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Verbraucherzentrale mahnt erneut Liebscher und Bracht ab

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Die Verbraucherzentrale NRW hat erneut die „selbst ernannten Schmerzspezialisten“ Liebscher und Bracht abgemahnt. Das berichtet die Hessenschau.

Diesmal geht es um irreführende Werbung in der App von Liebscher & Bracht:

Auch hier wird wieder mit einem Behandlungserfolg, völlig unabhängig von der Ausgangssituation, geworben, auch hier werden ausschließlich positive Kundenbewertungen zitiert, hier machen Liebscher und Bracht die sich sogar dadurch zu eigen, dass sie die farblich markieren, wie mit einem Textmarker hervorgehoben, dass man auch sieht, wogegen die App denn alles helfen soll, gegen welche Beschwerden, und das zählt dann eben entsprechend als Werbung, die irreführend ist und so nicht gemacht werden darf,

erklärt Susanne Punsmann, Anwältin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Anfang 2023 hatte das Landgericht Frankfurt bereits eine Vertragsstrafe über 4.000 Euro gegen Liebscher und Bracht wegen unzulässiger Werbeaussagen verhängt.

Zum Weiterlesen:

  • Selbst ernannte Schmerzspezialisten Liebscher und Bracht erneut abgemahnt, hessenschau am 29. Dezember 2023
  • Liebscher und Bracht für Werbeaussagen abgemahnt, medwatch am 19. April 2022
  • „Die Schmerz-Influencer“: Science Cops über Liebscher und Bracht, GWUP-Blog am 1. April 2022
  • Warum Liebscher und Bracht mehr als 100 Videos gelöscht haben, GWUP-Blog am 5. März 2023
  • Liebscher und Bracht: Was steckt hinter dem Hype? Grams‘ Sprechstunde am 1. April 2021
  • „Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht“ bei Psiram
  • „Eher Verkauf als Behandlung“: FAZ über Liebscher und Bracht, GWUP-Blog am 3. April 2023

6 Kommentare

  1. Na, bei all den Beschwerden, gegen die es hilft, sind Beschwerden der Verbraucherzentrale wohl nicht dabei.

    Frohes (schmerzfreies) neues Jahr alle, auch ohne L&B.

  2. 4000€? Echt niedlich. Das ist bei deren Umsatz doch bereits eingepreist.

  3. In meinem kleinen Städtchen am Untersee ist mir beim Spazierengehen u. A. auch Schaufensterwerbung einer HPin aufgefallen, die speziell die „Schmerztherapie“ nach Liebscher und Pracht bewirbt.

    Aber Liebscher und Pracht scheinen ein hervorragendes Marketing zu haben, da dürften die Abmahnkosten der Verbraucherzentralen mit einkalkuliert sein.

    (Übrigens ist die HP-Dichte in der doch von den Mieten her recht teuren Altstadt gefühlt höher als die der Ärzte.)

  4. @Habra

    Same here in Ravensburg. Ein HP bewirbt auf seinem Praxisschild neben anderen typischen Schwurbeltherapien auch die Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht.

  5. LuB überschwemmen die „Gesundheitsszene“ regelrecht mit ihrer Propaganda und da kommt man gar nicht hinterher. Die Masse machts. Wen interessiert da Qualität? Das ist deren Geschäftsmodell.

    Ein wunderbares Beispiel für die Schräglage beim Verbraucherschutz in Gesundheitsfragen, den es in D als staatliches Handeln de facto gar nicht gibt. Ein schwarzes Loch. Es gibt nur zwei Wege, solchen „Gesundheitskonzernen“ beizukommen, und auch die sind nur punktuell – q.e.d.

    Der eine „Weg“ ist der, dass man offenbar in Berlin das Wettbewerbsrecht für ausreichend hält, um solche Dinge im Zaum zu halten. So wurde mir jedenfalls halboffiziell auf die Frage geantwortet, warum man Scharlanerie aller Art so gleichmütig hinnimmt.

    Der Markt solls richten? Ein schwerer Irrtum, aus mehreren Gründen. Unter anderem deshalb, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auf Facebook z.B. sehe ich immer wieder Anzeigen, die ziemlich klar gegen das HWG verstoßen – es geschieht nichts.

    Der andere Weg ist die Arbeit der Verbraucherschützer. Die allein von der schieren Menge des Unsinns überfordert sind und eben nur punktuell tätig werden können. Man sieht es an LuB – es gelingt zwar immer wieder, ihnen ordentliche Nadelstiche zu verpassen, aber insgesamt gelingt es eben nicht, diesem unwissenschaftlichen Kundenfang ein Ende zu bereiten.

    Ähnlich muss man den Kampf gegen unseriöse Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln sehen – hier hat es zwar mit der Health-Claim-Verordnung den Versuch einer Eindämmung gegeben. Aber das ist ein zumindest halbstumpfes Schwert.

    Möglicherweise sogar kontraproduktiv, man hätte niemals eine Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln legitimieren dürfen. Warum, erklärt Angela Clausen von der Verbraucherschutzzentrale NRW hier:

    https://detektor.fm/wissen/grams-sprechstunde-nahrungsergaenzungsmittel

    Verbraucherschutz im Gesundheitswesen ist offenbar hierzulande „notleidend“.

    Vielleicht hilft es ein wenig, dass das Informationsnetzwerk Homöopathie seit 2023 Kooperationspartner der Verbraucherschutzzentrale NRW im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ ist.

  6. Klengan über Liebscher & Bracht

    „Die Wahrheit über den größten Medizin-YouTuber“, 03.04.2024

    https://youtu.be/rZPk1mlBifI?si=Oe2yd52c9pk2HYOF

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