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Die „Science Busters“ zum Spendenaufruf für Grander-Kritiker Erich Eder

| 22 Kommentare

Auch die Science Busters unterstützen den Spendenaufruf für Grander-Kritiker Erich Eder:

science

Dazu gibt’s ein Video „über das Jesuspatent des belebten Granderwassers“:

Zum Weiterlesen:

  • „Nicht mundtot“-Spendenseite für Grander-Kritiker: Es geht um 25000 Euro Prozesskosten, GWUP-Blog am 20. Mai 2016
  • Granderwasser: Wenn Schulen sich für Eso-Marketing einspannen lassen, GWUP-Blog am 17. Juni 2016
  • Erich Eder vs. Evil Empire: ein Spendenaufruf, Kritisch gedacht am 13. Juni 2016
  • Granderwasser, ein Biologe und die Breuer-Falle: Lehren aus der Causa Dr. Eder, Psiram am 26. Mai 2016

22 Kommentare

  1. Der Beitrag der sog.“Science Busters“ liegt neben der Sache: Nach Lektüre des Urteils ist festzustellen, dass der hier in Rede stehende Rechtsstreit weder das „Grander-Wasser“ noch Aussagen zu dessen Wirksamkeit betraf, sondern allein zumindest voreilige Äußerungen über die Tätigkeit einer Werbeagentur für den Hersteller der Wässerchen zum Gegenstand hatte. Die Entscheidung dürfte daher richtig sein und rechtfertigt keine Verschwörungstheorie, der zufolge „Esoterik in der Mitte der Gesellschaft“ (oder auch nur bei österreichischen Obergerichten) angekommen sei.

  2. @T.Koch:

    Wenn Sie den Ausgangsbeitrag gelesen hätten oder auch nur minimale Kenntnisse über die Vorgehensweise von Esoterikern besäßen, müsste Ihnen klar sein, dass diese stets nach rein formalen Gründen suchen, um Kritiker zu verklagen, weil sie gegen die in aller Regel inhaltlich fundierte und damit rechtlich unangreifbare Kritik der Skeptiker sonst nichts machen können.

    Darüber hinaus ist es immer wieder erheiternd, dass gerade Leute wie Sie, die die Arbeit der Skeptiker kritisieren, sich durch einen inflationären Gebrauch des Begriffs „Verschwörungstheorien“ hervortun und überall „Verschwörungstheorien“ sehen – auch da, wo es völlig daneben ist, sowohl sachlich als auch der Wortbedeutung nach.

    Man könnte die Behauptung, die Esoterik sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen, gewiss mit verschiedenen Argumenten und Fakten kritisieren – nur eine „Verschwörungstheorie“ ist das nicht im Allerentferntesten.

  3. @B. Harder:
    Hübscher Versuch, den Sachverhalt zu vernebeln. Er ist aber zum Scheitern verurteilt: Nach den Urteilsgründen war Klägerin eine Werbeagentur, die für ein Unternehmen arbeitete, dass dieses Wasser vertrieben hat, an dem aber die wasserproduzierenden Familienunternehmen bzw. deren Gesellschafter (Familienangehörige) nicht beteiligt sind. Die von dem „Grander-Kritiker“ aufgestellte Behauptung, eine (so gar nicht existierende) Firma Grander habe die Zusammenarbeit mit der Werbeagentur beendet, war daher objektiv unrichtig, weil die Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen erfolgte und gar nicht beendet worden ist. Die zentrale Frage war deshalb, ob die Fehlinformation verschuldet war, obwohl die (neue) Werbeagentur einer der Grander-Firmen selbst die Beendigung der Zusammenarbeit mit der klagenden Werbeagentur behauptet hatte. Hier nimmt das Gericht an, dass vor potentiell rufschädigenden Äußerungen eine Rückfrage bei dem Betroffenen erfolgen müsse. Das ist sauber hergeleitet und plausibel; ein solches Urteil hätte auch in Deutschland ergehen können, wenngleich das Bundesverfassungsgericht bei Bezugnahmen auf anderweitige Berichte tendenziell großzügiger ist.

