Udo Endruscheit erklärt bei Wissen bloggt den Grundirrtum der Homöopathie, dem bereits Hahnemann selbst unterlag:
Die Medical Tribune greift diesen Epic Fail auf („Schon die Geburtsstunde der Homöopathie war in wissenschaftlicher Hinsicht keine Glanzleistung.“) und zieht die einzig logische Konklusion daraus:
Es gibt kein Krankheitsbild, bei dem die Homöopathie sinnvoll angewendet werden könnte. „Gute Studien mit ausreichender Teilnehmerzahl kommen durchweg zu dem Ergebnis, dass es keinen signifikanten Vorteil gegenüber Placebo gibt.“
Der Autor referiert den Artikel von Keinki/Aust/Grams/Hübner im Klinikarzt (01/02-2019) und extrahiert als Fazit:
„Es ist ethisch geboten, dass jede Therapie zweifelsfrei einen Nutzen nachweisen kann und zudem Sicherheit und Qualität belegt sind.“ Behandlungen mit einem potenziell negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis wie die Homöopathie verstießen deshalb gegen das oberste ärztliche Gebot, keinen Schaden anzurichten. Warum also gelte für die alternative Therapieform der gesetzliche Schutz der besonderen Therapierichtung?
Zum Weiterlesen:
- „Homöopathie verstößt gegen das oberste ärztliche Gebot“, Medical Tribune am 17. April 2019
- Hahnemanns Chinarindenversuch: Grundirrtum statt Grundlegung, wissen bloggt am 16. April 2019
- Video: Natalie Grams in der SRF-Rundschau, GWUP-Blog am 17. April 2019
- Homöopathie und evidenzbasierte Medizin, Klinikarzt 2019; 48(01/02): 12-17
19. April 2019 um 19:29
„Es ist ethisch geboten, dass jede Therapie zweifelsfrei einen Nutzen nachweisen kann und zudem Sicherheit und Qualität belegt sind.“…
…und dann hört man am besten gleich auf, seltene Krankheiten zu behandeln. Ich denke es sollte reichen, dass die Behandlung sich an der bestmöglichen Evidenz orientiert und in Abwesenheit einer solchen an der besten Plausibilität. Mangels Evidenz und Plausibilität kann man dann die Homöopathie ablehnen ohne Anforderungen zu formulieren, die man nur in den wenigsten Fällen einhalten kann.
19. April 2019 um 19:56
@Severin D.:
Statt „Nutzen“ müsste es – im Sinne der evidenzbasierten Medizin – sicherlich heißen: „… ein im individuellen Fall abwägbares Risiko-Nutzen-Verhältnis nachweisen kann …“.
Der Nutzen bezieht sich auch bei der kritisierten Formulierung ja nicht auf den ökonomischen Nutzen, sondern auf den medizinisch-therapeutischen.
Der Autor des Beitrages bewegt sich zweifellos innerhalb des Gedankengebäudes der evidenzbasierten Medizin.