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„Gottes Wille oder des Menschen Freiheit?“ – Großer TV-Abend zum Thema Sterbehilfe im Ersten

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Nachdrückliche Empfehlung von GWUP-Mitglied Dr. Benedikt Matenaer:

Am Montag (23. November) zeigt das Erste um 20.15 Uhr das Theaterstück „Gott“ von Ferdinand von Schirach, das sich mit dem Thema Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt.

Anschließend wird bei „hart aber fair“ darüber diskutiert. Die Zuschauer können online ihr eigenes Votum abgeben.

Palliativmediziner Matenaer erklärt dazu:

Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführern Recht gegeben und den 2015 erlassenen § 217 StGb für verfassungswidrig erklärt.

Dieser hatte die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung – außer für Angehörige oder Nahestehende – unter Strafe gestellt. In diesem Theaterstück werden nahezu alle Argumente und Thesen pro und kontra des assistierten Suizids aufgegriffen oder zumindest erwähnt. Es ist also möglich, sich dadurch sehr umfassend mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Mittlerweile liegen dem Gesundheitsministerium die Vorschläge der Institutionen, Vereine, Weltanschauungsgemeinschaften usw. vor, mit denen Regelungen für die Beihilfe zur Selbsttötung geschaffen werden sollen.

Warum ist Matenaer dieser TV-Abend so wichtig?

Ich hoffe sehr, dass dieses Thema den breiten Raum in der öffentlichen Diskussion bekommen wird, der ihm zusteht, und bitte daher alle, sich an der Online-Abstimmung zu beteiligen.

In diesem Zusammenhang verweist Matenaer auf ein Interview mit Ferdinand von Schirach in der Neuen Zürcher Zeitung vom 12. September:

Es gibt nur das Leben mit seinen unendlichen Möglichkeiten. Sie gestalten Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen. Deshalb ist es für manche Menschen richtig, dass sie um Hilfe zum Suizid bitten dürfen.

Ein Arzt darf ihnen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt dabei helfen. Sie haben natürlich das Recht, das Leben als Schicksal zu betrachten, als Leid, das Sie auf sich nehmen müssen. Sie dürfen das so sehen, wer soll Sie auch daran hindern?

Genau deshalb wird immer die eine Frage bleiben, um die sich das Theaterstück dreht: Ist der Suizid und die Beihilfe dazu für Sie persönlich moralisch richtig? Entspricht das Ihren Vorstellungen, Ihrem eigenen Lebensentwurf?

Das müssen Sie für sich allein entscheiden. Es geht mir nur darum, dass Ihre eigene Entscheidung nicht für alle Menschen gilt.

Zum Weiterlesen:

  • Recht auf Suizid und Sterbehilfe: Selbstbestimmung bis in den Tod, Deutschlandfunk am 6. August 2020
  • Streitfall Sterbehilfe – Wer bestimmt über mein Ende? WDR am 26. Februar 2020
  • Sterbehilfeverbot gekippt: Ein Interview mit Benedikt Matenaer, volksblatt am 29. Februar 2020

5 Kommentare

  1. „Mittlerweile liegen dem Gesundheitsministerium die Vorschläge der Institutionen, Vereine, Weltanschauungsgemeinschaften usw. vor, mit denen Regelungen für die Beihilfe zur Selbsttötung geschaffen werden sollen.“

    Wir hatten seit dem 1. Januar 1872 zu diesem Thema eine klare Rechtslage, nämlich dass eine Beihilfe zu einem Suizid straffrei ist, weil er als Beihilfe zu einem nicht strafbaren Verhalten nicht selbst pönalisiert werden kann. Mit diesem Grundsatz hat der § 271 – inzwischen seligen Angedenkens – gebrochen, und zwar auf eindeutig und umfassend verfassungswidrige Art und Weise.

    Mit ist nicht bekannt, dass und wo die alte Rechtslage – nämlich keine – irgendwo in all den Jahrzehnten Probleme in einem Umfang verursacht hätte, die ein rechtspolitisches Eingreifen des Gesetzgebers jemals erfordert hätten. Mit dem verworfenen § 271 StGB hat man aus religiös-moralischem Partikularinteresse – und damit verfassungswidrig – eingegriffen.

