Ausgehend von den „torkelnden Heilpraktikern von Handeloh“ befasst sich auch DocCheck mit diesem seltsamen Berufsstand.
Insbesondere geht es dem Autor dabei um die Frage:
Was passiert, sollte eine Behandlung zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen?“
Er verweist unter anderem auf das Patientenrechtegesetz von 2013, das die Bürger „deutlich besser gestellt“ habe, aber auch „nebulöse Grauzonen“ aufweise:
Entscheidet sich ein Patient beispielsweise nach Abbruch fachärztlicher Therapien für den Heilpraktiker, so „weiß er in der Regel, dass dieser keine naturwissenschaftlich-fachmedizinische Kompetenz besitzt“, heißt es im Schriftsatz [des Verwaltungsgerichts Oldenburg]. „Der Heilpraktiker muss daher grundsätzlich nur begrenzt auf die unzureichende Erfolgskontrolle seiner Heilmethode aus fachmedizinischer Sicht hinweisen.“
Ihm bleibt aber nicht erspart, Patienten über Erfolgsaussichten und Nebenwirkungen aufzuklären […]
Mit bekanntermaßen wirkungslosen oder schädigenden Verfahren wird die Grenze der Therapiefreiheit deutlich überschritten […] Sollten Heilpraktiker auf invasive Behandlungsmethoden zurückgreifen, gelten für sie die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Ärzte.
Viele Laien kennen die Hintergründe aber nicht.“
Das mag schon sein – aber gegen die Effektivität des Patientenrechtegesetzes spricht zum Beispiel die Tatsache, dass auch das kürzlich geschilderte „Horror-Erlebnis einer Krebspatientin“ nach unseren Informationen bislang folgenlos für den Heilpraktiker geblieben ist.
Zum Weiterlesen:
- Heilpraktiker: Die Hoppla!-Therapeuten, DocCheck am 14. September 2015
- Verschwörungstheorien und Satire um die „torkelnden Heilpraktiker“ von Handeloh, GWUP-Blog am 8. September 2015
- Heilpraktiker-Unwesen: Der „Horror-Erlebnisbericht einer Krebspatientin“ bei Spiegel-TV, GWUP-Blog am 16. August 2015
- Ein „Bund“ zwischen Ärzten und Heilpraktikern? Das freut nur die Pseudomediziner, GWUP-Blog am 21. Juni 2015
- Heilpraktiker: “Irrationalismus und voraufklärerisches Denken”, GWUP-Blog am 16. Februar 2015
16. September 2015 um 11:37
Hmm, kann man nen Heilpraktiker / HomöoArzt mit sowas festnageln?
Bei Therapie auf Erfolgsaussichten anfragen, nachweise auf die Quellen verlangen… Vielleicht das auch noch schriftlich.
Kann der typ dann die Behandlung abbrechen, oder ist er verpflichtet die ja bereits angebotene Behandlung zu begründen
Ich fürchte halt, meistens wird das nichts bringen, nachdem die Typen genug leichtgläubige Patienten haben.
Wäre trotzdem interessant ob ein paar Ärzte oder Patienten dann zum Nachdenken anfangen
16. September 2015 um 12:27
Schon das Wort „Heilpraktiker“ gehört verboten…Warum?
Ein „Heilpraktiker“ ist jemand, der jemanden praktisch heilt…und was macht dann ein „Schulmediziner“…er heilt wahrscheinlich nur theoretisch?…nach dieser Logik, wäre ein „Heilpraktiker“ einem „Schulmediziner“ vorzuziehen.
16. September 2015 um 15:26
Der Patient „weiß er in der Regel, dass dieser keine naturwissenschaftlich-fachmedizinische Kompetenz besitzt“?
Bitte? Hier hat wohl das Gericht die Realität mit der Wirklichkeit verwechselt… oder so…
Das ist doch völlig lebensfremd. Das Tollste ist, dass das Gericht aus dieser unsinnigen Prämisse auch noch die Konklusion ableitet, dass dem Heilpraktiker auch noch eine Begrenzung seiner Aufklärungspflichten zugestanden wird.
Da kann man nur sagen: Voll daneben ist auch vorbei.
16. September 2015 um 17:34
Die Alternativmedizin-Lobby versteht halt ihr Handwerk (aka „hat genug Geld“) und hat durchgesetzt, dass ihnen auch das Patientenrechtsgesetz nicht übermäßig wehtun wird.
Dazu eine wohlgesonnene Rechtsprechung, und es lebt sich weiterhin gut.
16. September 2015 um 19:27
@ Bernd Harder,
Bitte folgendes mit aufnehmen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/unwahre-angabe-krankheiten-funktionsstöre.html
Weiter entsteht folgendes Problem:
Entgegen zu approbierten Medizinern sind Heilpraktiker nicht zur Dokumentation ihrer Behandlungen am Patienten verpflichtet. Im Schadensfall hat der Patient beim Heilpraktiker meist sehr schlechte Karten.
Sicher auch ein Grund dafür, dass verhältnismäßig wenige Urteile gegen Heilpraktiker bei Gerichten vorliegen, mangels Beweisen.