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Organspendenzwang? Video von Dr. Janos Hegedüs

| 4 Kommentare

Weil

… wir dieses Thema für besonders wichtig halten

stellt Janos Hegedüs eine Podcast-Folge auch für Nicht-Kanalmitglieder und Nicht-Patreons zur Verfügung:

Kommt der Organspendenzwang? Ist Deutschland auch bald dran?

In der Schweiz gilt seit einiger Zeit eine sogenannte Opt-Out-Regelung. Dort ist jeder automatisch Organspender, solange er sich nicht aktiv dagegen entschieden hat.

In Deutschland hingegen ist es umgekehrt: Hier muss man der Organspende ausdrücklich zustimmen – sonst bleibt man kein Spender. Doch könnte sich das bald ändern? Was spricht für eine Anpassung der Regelung in Deutschland? Und was sind die häufigsten Gründe, warum Menschen die Organspende ablehnen?

In diesem Video gehe ich den Mythen und Ängsten rund um das Thema Organspende auf den Grund und zeige, was wirklich hinter den Bedenken steckt.

Viele Infos zum Thema gibt es im Organspende-Wiki.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf unsere Blogposts

hin.

Zum Weiterlesen:

  • NGF60: „Eine Organspende und ihre Geschichte“ am 2. März 2023
  • Grams‘ Sprechstunde: Organspende – Ein Akt der Nächstenliebe? detektor.fm am 30. April 2020
  • Widerspruchsregel: Jeder soll Organspender werden, Deutschlandfunk am 4. Juni 2024
  • Neue Todesdefinition vorgeschlagen, tagesschau.de am 15. Oktober 2024
  • Herztote für Organspende? FAZ am 24. Oktober 2024
  • Keine Trendwende bei Bereitschaft zur Organspende, tagesspiegel am 24. Oktober 2024
  • Stagnierende Spendebereitschaft, Organe bleiben rare Güter, aerzteblatt am 24. Oktober 2024

4 Kommentare

  1. Meines Erachtens behandeln die beiden dieses vielschichtige Thema der Organspende etwas unterkomplex. Ich beschäftige mich seit Jahren immer wieder mal mit der Problematik.

    Zur eigenen Entscheidungsfindung könnte ein Nachdenken über das hinaus, was im Hegedüs- Podcast zum Ausdruck kam, nützlich sein, zb auch angeregt über folgenden Beitrag des Medizin-Ethikers Axel Bauer auf DeutschlandfunkNova.

    Als ehemaliges Mitglied des Deutschen Ethikrates beschreibt Bauer in seinem Vortrag „Die Toten leben noch“ das „rechtliche wie normative Dilemma, das schwer aufzulösen sei.“ Die jetzige und auch die geplante gesetzliche Regelung zur Organspende in Deutschland kritisiert er scharf:

    https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/organspende-die-toten-leben-noch

    Eine Widerspruchs- Regelung wie in der Schweiz ist nicht unbedingt eine befriedigende Lösung und rechtlich fragwürdig.

  2. @Helena Zarrabi

    Wenn Sie behaupten, dass Janos Hegedüs das Thema unterkomplex behandelt habe, wünschte ich mir ein Beispiel, woran Sie Ihre Behauptung festmachen. Dass Sie sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigen, ist allenfalls ein argumentum ad verecundiam.

    Der Beitrag von Axel Bauer und sein Vortrag an der Universität Heidelberg ist derartig gespickt von Strohmännern, dass ich die Lust verloren habe, weiterzulesen. Beispiel:

    Der Medizinethiker Axel Bauer spricht in seinem Vortrag deshalb von einem rechtlichen wie normativen Dilemma, das schwer aufzulösen sei.

    Dies bestreitet niemand. Es findet eine ethische wie juristische Abwägung statt. Dass es dabei medizinisch, ethisch und juristisch zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, liegt in der Sache begründet.

    Der lebende Mensch ist keine Sache, sondern eine Person. […] Organe dürfen aus diesem Grund nicht wie bewegliche Gegenstände behandelt oder im Extremfall gar verkauft werden.

    Das behauptet niemand und das will auch niemand.

    Als Ausdruck des nachwirkenden Persönlichkeitsrechts macht selbst das Transplantationsgesetz die Organentnahme demgegenüber primär von der Einwilligung des Verstorbenen abhängig.

