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„Deutliche Antwort“ an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Sachen Homöopathie

| 1 Kommentar

Peinliche Anbiederungsversuche von Politikern an die Homöopathie sind wir ja hinlänglich gewohnt.

Aber ..

… die Stellungnahme des Patientenbeauftragten der Bundesregierung geht unseres Erachtens weit über die üblichen – von uns auch stets kritisierten – „Grußworte“ an homöopathische Vereinigungen hinaus,

schreibt das INH in einem Offenen Brief.

Als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten ist es Ihr Auftrag, im Rahmen Ihrer Kompetenzen für das Wohl der Patienten zu sorgen. Ihre Erklärung zum 150. Jubiläum der Hahnemannia entspricht dem unseres Erachtens nicht. Es ist uns klar, dass Sie als staatlicher Repräsentant die existierende Rechtslage, die arznei- und sozialversicherungsrechtlich die Homöopathie gegen jede objektive Erkenntnis privilegiert, nicht unbeachtet lassen können.

Wir, die Unterzeichner, möchten Sie aber gleichwohl bitten, Ihre Haltung zu überdenken und künftig dem falschen und unangemessenen öffentlichen Ansehen der Homöopathie zumindest nicht noch zusätzlich Nahrung zu geben. Gerade bei Ihrem Amt als Patientenbeauftragter wäre das von zentraler Bedeutung.

Zum Weiterlesen:

  • Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zur Homöopathie, Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 8. September 2018
  • Offener Brief des Informationsnetzwerks Homöopathie an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung – Grußwort zum 150. Geburtstag der Hahnemannia, INH am 4. September 2018
  • Die homöopathiefreie Apotheke wird sogar bei LeFloid diskutiert, GWUP-Blog am 7. September 2018

Ein Kommentar

  1. Als Dr. rer oec. kennt er vielleicht die Gesetze des Marktes, aber ist er auch mit den Naturgesetzen vertraut genug, um die Homöopathie richtig beurteilen zu können?

    Als Patientenbeauftragter muss er ja nur dafür sorgen, dass „(…) die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.“

    Was als „objektive Information“ gilt, bestimmt bekanntermaßen jeder Leistungserbringen in Abhängigkeit von seinen spezifischen Interessen und seiner Lobbymacht selbst. Die Begrüßungsrede wird vermutlich von einem Redenschreiber verfasst, die der Herr MdB bei seinem Auftritt vielleicht sogar das erste Mal durchliest.

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