Bei der Zusammenfassung des Skepkon-Vortrags „Globuli und Pharmazie – eine Liebesgeschichte?“ hatten wir kurz erklärt, was OTC-Produkte sind: apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die over the counter („über die Ladentheke“) verkauft werden.
Allerdings gibt es eine OTC-Ausnahmeliste.
Darin sind diejenigen OTC-Präparate verzeichnet, die ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können – falls das Mittel als Therapiestandard zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung gilt.
Die Biologische Heilmittel Heel GmbH versuchte jetzt , sich in diese Liste einzuklagen, berichtet apotheke adhoc.
Konkret wollte der Homöopathika-Hersteller erreichen, dass seine Schwindelpräparate „Vertigoheel“ aufgenommen werden.
Hat aber nicht geklappt:
Mit seiner Klage scheiterte Heel gleich mehrfach.
Die Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stellten zunächst fest, dass das angeführte Anwendungsgebiet „Schwindelzustände verschiedener Genese“ keine schwerwiegende Erkrankung darstelle, ebenso wenig wie eine Erkrankung, die die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtige.
Grundsätzlich sei Schwindel keine Krankheit, sondern ein ein sogenanntes Leitsymptom […]
Unabhängig davon sei Vertigoheel nicht Therapiestandard zur Behandlung von Schwindelzuständen.
Ein Arzneimitteln gilt den Richtern zufolge als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen dem allgemeinen Stand der medizinischen Kenntnisse entspricht – wenn also ein durch wissenschaftliche Studien untermauerter Konsens über den Nutzen besteht.
Ein solcher „Nachweis anhand wissenschaftlicher Studien, vorrangig klinischer Art“ müsse auch für Homöopathika erbracht werden.“
Zum Weiterlesen:
- Vertigoheel überzeugt Richter nicht, apotheke adhoc am 8. Juli 2013
- Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013
- Homöopathie ist Irrtum, GWUP-Blog am 22. Januar 2012
- Schmutzige Methoden der sanften Medizin, Süddeutsche am 30. Juni 2012
- Gesamtschau der Studien zur Homöopathie, Detritus am 27. April 2013
- Einige statistische Begriffe beim Vergleich von Verteilungen, Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 24. Juni 2013
10. Juli 2013 um 07:10
Da wird einem ja ganz schwindelig …..
Schwindel wird im übrigen hier ganz gut erklärt -> http://www.stupidedia.org/stupi/Schwindel
10. Juli 2013 um 22:13
Als ich den Titel las, dachte ich erst, es geht um den Schwindel im Handel mit Homöopathie.
Hübsch doppeldeutig ;-)
10. Juli 2013 um 22:22
Dass auch Gerichtsurteile wie Medizin wirken können, bei mir hat’s funktioniert. Es geht mir besser!
11. Juli 2013 um 07:40
Gut so!