Gesundheit und Wissenschaft fördern – in einem „Geistheiler Verein e.V.“?
Da staunte Report-Journalist Daniel Hoh nicht schlecht, was heute so alles als „gemeinnützig“ anerkannt wird.
Der ganze Irrwitz des Vereinsziels („Natürliche Heilweisen aus der ganzen Welt weltweit durch die Mitglieder aufspüren und der Öffentlichkeit über Seminare und Vorträge vorzustellen“) wird deutlich, wenn man ein wenig der Vorsitzenden Anne Hübner (Foto) nachspürt.
Die Dame firmiert als „Geistheilerin, Medium, Seherin sowie Radiästhetin“ und sieht ihre Aufgabe in der „Herstellung der Göttlichen Ordnung“, wobei ein Schwerpunkt auf der „Geistigen Wirbelsäulen-Aufrichtung“ liegt.
Dafür existiert neben dem „Geistheiler Verein“ noch ein „Zentrum für Geistiges Heilen und Geistige Wirbelsäulenheilung“ sowie die Webseite heilerschule.org mit allerlei pittoresken PR-Filmchen.
Auf Anfrage von Report Mainz spricht die Bundesärztekammer von „absurden Angeboten“.
Die Vorteile der Gemeinnützigkeit genießen diese Quacksalber trotzdem, die obendrein eine „Ausbildung zum/r wunderwirkenden Geistheiler/in“ feilbieten und in ihrem Youtube-Kanal Querdenker-Propaganda verbreiten und „Hellseher und Weißmagier“ auftreten lassen.
Der bizarre „Geistheiler Verein e.V.“ ist indes nur eines von mehreren Beispielen in dem Report-Beitrag:
Steuervorteile für Geistheiler, Hetzer und Extremisten. Ehrenamtliche, die Bürgerbusse betreiben, werden dagegen nicht unterstützt. Die Ampel-Regierung in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Bislang ist das noch nicht passiert.
Zum Weiterlesen:
4. August 2024 um 09:41
Ich behaupte mal ketzerisch, dass der Geistheiler Verein e.V. und die GWUP e.V. die gleichen Vereinsziele haben und aus ähnlichen Gründen gemeinnützig sind.
Natürliche Heilweisen aus der ganzen Welt weltweit durch die Mitglieder aufspüren und der Öffentlichkeit über Seminare und Vorträge vorzustellen.
Bei der GWUP muss es dann kritisieren anstatt vorstellen heißen.
Bemerkenswerterweise interessiert sich die Mehrheit der Gesellschaft weder für das Eine noch für das Andere, wie die Mitgliederzahlen und die beiden Jahresberichte zeigen dürften. Dass die Rechtsordnung nicht zwischen ingroup und outgroup unterscheidet, hat meines bescheidenen Wissens mit so etwas Ärgerlichen wie Rechtssicherheit zu tun.
Report Mainz beleuchtet gut die Schwierigkeiten der Gemeinnützigkeit im Vereinsrecht, aber weder die Redakteure noch der Rechtsexperte bieten Lösungsmöglichkeiten an. Und Lösungen werden sich angesichts der Probleme nicht so leicht finden lassen. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
1. Es gibt einen Unterschied zwischen einer allgemeinen Bedeutung von Gemeinnützigkeit und einer juristischen Bedeutung von Gemeinnützigkeit.
Als Skeptiker werbe ich für Expertentum und Arbeitsteilung, so dann wird sich dieser Unterschied wohl schwerlich auflösen lassen.
2. Politische Entscheidungen, die den rechtlichen Rahmen für die Gemeinnützigkeit vorgeben, sind Interessen geleitet.
Was sind die Alternativen? Expertokratie, Hobbes Leviathan, Platons Staat?
3. Diejenigen, die in der Verwaltung und der Politik die Entscheidungen treffen, besitzen nicht die notwendigen Kompetenzen zwischen Skepsis und Schwurbelei zu unterscheiden oder sind an interessengeleiteten Weisungen bzw. allgemeinen Rechtsnormen gebunden.
Ärgerlich.
Also lobe ich an dieser Stelle die Arbeit des ÖRR und die Sisyphos-Arbeit geht weiter.