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Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen „Doctor Raw“

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Selbst Dr. Janos Hegedüs konnte kaum glauben, was er dort sah – im Online-Shop von „Doctor Raw“:

Neben Chlordioxid und Zeolith fand ich Fläschchen mit ionischem Jod, Gold und Silber. Außerdem gab es Quantensteine, 5G-Brain-Y-Chips und die „gute alte Glühbirne“ im Angebot.

Letztere („Philips Standard Glühbirnen 60 Watt“) dürften vermutlich noch das Sinnvollste in dem hanebüchenen Sortiment des „Rohkost-Gurus und Reichsbürger-Ideologen“ (Lotta) sein.

Da er mit seinem übrigen Angebot auch unzulässige Ge­sundheits- und Krankheitsversprechen verbindet, hat die Verbraucherzentrale Hessen jetzt eine Klage auf Unterlassung gegen David Ekwe Ekobisse angestrengt.

Es geht zum Beispiel darum, dass

… für Lipsomales Chlorophyll weder die Werbung mit Schutz vor Hautalterung, Stärkung des Immunsystems und Gewichtsabnahme wissenschaftlich belegt [ist]. Die Versprechen sind nach der HCVO nicht zugelassen und daher verboten.

Das Gleiche gilt für die Behauptungen, D‘etox Bitterstoff-Tee sei verdauungsfördernd, entgiftend, harntreibend und unterstütze die Selbstreinigungs- und Heilungskräfte des Körpers. Auch diese Aussagen sind nicht zugelassen.

Aber nicht nur das. Das Impressum von „Doctor Raw“ muss man gesehen haben, um es zu glauben:

Als Adresse ist das „Königreich Deutschland“ angegeben, darunter heißt es:

Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

Heißt übersetzt wohl soviel wie: Ich verkaufe größtenteils nichtsnutzige Nonsensprodukte und gebe als Gerichtsstand einen Phantasiestaat an, wo ich nie für irgendetwas belangt werden kann.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine „unzulässige Rechtswahl“ sowie einen „klaren Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“:

Da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigert, war es nicht möglich, mit ihm eine außergerichtliche Regelung zu treffen. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. sah sich deshalb gezwungen, Klage zu erheben.

Die Chancen dafür stehen gut, denn das Landgericht Hildesheim entschied schon im vergangenen Jahr, dass das Königreich Deutschland keine zulässige Rechtswahl sei.

Auch an seinem Restaurant „Rohkosteria“ im Frankfurter Stadtteil Riederwald hat Ekobisse derzeit nicht viel Freude. Anwohner protestieren vehement gegen den „Reichsbürger“-Treff in dem Gebäude, und der Vermieter hat eine Räumungsklage eingereicht.

Vor einem ordentlichen Gericht.

Zum Weiterlesen:

  • „Ich habe mich durch die Hölle gequält“ – Dr. Janos Hegedüs über „Mister Raw“, GWUP-Blog am 9. Juli 2022
  • Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Dr. Raw, vz-hessen am 14. Februar 2023
  • Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Reichsbürger, vz-hessen am 14. Februar 2023
  • „Reichsbürger“ in Frankfurt: Klage gegen Verein im Riederwald, fr am 18. Januar 2023
  • „David Ekwe Ebobisse“ bei Psiram
  • Rohkost-Guru und „Reichsbürger“-Ideologe, lotta-magazin am 29. August 2022

3 Kommentare

  1. Auch die Steuernummer fehlt in seinem Impressum!

  2. Ein wenig nostalgisch denke ich da an Coach Alex Green, der mit seinen Wurmkuren später in der Schweiz und nun anscheinend mit Hauptsitz in Indien ist.

    Damals ist ja auch ein Gwuppy schön auf YouTube aktiv gewesen.

    Darf man echt keinem erzählen, dass ich damals Byron Katie „verteidigt“ habe … Wall of Shame.

    Von den ganzen Gurus habe ich in letzter Zeit gar nichts mehr gehört.

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