    Esoteriker sind daher weit und breit nicht in Sicht. Hier hat sich vielmehr ein Risiko verwirklicht, das stets besteht, wenn voreilig Verlautbarungen erfolgen, ohne dass der Sachverhalt ermittelt und die Zusammenhänge recherchiert werden. Es wäre zudem ein Leichtes gewesen, die Erklärung des „Grander-Kritikers“ ohne große inhaltliche Änderung rechtssicher zu formulieren. Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht; auch wer sich auf der richtigen Seite wähnt, muss die Spielregeln einhalten.

  4. @T.Koch:

    Hübscher Versuch, Leute, die es aus erster Hand besser wissen, für blöd zu halten bzw. zu belehren.

  5. @T. Koch:

    „Evil Empire“ („weitere Klagen aus dem Umfeld der Grander-Industrie“) sagt genügend aus:

    http://scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2016/06/13/erich-eder-vs-evil-empire-ein-spendenaufruf/

  6. @T. Koch:
    Wie wäre es, die Rosinenpickerei zu lassen und den Gesamtzusammenhang zu verstehen?
    Siehe folgender Link: https://blog.gwup.net/2016/05/20/nicht-mundtot-spendenseite-fur-grander-kritiker-es-geht-um-25-000-euro-prozesskosten/

  7. @RPGNo1:

    Ich habe leider keine Ahnung, welcher „Gesamtzusammenhang“ hier von welcher Relevanz sein soll. Mir reicht der Tatbestand des Urteils, um den maßgeblichen Sachverhalt zu erfassen. Man kann iÜ diskutieren, ob das Gericht die Anforderungen an die Vergewisserungspflicht eines Äußernden hier überspannt hat – dazu mag der EGMR beizeiten etwas sagen. Das ist auch eine durchaus interessante Rechtsfrage. Nur hat sie nichts mit Esoterik zu tun. Hier hat jemand bar jeder Sachkenntnis eine extrem unbedachte Äußerung getan, die ihm nun auf die Füße gefallen ist. Das kommt auch in anderen Zusammenhängen vor.

  8. @T.Koch:

    Gerne noch einmal:

    Der „Gesamtzusammenhang“, auf den u.a. die Science Busters hinweisen, ist der, dass hier ein Esoterik-Unternehmen (und dazu gehört eben auch dessen Werbeagentur, auch wenn diese firmenrechtlich selbständig ist) sich einen rein formaljuristischen Grund gesucht hat, um gegen einen langjährigen Kritiker vorgehen zu können, der alle *inhaltlichen* Prozesse bis dato gewonnen hatte.

    Ob die Äußerung des Herrn Eder „unbedacht“ war bzw. er selbst den lange gesuchten Anlass dafür geliefert hat, ist im Gesamtzusammenhang erst einmal zweitrangig.

    Hier wurde versucht, jemanden kaputt zu klagen, falls Ihnen das Wort etwas sagt, der dieser Firma seit vielen Jahren lästig ist, und der allein aus finanziellen, psychologischen etc. Gründen alle kritischen Seiten und Veröffentlichungen über die esoterische Tätigkeit des Unternehmens hätte zurückziehen müssen, falls er auf den Prozesskosten sitzengeblieben wäre, was aber nunmehr nicht der Fall ist.

    Es geht einfach um die grundsätzliche Frage, ob eine Einzelperson sich Esoterikkritik leisten kann oder nicht, vor dem Hintergrund, dass stets das gesamte „Evil Empire“ des betreffenden Unternehmens beachtet werden muss, weil auch jeder externe Dienstleister oder sonstwie mit dem Unternehmen Verbandelte sich unter Umständen für rechtliche Schritte einspannen lässt und „Nebenkriegsschauplätze“ erzwingt, die mit den Sachfragen überhaupt nichts mehr zu tun haben.

    Es geht also nicht mehr um die besseren Argumente, sondern um die besseren Anwälte.

    Dass hier versucht wird, eine abschreckende Wirkung auf Kritiker zu erzeugen, ist Ihnen wirklich nicht klar? Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.

