Gut, meiner bescheidenen Auffassung nach hätte bereits die Verwendung des „unerträglichen Sprachfehlers“ in der vierten Zeile eine Klage gerechtfertigt.
Aber natürlich ging es dem Deutschen Konsumentenbund mehr um die wundersamen Heilsversprechen der Dame, die sich „bar jeder medizinischen Sachkunde“ an die Eltern von krebskranken Kindern und an Austherapierte wandte:
Nach zwei Verfahren unseres Verbandes hat Frau H. über Ihren Anwalt mitteilen lassen, sie habe die Geistheilerei gänzlich und dauerhaft aufgegeben und arbeite nun in einem Imbiss.“
Zum Weiterlesen:
- Die unplausiblen Methoden der „Alternativmedizin“: auch ein ethisches Problem, GWUP-Blog am 5. März 2018
25. März 2018 um 19:55
Diese Dame kennt Jesus also seit der Kindheit. Sie sollte roundabout 2000 Jahre alt sein. So jemanden würden sie verklagen wollen? ;)
25. März 2018 um 20:26
Eine wackelige Orthographie – ist das jetzt satanischer Einfluß oder fehlender Segen für das Vorhaben? Wie auch immer Pommes mit Currywurst kann man ja auch als alternatives Heilmittel verkaufen…
26. März 2018 um 14:22
Currywurst mit Pommes ist allemal heilsamer als jeder geistliche Humbug.