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Nichtzulassungsbeschwerde: Geht der „Masern-Prozess“ in die allerletzte Runde?

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Der „Masern-Prozess“ könnte möglicherweise in die letzte Runde gehen.

Der Mediziner Dr. David Bardens hat eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht, berichtet unter anderem die Schwäbische Zeitung.

BGH

Bardens will erreichen, dass er in die Revision gehen darf. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bei seiner Urteilsverkündung am 16. Februar keine Revision zugelassen. Damit hatte Bardens den Prozess gegen den Virenleugner Stefan Lanka in zweiter Instanz verloren.

Misst der Bundesgerichtshof der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung bei und gibt der Nichtzulassungsbeschwerde statt, stünde Bardens der Weg zu einer letztinstanzlichen Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe offen.

Zum Weiterlesen:

  • Masern-Streit könnte vor BGH landen, Schwäbische Zeitung am 14. April 2016
  • Streit um Masernviren: vor Bundesgerichtshof, Badische Zeitung am 15. April 2016
  • Masern-Prozess: Sieg in der Sache, Niederlage in der Form, GWUP-Blog am 16. Februar 2016

2 Kommentare

  1. Ich drücke Herrn Bardens beide Daumen, dass die Nichtzulassungbeschwerde erfolgt hat. Toi, toi, toi!

  2. Das Stuttgarter Urteil hat einen penetranten Geschmack von Merkwürdigkeit.

    Man könnte ja diese formaljuristschen Argumentation nachvollziehen und sagen: So was Dummes, aber so ist es nun mal. Das Merkwürdige an der Sache ist jedoch: Erstens widerspricht das Gericht der Vorinstanz, kippt deren wohl begründetes Urteil mit einer Spitzfindigkeit, und zweitens will es eine Überprüfung der eigenen Urteilsfähigkeit in einer höheren Instanz erst gar nicht zulassen.

    Das kann, das darf doch wohl nicht sein. D

    Deshalb ist die Beschwerde von großer Wichtigkeit und findet in Karsruhe hoffentlich einen weitsichtigeren Richter, mit mehr Verantwortungsbewusstsein.

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