Dass Obskuranten unbelehrbar sind, ist eine Erfahrung, die wir Skeptiker nun schon seit Jahrzehnten immer wieder machen.
Allerdings gilt das nicht bloß für ihre abstrusen Ideen – sondern auch für den Umgang mit Kritikern.
Astrodicticum simplex hat das mal schön zusammengefasst:
Blogger werden ja öfter mal von großen Firmen verklagt oder abgemahnt. Meistens zu Unrecht und meistens, weil sich die Firma denkt: Hey, so ein kleiner Blogger, was soll der schon machen? Dessen kritische und für uns unangenehme Meinung klagen wir einfach weg, der kann sich sowieso nicht wehren.
Oft setzt dann aber der Streisand-Effekt ein: gerade durch den Versuch, die Kritik zu unterdrücken, wird sie erst so richtig verbreitet.“
Damals ging es um den Homöopathie-Konzern Boiron, der gegen den italienischen Blogger Samula Riva zu Felde zog.
Aktuell haben wir nun hierzulande eine ähnliche Situation.
Am 27. Mai schrieb ed2murrow schon bei derfreitag, worum es geht:
Blogger müssen mehr wissen als Journalisten, wenn sie nicht haften wollen.
So jedenfalls sieht es das Landgericht Hamburg und hat den Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa (-> „Blog zum Medienrecht“) zu Unterlassung verurteilt.
Kompas – angeblicher – Fehler: Er hatte in einem Blog per Embedded-Link auf einen Fernsehbeitrag von WISO (ZDF) auf dessen YouTube-Kanal verwiesen, den seinerseits ein Unterlassungsurteil des gleichen Gerichts getroffen hat. Damit sei Kompa selbst Störer und hafte für die Verbreitung des Filmbeitrags, als wäre es ein eigener (LG Hamburg, Urteil vom 18.05.2012, Az.: 324 O 596/11 -> Volltext).“
Natürlich ging es dabei nicht um eine Reportage über die deutschen Schrebergartenfreunde – sondern um einen kritischen Bericht über den berüchtigten „Krebsarzt“ Nikolaus Klehr, der vom Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer als „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und „Scharlatan“ bezeichnet worden ist.
Was über diesen unangenehmen Zeitgenossen im Fernsehen schon berichtet worden ist, hat Esowatch hier zusammengestellt.
Wohlbemerkt: In dem Gerichtsurteil geht es nicht um etwas, das Kompa original über Klehr geschrieben hat. Sondern das Gericht ist der seltsamen Auffassung, dass bereits das Verlinken auf einen externen TV-Beitrag kostenpflichtig abmahnbar ist.
Pech für den Kläger Klehr:
Kompa ist selbst Rechtsanwalt, und sein Kampfgeist war geweckt. Kompa beauftragte seinen Kollegen und Medienrechtler Thomas Stadler damit, gegen die Verfügung des Landgerichts Hamburg vorzugehen“,
berichtete gestern Welt-Online.
Das allerdings kostet eine Menge Geld. Und deshalb hat Kompa die „Aktion Klehranlage“ ins Leben gerufen, um Spenden für ein Berufungsverfahren zu sammeln.
Esowatch, netzpolitik, Deutschlandradio und viele andere unterstützen das Crowd-Funding-Projekt für freies Bloggen bereits.
2. Juni 2012 um 22:30
unglaubliche Entscheidung aus Hamburg, dafür sind die aber bekannt, soweit ich weiß. Skandalös. Die 20.000 EUR sind wohl schon zusammen, los geht’s.
http://www.kanzleikompa.de/2012/05/31/dr-nikolaus-klehr-wir-sehen-uns-in-karlsruhe/
4. Juni 2012 um 20:07
Hier noch ein interessantes Update. Es lebe das Internet und das Crowdfunding: http://www.kanzleikompa.de/2012/06/04/aktion-klehranlage-1228-leuten-gefallt-das/