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Ansbacher Selbstmordattentat: Mit kleinem Heilpraktikerschein an Flüchtlingen rumdilettieren

| 13 Kommentare

Wir können uns Sektenwatch (Elterninitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit und religiösen Extremismus) nur anschließen:

heile

Am Wochenende hatte unter anderem die Süddeutsche berichtet, dass …

… der behördliche Auftrag zur Traumatherapie beim späteren Attentäter an einen Mann ging, dessen Qualifikation und fachliche Kompetenz seit Jahren von Gerichten immer wieder in Zweifel gezogen werden. Mehrmals lehnten Richter Axel von Maltitz mangels Sachkenntnis als Gutachter oder Sachverständigen ab.“

Schwere Vorwürfe gegen den Lindauer Verein „Exilio“, für den der Heilpraktiker tätig ist, gab es schon vor einem Jahr.

Zum Weiterlesen:

  • Zweifel am Therapeuten des Ansbacher Attentäters, Süddeutsche am 29. Juli 2016
  • Große Zweifel am Terroristen-Gutachten, Schwäbische Zeitung am 30. Juli 2016
  • Zweifel am Therapeuten des Ansbach-Attentäters, Welt-Online am 30. Juli 2016
  • „Panorama“: Heilpraktiker als Gerichtsgutachter, GWUP-Blog am 15. August 2014
  • Interview mit Anousch Mueller: Sollten wir uns den Besuch beim Heilpraktiker künftig sparen? GWUP-Blog am 1. Juli 2016
  • Skeptiker-Interview mit Anousch Mueller, GWUP-Blog am 14. Juni 2016

13 Kommentare

  1. Wie wenig der Pseudo-Heiler wirklich taugt, hat einer der Kommentare auf der Seite des BR gut beschrieben, die öffentlichen Aussagen zum Täter und zu Hintergründen sind ein elementarer Verstoß gegen § 203 StGB, der greift auch nach dem Tod.

    Normalerweise darf ich nicht einmal zugeben, dass der Patient bei mir in Behandlung ist (oder war). Geschweige denn Details.

    Ausnahmen gibt es nur wenn ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 vorliegt oder es besteht eine evtl. eine Offenbarungspflicht wenn z.B der Behandler während der Behandlung eines Patienten Erkenntnisse über eine zukünftige Gefährdung anderer Personen erhält, muss er diese Erkenntnis weitergeben

    Hat der Quacksalber offensichtlich nicht getan

    Und jetzt redet er über Geld, dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

    In der Tat, das ist so. Aber nicht für den Quacksalber. Ein Paradebeispiel für die Heiler-Branche, weiter so

    Ich habe es an andere Stelle schon geschrieben, dass die Menschen zur Verantwortung gezogen werden müssten, die dem Pseudo-Heiler Betroffene in Not überlassen.

    Sie tragen eine Mitschuld

  2. Mir is gleich ganz schlecht geworden als ich das gelesen hab.

    Ich hab einen Kollegen der auch in der Esoecke schwebt und mir neulich strahlend erzählte dass seine Frau jetzt auch nen HP Psych macht und sie würde ja so unendlich viel lernen dabei. Viel mehr wie Psychiater denn die würden nur richtig krank machen etc. bla bla.

    Ich musste dann gehen sonst wär ich ihn angesprungen.

  3. @Lanzelot:

    Der Typ ist ein „plappernder Heilpraktiker“:

    https://dieausrufer.wordpress.com/2016/07/31/plappernder-heilpraktiker/

  4. @crazyfrog:

    Schon klar, dass Heilpraktiker nicht den gleichen Gesetzen nach StGB verpflichtet sind, ist mir auch bewuss. Trotzdem Danke für den Link

    Genau um die Gegenüberstellung geht es mir ja, sie spielen Alternativ-Mediziner und Psychologen, sind aber weder von ihren Praktiken, noch von dem was sie verabreichen, an all das gebunden was den wirklichen Profis auferlegt ist

    Wobei mir der §630a BGB in dem Zusammenhang auch nicht präsent war.

