Wie bereits hier berichtet, hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) eine „korrigierte Version“ unseres Homöopathie-Faltblatts vorgelegt.
Dazu hat Dr. Norbert Aust eine ausführliche „Korrektur der Korrektur des DZVhÄ am GWUP-Faltblatt“ verfasst.
Teil 2 ist jetzt erschienen.
Darin heißt es unter anderem:
Wir sind die gesamten von der DZVhÄ angebrachten Korrekturen durchgegangen. Nicht eine erwies sich als stichhaltig.
Positiv an der Aktion ist zu sehen, dass der DZVhÄ in kurzer Form offenbar seine gesamte Sichtweise zur Homöopathie dargestellt hat und damit Gelegenheit gegeben hat, am realen Beispiel zu argumentieren.“
Zum Weiterlesen:
- Kritische Homöopathie-Info der GWUP jetzt zum Bestellen, GWUP-Blog am 7. Januar 2014
- CDU-Politikerin sieht „Regelungsbedarf“ in Sachen Homöopathie, GWUP-Blog am 19. März 2014
- Korrektur der Korrektur des DZVhÄ am GWUP-Faltblatt – Teil 1, Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 24. Februar 2014
- Korrektur der Korrektur des DZVhÄ am GWUP-Faltblatt – Teil 2, Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 23. März 2014
27. März 2014 um 10:46
Eilmeldung, homöopathische „Medikamente“ zurückgerufen weil sie tatsächlich einen Wirkstoff enthielten!
http://www.wired.co.uk/news/archive/2014-03/25/homeopathy-contains-medicine
27. März 2014 um 17:04
@Catweazle
Ja, das gibt’s immer mal wieder – Zicam Cold Remedy (Verlust des Geruchssinns) und Hyland’s Teething Tablets (Belladonna? Vergiftungserscheinungen) sind zwei, die mir auf Anhieb einfallen. Natürlich waren Homöopathiefans im Nachhinein schnell bei der Hand um darauf hinzuweisen, dass das ja keine echte, hahnemann’sche Homöopathie ist.
Dieselben Homöopathiefans sind natürlich stets bereit eine Studie, die genau solchen „unechten“ (meist verhälnismäßig niedrig dosierten) Medikamenten eine schwache, aber immerhin nachweisbare Wirksamkeit bescheinigt, als Beweis für die Richtigkeit der homöopathischen Lehre anzuerkennen.