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Anwalt Jun: Was würde Alex Jones in Deutschland drohen?

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Der sogenannte Strafschadenersatz (Punitive damages), der zum Beispiel Stella Liebeck vor 20 Jahren 2,7 Millionen Dollar von McDonalds wegen zu heißem Kaffee einbrachte, mag hierzulande befremdlich wirken.

Allerdings hat diese Rechtsfigur jetzt dafür gesorgt, dass der US-Verschwörungsideologe Alex Jones nicht bloß vier Millionen Dollar an die Eltern eines Opfers des Sandy-Hook-Schulmassakers zahlen muss, sondern fast 50 Millionen.

Wie würde der Fall Alex Jones vor einem deutschen Landgericht aussehen?

fragt Anwalt Jun in seinem neuen Video.

Spoiler:

So etwa 10.000 bis vielleicht 20.000 Euro wären wohl drin. Eine „Angehörige des europäischen Hochadels“ (a.k.a. Prinzessin Madeleine) hat allerdings auch schon mal 400.000 Euro für 86 unwahre Berichte über sich erstritten.

Fazit:

Das Geschäft der falschen Nachrichten lohnt sich.

Auch hier brauchen wir wohl schleunigst gesetzliche Anpassungen.

Update: Der Strafschadenersatz für Stella Liebeck in Höhe von 2,7 Millionen Dollar wurde später von einem Gericht erheblich reduziert.

Zum Weiterlesen:

  • Strafe für Alex Jones: Das Geschwurbel bleibt, taz am 9. August 2022
  • Die Lüge als Geschäftsmodell, tagesschau.de am 7. August 2022
  • What’s next for Alex Jones after $49M Sandy Hook verdict? ap-news am 10. August 2022
  • Alex Jones and the Lie Economy, politico am 10. August 2022
  • „This is not your show“: Der Verschwörungsideologe Alex Jones muss 50 Millionen an seine Verleumdungsopfer zahlen, GWUP-Blog am 5. August 2022
  • Neues Video von Anwalt Jun: „Wie Morddrohungen auf mich und Fr. Kellermayr wirkten und was wir dagegen tun können“, GWUP-Blog am 9. August 2022

9 Kommentare

  1. wie gewohnt eindeutig, logisch, faktenbasiert „und“ für den Nichtjuristen (im Gegensatz zu den Gesetzestexten) verständlich!
    -danke-

  2. Das System der Punitive Damages hat in den USA zu einer Prozesswelle geführt, bei der es schon lange nicht mehr um „Gerechtigkeit“ geht, sondern nur noch ums Geld. Da die Anwälte prozentual kassieren, sind sie daran interessiert, die Summen in aberwitzige Höhen zu treiben, was das System der juries auch erlaubt.

    Ich bin froh, dass es so etwas bei uns nicht gibt und dass sich Schadensersatzsummen, besonders wenn es sich um „immaterielle“ Schäden handelt, noch in einem halbwegs akzeptablen Rahmen bewegen.

  3. Die Höhe einer in Deutschland „drohende“ Strafe wäre anbetracht des angerichtete Schadens beschämend niedrig. Vollkommen lächerlich, Präventionscharakter Null.

    Ein Multimillionär wie AJ würde sich durch so einen kleinen Klaps auf die Finger (mit Gänsedaunen) nicht für eine Sekunde bremsen lassen.

    Diese „Strafe“ hätte er in einer halben Stunde auf seinen Zahlschaf-Melkplattformen wieder eingenommen.

  4. @ nota.bene

    Ich bin froh, dass es so etwas bei uns nicht gibt…

    Es muss aber trotzdem ein anderer Weg gefunden werden.

    Wie Anwalt Jun im Video ja schildert, sind die lächerlich niedrigen Entschädigungssummen in D überhaupt kein Hindernis für Medien oder Personen, die von der Verbreitung von Falschnachrichten leben. Die zahlen diese Summen aus der Portokasse und machen einfach weiter.

    Es muss eine Möglichkeit gefunden/etabliert werden, mit den Schadenssummen Prävention zu betreiben. Etwa, indem man die Summen im Wiederholungsfall (exponentiell) steigert.

    Alex Jones wird übrigens vermutlich nur einen kleinen Bruchteil der seinen Opfern zugesprochenen Summe zahlen müssen:

    https://www.texastribune.org/2022/08/08/alex-jones-verdict-damages/amp/

    Grund dafür ist eine Gesetzesreform aus 2003, die eben die von dir angeprangerten Auswüchse eindämmen wollte. Die darin definierte Limitierung könnte dazu führen, dass er nicht einmal 10% der Summe zahlen muss. Knapp 5 Millionen Dollar sind für ihn ein Klacks.

  5. Vorschlag eines Nichtjuristen: Vielleicht müsste man in Deutschland die Gesetzeslage so verschärfen, dass man von der Geldstrafe wegkommt und stattdessen eine Strafaussetzung zur Bewährung einführt? Eventuell mit zusätzlichen Auflagen und Weisungen?

    Dieses dürfte für weitaus mehr Eindruck sorgen.

  6. Andere Idee:

    Vielleicht sollten Geldstrafen am Vermögen der Bestraften bemessen werden. So werden Geringverdienende nicht u.U. bis ans Lebensende verschuldet sein, wohingegen Reiche die Geldstrafe kaum bemerken.

    Ist ja in manchen Ländern bei Verkehrsvergehen wohl der Fall.

    Der Vorschlag der exponentiellen Erhöhung der Strafen im Wiederholungsfall ist auch gut. Oder aber, wie anderswo auch, nach der 2. Wiederholung -> Gefängnis.

  7. Ich bin für einen öffentlichen Pranger und danach Teeren und Federn.

  8. @ Carsten Ramsel

    Ah, von dir ist also die Idee der inszenierten Entführung und Verurteilung von Robert Habeck.

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