Immerhin:
Zwei Wochen nach der stern TV-Sendung über eine Heilpraktikerin in Schrobenhausen, die Krebspatienten mit dem „Scharlatanerieprodukt“ (Psiram) BG-MUN behandelte, hat das Landratsamt des Kreises die Dame mit einem Berufsverbot belegt.
Sie hat nun einen Monat Zeit, ihrerseits gegen das Berufsverbot vorzugehen. So lange kann sie weiterhin ihren Beruf ausüben. Sollte Klage erhoben werden, so die Landratsamts-Sprecherin, kann die umstrittene Heilerin sogar bis zu einer gerichtlichen Entscheidung und einer endgültigen Rechtsgültigkeit des Rücknahmebescheids weiter praktizieren.
… ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz – und zwar nicht nur gegen die Heilpraktikerin, sondern noch gegen zwei weitere Personen. Nach der Berichterstattung in den Medien hatte die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen angeordnet, die Unterlagen werden derzeit noch ausgewertet.
Auf der Praxishomepage findet sich derzeit diese Stellungnahme:
stern TV hatte am 25. September berichtet, dass die Heilpraktikerin eine rosafarbene Flüssigkeit aus Wasser, Zucker und Nahrungsproteinen mit dem Phantasienamen „BG-MUN“ für 5900 Euro pro Packung an Krebspatienten verkaufte:
Eine an Speiseröhrenkrebs erkrankte Frau berichtete gegenüber „stern TV“, dass es sogar eine erhebliche Zunahme der Metastasen in Lunge und Leber gab, nachdem sie auf das Mittel umgestiegen war.
Die 52-Jährige starb im Juli.
Zum Weiterlesen:
- Stern-TV-Video: Tödliche Abzocke bei der Heilpraktikerin mit einem Krebs-„Wundermittel“, GWUP-Blog am 29. September 2019
- Nach dubioser Therapie: Berufsverbot für Heilpraktikerin, Augsburger Allgemeine am 7. Oktober 2019
- Berufsverbot für Heilpraktikerin – weil sie Krebspatienten mit dubiosen Methoden behandelte, stern.de am 8. Oktober 2019
- Schrobenhausener Heilpraktikerin bekommt Berufsverbot, donaukurier am 7. Oktober 2019
- Gesundheit in Gefahr – unter den Augen der Politik? Gesundheits-Check am 3. Oktober 2019
9. Oktober 2019 um 23:07
Eine gute Nachricht!
10. Oktober 2019 um 00:19
Aber bis zum Ablauf der Klagefrist in einem Monat darf Frau Gampl weiterhin ihre Praxis betreiben. Im Falle einer Klage sogar noch sehr viel länger. Irgendwie unbefriedigend.
10. Oktober 2019 um 09:35
In diesem Zusammenhang würde ich auf das Wort „praktizieren“ verzichten, da Praxis zwangsläufig eine zugrundeliegende Theorie erfordert. Eine solche liegt bei Heilpraktikern aber nicht vor. Sagen wir: Sie darf vorerst weiterkaspern.
10. Oktober 2019 um 11:50
@ Christof Sperl:
Da die Heilpraktiker in direkter Linie von den Kurpfuschern abstammen, würde ich es eher als „weiterpfuschen“ bezeichnen.
10. Oktober 2019 um 19:14
M.E. hätte das Landratsamt problemlos eine sofortige Vollziehung (also die Negierung des Aufschubs durch das Widerspruchs- und Klagerecht) nach § 80 Abs 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anordnen können (ich finde, müssen).
Hier dürfte das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung klar zu bejahen sein. Dieses öffentliche Interesse ist ja schon der Grund für die Rücknahmeverfügung als solche, ist ihr sozusagen immanent.
Gerade eine angenommene „Gefahr für die Volksgesundheit“ durch die Tätigkeit der Dame ist ja Gegenstand der Rücknahme der HP-Erlaubnis – wie sollte es da denkbar sein, dies durch das Zulassen einer aufschiebenden Wirkung perpetuierend auf womöglich unbestimmte Zeit in Kauf zu nehmen? Das klassische Klausurbeispiel der „Beseitigung des morschen Straßenbaums“ wäre hier zwanglos übertragbar.
Oft halten sich Behörden aus taktischer Rücksicht zurück – will sagen, sie demonstrieren Tatkraft, scheuen aber vor einer möglicherweise kurzfristigen Auseinandersetzung zurück – einem Gerichtstermin eben über die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Da muss man den Vorgang auf dem Tisch behalten und sich drauf vorbereiten.
Anders, als wenn man erstmal mit der Rücknahme ins Blaue schießt und den Gang der Dinge abwartet. Ich will das dem Landratsamt gar nicht unterstellen, aber das ist vielfache Behördenpraxis.
10. Oktober 2019 um 19:18
@Udo Endruscheit:
Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe …
Die Scharlatanin und Titelmissbraucherin Renate Gampl (siehe #sterntv-Beitrag eben) ist übrigens Mitglied des @CSUpfaffenhofen-Arbeitskreises für Gesundheits- und Pflegepolitik.
https://twitter.com/paulanehr/status/1128764939655700485
11. Oktober 2019 um 00:54
@Bernd Harder:
Ich denke offenbar immer wieder in den falschen Kategorien…
31. Januar 2020 um 00:21
Die Heilpraktikerin wurde in U-Haft genommen:
https://www.donaukurier.de/lokales/schrobenhausen/Auch-die-Heilpraktikerin-ist-in-U-Haft;art603,4474082
31. Januar 2020 um 08:14
Die Maßnahme ist angesichts der Tatsache, dass Frau Heilpraktikerin Beweise vernichten wollte, vollkommen in Ordnung.
Der Lieferant ihres „Wundermittels“ wurde übrigens in Zypern verhaftet.
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