    Eine Formulierung in dem § mutet dann originell:

    “ Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist“

    WELCHER STANDARD????????

    Und trotzdem dürfen sie weitestgehend unbestraft und ungehindert wurschteln und so tun als ob. Bewusste Irreführung mit fatalen Konsequenzen. Für Ärzte und psychologische Psycho-Therapeuten hätte dass alles fatale Folgen.

    Habe ich zugegebenermaßen aber auch unklar formuliert. Mein Fehler

  5. Pfuschen ist unser Handwerk!
    gez. Eure Heilpraktiker-Innung

  6. Für diesen Verein „Exilio“ gilt wohl das Selbe wie bei all den anderen „Esoterio“ und „Religioso“ Menschenhilfstruppen:
    Frei nach Henry Ford -> Pain is Money!

  7. Das Heilpraktiker-Unwesen ist doch ein Überbleibsel aus einer Zeit, wo es keine gesetzliche Krankenversicherung gab. In Anspruch genommen von Menschen, die sich einen Arzt oder eine bestimmte Behandlung nicht leisten konnten.

    Warum nur nehmen Bürger in unserem Wohlfahrtsstaat solche Quacksalber in Anspruch und warum arbeiten öffentliche Stellen mit solch inkompetenten Berufsgruppen zusammen?!

  8. „Nach dem Tod dreier Patienten eines alternativen Krebsheilzentrums im Kreis Viersen ermittelt die Polizei. Zuletzt war eine 43-jährige Niederländerin in einem Mönchengladbacher Krankenhaus aus bislang ungeklärter Ursache gestorben, nachdem sie zuvor in der Einrichtung behandelt worden war.

    Der Betreiber des Zentrums in Bracht in Brüggen ist ein deutscher Heilpraktiker.“

    https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/drei-krebspatienten-sterben-nach-alternativbehandlung-ermittlungen-1.1418395

  9. Eigentlich muss der Gesetzgeber nur ein winzig kleines Gesetz erlassen, mit dem uns allen geholfen werden kann. Heilpraktiker, Homöopathen und andere „alternative“ Heiler dürfen frei nach Schnauze praktizieren und kassieren ……….mit einer Ausnahme: sobald bei der Kundschaft irgend welche Krankheitssymptome erkennbar sind, muss die Überweisung an einen Arzt erfolgen. Also, nur gesunde Kunden dürfen behandelt oder ausgeraubt werden.

  10. @ Michel: Nicht ganz korrekt. Das Berufsbild Heilpraktiker wurde in Deutschland am 17. Februar 1939 gesetzlich geregelt; das damals erlassene Heilpraktikergesetz gilt mit Aktualisierungen bis dato.

    Die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung existierte zu diesem Zeitpunkt bekanntlich schon seit mehr als einem halben Jahrhundert. :-)

  11. Dalek:

    Stimmt. Ich hätte „Unversicherte“ schreiben müssen. So war es in unserer Familie der Fall.

    Meine Urgrossmutter stand als Unversicherte vor der Wahl, eine relativ teure Therapie zu bezahlen oder es „erst Mal“ bei einem medizinischen Laien (Heilpraktiker?) zu versuchen. Dadurch ging wertvolle Lebenszeit verloren.

    Das muss in den frühen 1950ern gewesen sein.

  12. @Catweazle

    meines Wissens aber ich bin mit den deutschen Gesetzen nicht so vertraut ist das ja eigentlich auch so.

    Sobald ein Heilpraktiker erkennt das ein Kunde eine echte Erkrankung hat die keine Lapalie ist und echter medizinischer Betreuung bedarf muss an einen Arzt verwiesen werden.

    Ich glaub die ganze Prüfung von diesen Heilpraktikern baut doch darauf auf zu lernen ab wann schick einen Kunden zum Arzt…

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