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OLG Koblenz beanstandet „irreführende Werbung“ für Homöopathika

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Immerhin:

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Werbung [für zwei homöopathische Präparate] teils irreführend, weil die behauptete therapeutische Wirkung der Präparate vom zugelassenen Anwendungsgebiet nicht umfasst und auch nicht durch eine wissenschaftliche Abhandlung zweifelsfrei nachgewiesen sind.“

OLG

Ein Wermutstropfen bleibt indes:

„Innerhalb“ des „zugelassenen Anwendungsgebiets“ bleibt der homöopathische Mumpitz rechtlich unangreifbar, weil geschützt durch den unsäglichen „Binnenkonsens“.

Zum Volltext der Pressemitteilung des OLG Koblenz geht es hier.

Zum Weiterlesen:

  • Irreführende Werbung für Arzneimittel bei nicht nachgewiesener Wirkung, juris am 20. April 2016
  • Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013
  • Von wegen “Potenz”: Kein besserer Sex mit Homöopathie, GWUP-Blog am 17. September 2013
  • Über die Miasmen in der Homöopathie – damals und heute, Informationsnetzwerk Homöopathie
  • Homöopathie und Politik: Norbert Schmacke im Skeptiker-Interview, GWUP-Blog am 19. März 2016

7 Kommentare

  1. Ich bin ja kein Jurist, aber ich frage mich, inwiefern sich der Binnenkonsens bei der Homöopathie von dem Binnenkonsens unterscheidet, der in der Reichsbürgerszene gilt, nämlich dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat, sondern ein Scheinstaat, eine Firma, besetztes Territorium, eine Verwaltungsorganisation o.ä. sei, dass es keine ordentlichen Gerichte gebe usw.

    Auch wenn die Reichsbürgerszene zersplittert und sehr heterogen ist, könnte man sicher einen harten Kern von Überzeugungen finden, den sie gemeinsam haben. Und wenn Homöopathen mit ihrem abstrusen Binnenkonsens sinnvolle gesetzliche Regelungen einfach aushebeln können, mit welcher Begründung will man Reichsbürgern genau dieses Vorgehen verbieten?

  2. „Binnenkonsens in der Reichsbürgerszene“

    Herrlich! Made my day!

  3. @ gnaddrig:

    Er dürfte in etwa auf demselben Niveau stehen, wie der Binnenkonsens der meisten Kindergartenkinder, dass der Weihnachtsmann und der Osterhase tatsächlich existieren.

  4. @ noch’n Flo: Na, das ist doch eine Basis, damit kann man doch arbeiten. Wenn man das jetzt auf ein, zwei Textseiten streckt (Leute wie Fitzek machen da sicher aus dem Stand ein-, zweihundert Seiten draus) und noch ein paar Seiten Meta-Blabla dranpappt, ein paar Studien nennt, ist das Ding doch im Kasten!

  5. Kommentar in der DAZ-online:

    „Das Urteil könnte über den Einzelfall hinausgehende Folgen haben.“

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/05/08/fordert-homoopathie-die-selbstheilungskrafte

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