürfnisses für das Wort „Weltuntergang“ wieder zu löschen. Ein Löschungsverfahren beim Deutschen Marken- und Patentamt wird in den nächsten Tagen eingeleitet. Es ist offensichtlich, dass die Eintragung eines solchen Begriffes nur zu dem Zweck erfolgte, möglichst zahlreiche rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschicken zu können und somit Profit zu erzielen. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Markeneintragung nicht in der richtigen Klasse vorgenommen wurde.“
Quelle: https://www.facebook.com/rockwerk/posts/398560723551556
Auch bei Facebook in der Gruppe Hof an der Saale geht es seit Tagen hoch her.
Daher meine Bitte: Nicht Hof ist die Irrenhaus-Zentrale, sondern die Irrenhaus-Zentrale ist in Hof und zum Geschäftsführer der Zentrale muss ich ja jetzt nichts mehr sagen.
10. Januar 2013 um 13:54
@hugo:
Sie haben Recht. Unsere Überschrift ist ja auch nur ein Zitat aus einem Leserkommentar in der Frankenpost.
10. Januar 2013 um 22:12
@hugo
…nehmen Sie es doch mit Humor…also, wenn jemand mein Örtchen – dessen Name ich nicht nenne – als Irrenhaus-Zentrale bezeichnen würde, dann würd‘ ich ihm recht geben…und mein Heimatort, liegt auch in Franken… ;-)