  9. Um es noch einmal zu deklinieren:

    Das Gericht unterscheidet den (verschuldensunabhängigen) Unterlassungsanspruch und den verschuldensabhängigen) Widerrufsanspruch; das entspricht einer auch in anderen Ländern (auch in Deutschland)grundsätzlich üblichen Unterscheidung. Wenn – wie hier – die Information (bzgl. der angeblichen Beendigung der Zusammenarbeit mit der bisherigen Werbeagentur), die sich der Beklagte zu eigen machte (und nicht nur – was allein sinnvoll gewesen wäre – wiedergab), falsch ist, kann er den Rechtsstreit um den Unterlassungsanspruch nicht mehr gewinnen, da die objektive Unrichtigkeit genügt, selbst wenn er einer Fehlinformation aufgesessen ist. In einem solchen Falle sollte man daher die Erklärung möglichst frühzeitig und damit kostenminimierend wieder „einsammeln“. Wer das nicht tut, kann sich hinterher nicht beschweren.
    Diskussionswürdig ist daher allein, ob von einem Verschulden als Voraussetzung des Widerrrufsanspruchs schon allein deshalb gesprochen werden kann, weil der Inhalt der PM nicht überprüft wurde. Hier läßt sich anführen, dass mit Blick, auf den hohen Rang der Meinungsfreiheit die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (für Deutschland s. dazu das Urteil „Bayer-Gefahren“, 1 BvR 1555/88, LS 2: „Es verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn sich jemand, der eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf“). Vermutlich wäre die Angelegenheit aber mit einer rechtzeitigen (vorgerichtlichen) Unterlassungserklärung erledigt gewesen.

  10. @T.Koch:

    << Um es noch einmal zu deklinieren: Das Gericht unterscheidet den ... << Um es noch einmal zu sagen: Darum geht es nicht. Die formaljuristischen Aspekte des Urteils sind uns hinlänglich bekannt, auch ohne Ihre wiederholten Erläuterungen. Sie hatten uns um Erläuterung des "Gesamtzusammenhangs" gebeten, nehmen diese aber fortwährend nicht zur Kenntnis, was also soll diese Diskussion weiter bringen? Egal zu was Sie hier im Kommentarbereich "diskutieren" - ob Glyphosat, Homöopathie oder Esoterik: Sie reden stets am Thema vorbei und sind zu einem Austausch von Argumenten entweder nicht willens oder in der Lage. Denn dazu würde zunächst einmal gehören, die Argumente und Erklärungen der Anderen zur Kenntnis zu nehmen und die Diskussion von diesem Punkt an weiterzuführen - nicht aber, das eigene Eingangsstatement immer wieder in geringfügig variierten Formulierungen (nennen Sie es gerne "Deklinieren", das passt zur Oberlehrer-Manier) aufs Neue zu wiederholen.

  11. @ T. Koch
    “ …deklinieren…!

    Was für ein Wort – ich bin „beeindruckt“!

    Übrigens:
    In meiner Gefriertruhe müssen noch einige Erbsen gezählt werden…

  12. Doch, darum, und nur darum geht es – mir. Worum es Ihnen geht, ist mir hingegen völlig gleichgültig; und worum es mir geht, bestimme weiterhin ich.

    Übergreifend lässt sich aber noch anmerken: Ihr Verein

    – bekämpft ein mittelständisches Unternehmen mit überschaubarem Umsatzvolumen, dessen Produkt für jedermann erkennbar mangels eines nachweisbaren Wirkmechanismus‘ eine reine „Glaubensfrage“ ist, und wundert sich, dass man in einer solchen Auseinandersetzung auch mal den Kürzeren ziehen kann;

    – findet hingegen nichts dabei, sich für fragwürdige Produkte ebenso fragwürdiger Konzerne zu engagieren, verunglimpft Kritik an Glyphosat aber als irrationale Verschwörung;

    – bekämpft Homöopathie mit haarsträubend unlogischen Argumenten;

    – verunglimpft Personen, die sich wegen der Folgen einer von diesen angenommenen Wetter- und Klimamanipulation durch angebliches Geo-Engineering sorgen, als Verschwörungstheoretiker.

