Simon Singh kann erst mal aufatmen. Der bekannte britischen Wissenschaftsjournalist und Buchautor (zuletzt : „Gesund ohne Pillen„, zusammen mit Edzard Ernst) darf sich in seinem Rechtsstreit auf die freie Meinungsäußerung berufen.
Wir erinnern uns: Weil Singh in einem Zeitungsartikel das alternativmedizinsche Verfahren Chiropraktik als „bogus treatment“ bezeichnet hatte, verklagte ihn der britische Chiropraktikerverband BCA wegen Verleumdung. Das Wort „bogus“ kann neben „falsch“ bzw. „Schein-“ auch „betrügerisch“ bedeuten, weshalb die BCA Singh üble Nachrede vorwirft. Er habe der Vereinigung bewusste Propagierung einer unwirksamen Behandlung unterstellt, so die Chiropraktiker.
Während in der ersten Instanz der Richter die umstrittene Äußerung als Tatsachenbehauptung ansah, stufte das Berufungsgericht sie jetzt als Meinungsäußerung ein. Die Entscheidung stärkt Singhs Position im eigentlichen, noch folgenden Verfahren. Von einem Etappensieg für den Journalisten schreibt deshalb der GWUP-Aktive und SKEPTIKER-Autor Holger von Rybinski. Der aufsehenerregende Prozess könnte auch ein Meilenstein für die längst fällige Reform des britischen Verleumdungsrechts werden.
Dort herrschen bizarre Regeln. Eine Verleumdungsklage ist auf der Insel schwindelerregend teuer – die Kosten liegen 140-mal höher als in anderen Ländern Europas. Einen erheblichen Teil davon muss der Beklagte auch dann zahlen, wenn die Klage abgewiesen wird. Finanzstarke Unternehmen verklagen missliebige Blogger und Journalisten gern in GB. Kein Wunder, dass sich mancher eine kritische Äußerung verkneift, um nicht in Grund und Boden geklagt zu werden. Meinungsfreiheit geht anders.
Die Initiative „Sense about Science“, die auch von Simon Singh unterstützt wird, hat zusammen mit anderen Organisationen eine Unterschriftenkampagne für eine Reform gestartet. Unterzeichner auf der ganzen Welt sind willkommen.
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Links zum Thema:
- Jochen Bergmann: Aufklärung auf der Anklagebank