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„Weltuntergang“ für den Weltuntergangs-Kläger

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Ebenfalls der Vollständigkeit halber:

Auch wenn es weiterhin an allen Ecken endet: Zur Kasse gebeten wird wohl niemand mehr wegen des Weltuntergangs — beziehungsweise wegen der Wortmarke „Weltuntergang“.

Der Herr Blank aus Hof, der unter anderem auch von den Augsburger Skeptikern Geld wegen einer Weltuntergangsparty am 21. Dezember 2012 haben wollte, hat einen ersten Prozess verloren:

Ein Club in Eckernförde braucht nicht an den Inhaber der Wortmarke Weltuntergang aus Bayern wegen Markenrechtsverletzung eine Strafe zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sagte Sprecher Michael Hammer. Davon profitieren könnten laut Gaststättenverband Dehoga mehr als 300 Veranstalter von Weltuntergangs-Partys.“

Auch andere Wirte erwägen nun eine Gegenklage, um ihre Anwaltskosten zurückzubekommen.

Vielleicht machen wir das auch.

Zum Weiterlesen:

  • Gericht entscheidet zu Party zum Weltuntergang, Freie Presse am 19. Oktober 2013
  • Weltuntergangsparty: Rockwerk-Betreiber fordert Anwaltskosten von Blank, Radio Euroherz am 21. Oktober 2013
  • Abkassieren mit der Wortmarke “Weltuntergang”, GWUP-Blog am 3. Januar 2013
  • “Bier mit Abmahnschaum”, GWUP-Blog am 4. Januar 2013
  • Weltuntergangsklagen: “In Hof ist die Irrenhaus-Zentrale”, GWUP-Blog am 5. Januar 2013
  • Herr B. und sein Weltuntergang, GWUP-Blog am 8. Januar 2013
  • Weltuntergangspartys: Neues von der Abmahn-Front, GWUP-Blog am 12. Januar 2013
  • Kollidiert der Asteroid 2013 TV135 im Jahr 2032 mit der Erde? Astrodicticum simplex am 22. Oktober 2013

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