    Ein Verstorbener kann keine Einwilligung mehr geben. Das kann nur ein Lebender. Axel Bauer wird ja nicht müde zu betonen, dass der für hirntot erklärte Mensch mit personalen Rechten immer noch lebt. Es hätte also Versterbender heißen müssen.

  3. @Carsten Ramsel

    Ich gebe Ihnen recht, dass meine Aussage, mich seit Jahren …mit dem Thema zu beschäftigen, kein Argument ist. Streichen wir also diese Zeile.

    Die Kritik an der willkürlichen Festlegung des Hirntodes als des Todes eines Menschen muss deshalb erlaubt sein, da diese Definition die biologischen Tatsachen des Zustands des Lebendigseins, des Todes und des nicht gut biologisch fassbaren Prozesses des Sterbens als Übergang des einen in den anderen Zustand meines Erachtens außen vor lässt.

    Ein Hirntoter lebt im besten biologischen Sinne noch, wenn auch ohne Bewusstsein und mit Beatmung etc. Seine Organe sind noch in der Lage, Zellstoffwechsel zu betreiben, in Schwangeren können Föten noch heranwachsen, Zellmembranen sind intakt, Membranpotentiale können generiert werden, elektrische Signale in Nervenzellen können noch erzeugt werden, etc. Somit IST der betreffende Körper eben nicht tot.

    Das Gehirn wird nie wieder seine Funktion aufnehmen können, es wird nie wieder die Atmung aufrecht erhalten können, aber der Rest des Körpers kann theoretisch sogar Jahre weiter leben ohne Totenstarre, Totenflecke und Fäulnis als sichere Todeszeichen zu bekommen…

    Ich frage mich, warum man nicht einfach zugeben kann, dass es sich bei der Organspende um eine Lebendspende handelt. Ich kann als potentieller Organspender doch beschließen, dass man mir Organe entnehmen darf, sobald mein gesamtes Hirn unwiederbringlich ohne Funktion ist. Dazu muss ich doch nicht künstlich für tot erklärt werden, was ich doch dann erst werde, sobald Beatmung etc abgeschaltet werden und die lebenswichtigen Organe entfernt sind.

    Das wäre für mich also so etwas wie eine OP, zu der ich mich irgendwann bei Bewusstsein entschieden habe und aus der ich nicht lebend herauskomme. So wäre es doch viel ehrlicher: Die Einsicht, dass man nur noch menschliches Gemüse ist, sobald das Oberstübchen nicht mehr funkt, aber doch noch lebendig genug, um die eigenen Organe her zu schenken.

    Ich finde, dass das viel weniger am Thema vorbei geredet wäre und manche – vielleicht religiöse-Menschen wären nicht so vor den Kopf gestoßen.

    Eine Entnahme von Gewebe (zB. Haut, Blutgefäße, Hornhaut des Auges) kann auch erst einige Zeit nach Eintreten des Todeszustands stattfinden.

    Ich denke, mit dem Herumgeeiere um eine unkorrekte Definition schreckt man Menschen eher von der Organspende ab. Zudem handhaben einige Länder unterschiedliche Diagnostik – Kriterien zum Hirntod. Und eben die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, wer eventuell zum Organspender wird.

    Da wir uns ja auch mal auf Reisen befinden, sollten auch in dieser Hinsicht von jedem einzelnen rechtzeitig Überlegungen angestellt und im besten Falle (mithilfe eines Organspende – Ausweises oder ähnlichem) geäußert werden.

    Dies alles meinte ich mit „unterkomplex“.

  4. Ich erlaube mir, aus einem Kommentar von pelacani zum Thema hier im Blog den folgenden Link zu kopieren:

    https://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php?title=Hauptseite

    Und ich verweise auf https://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php?title=Hirntod#Das_Sterben_der_Gehirnzellen.

