Gute Frage:
Hat es die Firma Heel mit ihrem Präparat NEUREXAN geschafft, einen Beweis zu liefern, dass Homöopathie funktioniert – „doppelblind, randomisiert, plazebokontrolliert“1?
Antwort im neuen arznei-telegramm:
In den von der Firma zitierten Daten sehen wir keine hinreichenden Belege dafür, dass Neurexan in den von den „homöopathischen Arzneimittelbildern“ abgeleiteten Anwendungsgebieten wirksam ist, zu denen laut Fachinformation Schlafstörungen und nervöse Unruhezustände gehören.
Alle drei Aussagen beurteilen wir als irreführend und haben daher diese Werbung für das Präparat, von dem 2021 2,6 Millionen Packungen im Wert von 46 Mio. Euro (Apothekenverkaufspreise) umgesetzt wurden, bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt.
Der Nutzen des Präparats ist unseres Erachtens nicht durch klinische Studien belegt.
Zum Weiterlesen:
- Homöopathie: Evidenz für Neurexan? arznei-telegramm 4/2023
- In Deutschland sinkt das Vertrauen in die Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln, GWUP-Blog am 15. März 2023
- Bei Kindern mit Atemwegsinfekt: Daten sprechen gegen Wirkung von Homöopathie, aerztezeitung am 11. April 2023
27. April 2023 um 21:04
Offenbar fühlen sich die Parapharmazeutiker nach wie vor so sicher, dass sie außerhalb des ja vorhandenen Schutzzauns des Binnenkonsens tätig werden – sozusagen den Kopf aus dem Fenster des fahrenden ICE halten.
Die Neurexaner könnten doch ohne solche Propagandabroschüren ein ruhiges Leben führen, wenn sie sich im vom AMG geschützten Rahmen bewegen würden. Aber nein, da besteht auch noch der Ehrgeiz, mit Broschüren zu werben, die von „nachgewiesenen Wirkungen“ reden.
Das gabs zwar früher auch schon. Aber die Zeiten ändern sich offenbar – vor kurzem geschah Ähnliches der Firma Medice zu deren Präparat Meditonsin, wo man auch glaubte, über die nach HWG zulässigen Aussagen hinaus auftrumpfen zu können. Ging schief.
Woran dieser durchaus erkennbare Erkenntniswandel auch bei den Gerichten wohl liegen mag … ?
Übrigens gibt es eine Disseration zu Neurexan (Philipps-Universität Marburg, 2016) – deren Gegenstand war aber lediglich, ob als Arzneimittel erkennbare, gekennzeichnete und benamte Placebos gegenüber schlichten weißen Pillen einen Vorteil aufweisen.
Hier wurde also Neurexan ganz bewusst als Placebo gegen Placebo getestet. (Ergebnis: keine signifikanten Unterschiede, was in der Bilanz mehr gegen Neurexan als gegen „Rohplacebos“ spricht). Immerhin interessant.