„Damit wir alle wissen, wie die korrupte BRD-GmbH im nächsten Jahr umstrukturiert wird“,
gibt Oliver Kalkofe einen Ausblick auf das Wirken von Peter Fitzek und Norbert Schittke:
Im Spiegel (51/2016) nimmt derweil der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, unmissverständlich Stellung zu den „sogenannten Reichsbürgern„:
Anfangs habe ich noch versucht, mit denen ins Gespräch zu kommen, doch das bringt nichts. Die operieren mit juristischen Halbwahrheiten und sind unbelehrbar. Unfug kann man ignorieren, bei Rechtsverstößen und strafbaren Handlungen hilft aber auf Deutsch gesagt nur eines: draufhauen.“
Zum Weiterlesen:
- Peter Fitzek: Kaum Neues vom „Weinenden König“, Reichsdeppenrundschau am 8. Dezember 2016
- Gegen die Dummheit der Fitzek-Anhänger kämpfen selbst die Götter vergebens, Reichsdeppenrundschau am 30. November 2016
- Die Spinnereien des “Königs von Deutschland”, Welt-Online am 24. Februar 2016
- Hitler und die Außerirdischen – der irre Besuch bei einem Reichsbürger, Stern-Online am 3. Dezember 2016
- Reichsbürger fällt auf Satire herein, Leipziger Volkszeitung am 14. Dezember 2016
- Die wirre Welt des selbst ernannten Reichskanzlers Norbert Schittke, Welt-Online am 23. Oktober 2016
- Der ganz normale Reichsbürger-Wahnsinn vor Gericht, Justillon am 27. Dezember 2016
- Endlich: „Reichsbürger“ machen sich mit der Malta-Masche künftig strafbar, GWUP-Blog am 8. Dezember 2016
28. Dezember 2016 um 11:22
Dass die Regeln für ein gedeihliches Zusammenleben durchgesetzt werden müssen, steht außer Frage, egal ob in Familie, Verein oder Staat, und Regel 1 ist dabei die Anerkennung (gerne auch Mitgestaltung) der Rechtsordnung als solcher, zumal dann, wenn man an ihren Vorteilen teilnimmt (auf staatlicher Ebene z.B. an Sozialstaat, Bildungssystem, äußerer und innerer Sicherheit usw.)
Dass die entsprechende Überzeugungsarbeit nicht im Gerichtssaal geleistet werden kann, ist dabei ebenso klar wie die mangelnde Eignung der juristischen Ausbildung für diese Arbeit.
Ob aber nun „draufhauen“ – und der Herr Gnisa meint das ja nur im übertragenen Sinne – ob also draufhauen eine erfolgversprechende Strategie dafür ist? Ausgrenzen? Niederbrüllen?
Eher nicht. Eigentlich: Ganz und gar nicht. Nie. Ist nicht nur nicht hilfreich, sondern bewirkt sogar das Gegenteil des Gewünschten. Immer.
28. Dezember 2016 um 11:59
@2xhinschauen:
<< Nie. Ist nicht nur nicht hilfreich, sondern bewirkt sogar das Gegenteil des Gewünschten. << Wie schon mal an anderer Stelle gesagt: Auch das ist eine Pauschalisierung, die m.E. nichts aussagt/nichts bringt. Es kommt u.a. darauf an, was denn konkret "das Gewünschte" ist? Es kann ja durchaus ganz unterschiedliche Zielsetzungen im Umgang mit "Reichsbürgern" und Co. geben, je nach Situation, Person u.ä.
28. Dezember 2016 um 12:39
So wie ich Herrn Gnisa verstehe meint er nur, dass man erstens mit Reichsideologen nicht diskutieren sollte, weil das nichts bringt – die sind faktenresistent und fest in ihrer Parallelwelt verwurzelt. Und dass zweitens bei Rechtsverstößen und strafbaren Handlungen eben nach Recht und Gesetz durchgegriffen werden sollte, keine goldenen Brücken, keine milden Strafen, keine Deals, sondern eben nüchterne Ahndung.
28. Dezember 2016 um 17:30
Die Realität ist nicht zum lachen:
https://www.onetz.de/kreis-neustadt-wn/politik/ein-reichsbuerger-aus-der-oberpfalz-blick-ins-reich-d1720363.html
29. Dezember 2016 um 11:44
Da war die Ironie wohl doch zu fein („draufhauen hilft nicht“ mal vorexerziert) ;-)
„Das Gewünschte“ im Umgang mit (potentiell) gefährlichen Ideologien ist es, zuerst uninformierte Gefährdete von der Übernahme der Ideologie usw. abzuhalten und sodann die Radikalisierten von ihrem Tun abzubringen. Immer erstmal die Unfallstelle sichern sozusagen.
Ersteres ist im Falle der Reichsbürger (noch) nicht problematisch, weil die ohnehin kein gutes Image haben. Bei z.B. Seelenwellnessbedürftigen und den für sie interessanten esoterischen Reizungen ist das schon eher eine Herausforderung. Das Strafrecht hilft da nicht, und Wedeln mit Physikbüchern und Statistiken ganz offenbar auch nicht bzw. nicht genug.
Das Bekehren der Überzeugten gilt als unmöglich oder mindestens sehr mühsam und zeitaufwendig. Möglich ist es manchmal trotzdem (http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/45368/Ein-schwarzer-Pianist-entmachtet-den-Ku-Klux-Klan), aber eben im allgemeinen nicht mittels Strafrecht oder „Draufhauen“.
Hoffe das war jetzt besser. Natürlich bleibt es kontrovers, nehme ich an.
25. Januar 2017 um 16:16
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/razzien-in-sechs-bundeslaendern-reichsbuerger-soll-terroristische-vereinigung-gebildet-haben-14752214.html
Es tut sich was. Die FAZ setzt sie auch ordentlich in Anführungszeichen – im Gegensatz zum Tagesspiegel.
14. März 2017 um 11:14
Die Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft für den selbsternannten „König von Deutschland“ Peter Fitzek:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-staatsanwaltschaft-fordert-haft-fuer-koenig-von-deutschland-a-1138687.html
14. März 2017 um 14:57
@RPGNo1:
Dazu gibt es im aktuellen „Neon“-Heft eine mehrseitige gute Geschichte (mit GWUP-Erwähnung am Rande):
https://twitter.com/tearchen/status/838182131683721217