    Ich habe erhebliche Schwierigkeiten, hier „kritisches Denken“ zu entdecken.

  13. @T. Koch:

    << Doch, darum, und nur darum geht es – mir. Worum es Ihnen geht, ist mir hingegen völlig gleichgültig. << Na endlich fällt die Maske des vorgeblich intellektuell hochstehenden, honorigen Diskutanten, der einen argumentativ-kontroversen, von Fachkenntnis geprägten Austausch über seine Ansichten sucht. Danke für die längst fällige Selbstentblößung, wir hatten nichts anderes erwartet. << Ich habe erhebliche Schwierigkeiten, hier “kritisches Denken” zu entdecken. << Und wir haben erhebliche Schwierigkeiten, in Ihren Vorwürfen auch nur einen Hauch von Faktizität zu erkennen. "Verstanden" haben Sie offenkundig nichts von dem, was Sie hier gelesen haben. Und zu einer klärenden Diskussion sind Sie als Egozentriker (und das bringen Sie sehr deutlich zum Ausdruck) nicht fähig. Auf Ihren sachlich vollkommen unangemessenen, inflationären Gebrauch des Begriffs "Verschwörungstheorie" hatte ich Sie bereits hingewiesen. << und worum es mir geht, bestimme weiterhin ich. << Sie können gerne "bestimmen" - woanders. Schöne Zeit noch.

  14. @ T. Koch
    „…bekämpft Homöopathie mit haarsträubend unlogischen Argumenten!“

    Herrlich.

    @ Bernd Harder
    „Na endlich fällt die Maske des vorgeblich intellektuell hochstehenden, honorigen Diskutanten…!“

    Sie sprechen mir aus der Seele.

  15. @ T. Koch:

    Herzlichen Dank für den Offenbarungseid, den Sie mit Ihren Aussagen zu Granderwasser, Homoöpathie, Klima“skeptikern“ und Chemtrailanhängern geleistet haben.

    Was war los, hat die Selbstkontrolle versagt, die Sie mit ihrer vorgeblich neutralen Aussage zum Eder-Urteil zum Ausdruck bringen wollten?

    Peinlich, peinlich. :)

  16. @ Pierre Castell:

    „In meiner Gefriertruhe müssen noch einige Erbsen gezählt werden…“

    ymmd

  17. Sind wir diesen Dampfplauderer jetzt endlich los?

  18. Wow, da hat sich der Teekoch aber eine ordentliche Sammlung an Aluhüten gebastelt…

    Ein, wie es sich herausstellt, Oberverschwörungstheoretiker bezichtigt die Verschwörungstheorie-kritischen Skeptiker als Verschwörungstheoretiker, weil sie den Kampf gegen eine Verschwörung einer offenbar stark markt- und marketingorientierten Firma, die gegen einen unliebsamen Kritiker Ihres nachweislich unwirksamen Esoterikproduktes gerichtet ist, unterstützt.

    „Faszinierend!“
    … wie der Wissenschaftsoffizier mit den spitzen Ohren so gerne sagt

  19. Sowas kann ich immer nur schwer glauben, „eine ordentliche Sammlung an Aluhüten“! Seien Sie ehrlich: Wer von Ihnen, Harder, Castell … hat diesen Pappkameraden gebastelt? ;-)

  20. @pederm:

    So eine „Argumentation“ kann ich mir gar nicht ausdenken …

  21. Es ist wohl doch immer wieder andersrum: Real existierende Menschen können bescheuerter sein, als alle Figuren, die sich einer ausdenken kann. Das hört sich allerdings nach einem logischen Widerspruch an. Ich bin verwirrt!

  22. @perderm: Das dürfte wohl der große Ehrgeiz von Terry Pratchett gewesen sein, das toppen zu wollen, aber selbst der Großmeister ist daran gescheitert. Wenn auch auf eine sehr vergnügliche Art.

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