    Wenn ich lese, was mit dem Gehirn geschieht, noch während die Maßnahmen zum Erhalt des restlichen Körpers erfolgreich stattfinden, dann kann ich kaum den Menschen noch als „sterbend“ betrachten, sondern er ist tot. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

    Wenn ich nun den Herrn Prof. Bauer höre und lese, dann habe ich den Eindruck, daß er im Gegensatz zum als „unterkomplex“ gescholtenen Dres. Hegedüs eine überkomplexe Textwand hochzieht: Der Artikel aus dem Deutschlandfunk führt zu einem Vortragstext des Professors, der so lang ist, daß er auf Kath.net in zwei Teilen publiziert worden ist (https://kath.net/news/58762 und https://www.kath.net/news/58763) – herzliches Beileid dem Auditorium … unabhängig davon, daß die Schlagzeile „Die Toten leben noch“ bei mir sehr das Bild von schwankenden Zombies induziert. Und wir wissen ja, daß sie Hirnfresser sind. Insofern paßt das ja alles schon wieder.

    Inhaltlich finde ich Herrn Prof. Bauers Thesen ziemlich dürftig. Er hat 2016 sich gegen die derzeit gültige Gesetzgebung zur Förderung der Organspendebereitschaft mit Befürchtungen ausgesprochen (Autonomieverlust der Bürger, Vergesellschaftung einer individuellen Entscheidung, Bevormundung), die sicherlich nicht eingetroffen sind, wenn wir uns alleine die Organexplantationszahlen ansehen. Und auch schon damals waren diese Argumente aus meiner Sicht nicht fundiert. Daß Bauer sich dementsprechend erst recht nicht mit einer Widerspruchslösung anfreunden möchte, ist nicht verwunderlich.

    Ich habe alleine im letzten Jahr mindestens 40 Leichenschauen durchgeführt. Selbstverständlich sind die sicheren Todeszeichen, die mir gestatten, den Tod zu bescheinigen (Totenflecke, Totenstarre, Verwesung, mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen) nicht bei einem Hirntoten zu finden. Aber ich muß mich doch fragen, ob Bauer von den Prozessen, die dem Herz-Atem-Stillstand nachfolgen, eine Ahnung hat. Schreibt er nämlich:

    „Eigentlich wäre der Hirntote nun also rechtlich eine Leiche. Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. Denn für ein Begräbnis ist der Hirntote längst nicht „tot genug“. Er atmet nämlich noch, wenngleich mithilfe von Maschinen. Zunächst müssen also die intensivmedizinischen Maßnahmen abgebrochen und die künstliche Beatmung beendet werden, damit der Hirntote nach einer Weile tatsächlich im konventionellen Sinne „sterben kann“. Und erst wenn der Tod des gesamten Organismus nach dem irreversiblen Herz- und Kreislaufstillstand eingetreten ist, kann die Bestattung des dann wirklich Verstorbenen erfolgen.“

    Es wird nicht lange dauern, bis Herz und Atmung irreversibel ausfallen, wenn wir Beatmung und kreislaufunterstützende Medikamente einstellen. Und dass sich andererseits nicht sofort Totenflecke und Totenstarre entwickeln werden, ist auch klar. Trotzdem frage ich mich, was das ganze uns sagen möchte – daß man einen Hirntoten nicht mitsamt laufendem Beatmungsgerät und eingeschalteten Spritzenpumpen dem Bestatter zur Einsargung übergeben wird, sollte wohl ziemlich klar sein.

    Wenn Prof. Bauer offensichtlich eine Affinität zur Ethik der Katholischen Kirche hat, dann ist das vollkommen in Ordnung. Die Frage ist allerdings, was das all denen hilft, die in Deutschland wohnen und nicht katholisch sind. Aber das nur nebenbei. M.E. baut Bauer ein nicht wissenschaftlich fundiertes Schreckensbild einer technokratischen Gesellschft auf, in der noch nicht verstorbene Menschen gefleddert werden und die Würde des Einzelmenschen mit Füßen getreten wird. Er ist als Gewährsmann aus meiner Sicht vollkommen ungeeignet.

    Meiner Meinung nach ist es (und da gehe ich mit Dres. Hegedüs konform) für einen einwilligungsfähigen Menschen zumutbar, sich selbständig zu informieren und dann einer Organentnahme zu widersprechen. Wer keine Lust hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen, der ist selbst schuld. Und überdies müssen wir in der Debatte bedenken, daß nur ein Bruchteil der Menschen, die einer Organentnahme zustimmen, einen Hirntod erleiden und dann für die Entnahme infrage kommen. Heißt umgekehrt: Auch wenn ich einer Organentnahme nicht widerspreche, obwohl ich sie ablehne, ist das „Risiko“ gering, daß ich nach meinem Tode explantiert werde.

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