    Nun möge man mir die Frage beantworten, warum gewisse Kreise so einen großen Wert darauf legen, dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nun wieder eine gesetzliche Regelung folgen zu lassen. Statt wieder zur Situation zurückzukehren, die vorher – seit 1872 – bestand.

    Zunächst handelt es sich hier um die unterlegenen Moralisten, die nun versuchen wollen, einzuhegen, was immer nur einzuhegen ist. Was ich in Anbetracht der Eindeutigkeit und der Reichweite des Richterspruchs aus Karlsruhe für ein vergebliches, wenn nicht verwerfliches, da mangelnde Rechtstreue zeigendes Verhalten halte.

    Dagegen versuchen natürlich humanistische Verbände anzugehen, treiben aber irgendwie mit dem Teufel den Beelzebub aus, wenn und indem so eigene – noch so gut gemeinte – Gesetzentwürfe vorlegen. So oder so wird die persönliche Entscheidung für einen Suzid (und die Inanspruchnahme von Hilfe dabei) einem Kontrollregime unterworfen, was mit der Urteilsbegründung aus Karlsruhe unvereinbar ist.

    Natürlich will man dem Ganzen doch irgendwie Zügel anlegen. Das mag in Einzelfällen auch durchaus notwendig sein – aber diese Einzelfälle sind im Grunde längst verworfen, denn ihnen liegen die gleichen, eine allgemeine Gesetzesregelung nicht begründenden Argumente zugrunde wie dem § 217 selbst: vor allem der Schutz vor sich selbst und den gierigen Angehörigen (es gibt gegen die Existenz eines nennenswerten Problems dabei inzwischen einiges an Empirie).

    Es mag immer Problem- und Grenzfälle geben, aber die rechtfertigen aus meiner Sicht keine Gesetzgebung, da sie den Rechtsfrieden insgesamt nicht zu stören geeignet sind. Was uns wieder zur Rechtslage seit 1872 bis … zurückkehren lässt.

    Es bliebe, dass der Staat das Postulat des Verfassungsgerichts zu völliger individueller Freiheit beim Suizid und der Inanspruchnahme von Hilfe dabei so versteht, dass er eine Gesetzgebung zu dessen WAHRUNG und DURCHSETZUNG erlässt. Da ist er – wie ich zugebe – dann in einer Zwickmühle: den Ärzten gesetzlich vorzuschreiben, Suizidhilfe leisten zu müssen, ist juristisch so schwierig wie praktisch wenig zielführend.

    Und dass „der Staat“, verkörpert durch die derzeitige Bundesregierung, nicht in diese Richtung denkt, zeigt ja wohl hinreichend das Festhalten daran, unter keinen Umständen den Menschen einen Zugang zu Natrium-Pentobarbital auf legalem Wege zu ermöglichen.

    Mein Fazit: Der Nebel in der Sache hat sich längst noch nicht verzogen. Und wenn man mal schnuppert, riecht der Nebel nach wie vor verdächtig nach Weihrauch…

  2. Die Kirchenverteter können gerne versuchen, auf ihre Schäfchen einzuwirken. Die Allgemeinheit haben sie aber in Ruhe zu lassen. D.h., als Atheist verbitte ich es mir*), dass sie bei so einem höchstpersönlichem Thema in die Gesetzgebung eines (zumindest auf dem Papier) laizistischen Staates grätschen.

    *) Eigentlich sollten es sich alle verbitten wollen

  3. „Streit um von Schirachs „Gott“ : Mediziner gegen Mediziner“:

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pro-und-kontra-zu-von-schirachs-gott-17076161.html

  4. Auch wenn es schon wieder ein paar Monate her ist. Ein Interview mit Lars Eidinger zum Fernsehfilm „Gott“.

    https://www.stern.de/lifestyle/leute/lars-eidinger–warum-der-schauspieler-nicht-an-gott-glaubt-9501840.html

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