Unser Ufo-Freak Frank Reitemeyer hat seinen Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht also gewonnen.
Er darf den Bericht „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags lesen. Wohlbemerkt: lesen. Nicht veröffentlichen.
Kein Wunder also, dass Reitemeyer mit dem Urteil „nicht zufrieden“ ist, wie n-tv berichtet:
Der Bundestag muss Bürgern Einsicht in die Studien seines Wissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Hobby-Forschers Frank Reitemeyer statt, der Einblick in eine interne Untersuchung zur deutschen UFO-Forschung verlangt.
Reitemeyer hatte zuvor verlangt, die Studie „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ lesen zu dürfen. Dies wurde ihm jedoch mit Hinweis auf das Urheberrecht des Bundestages untersagt. Das Parlament vertritt außerdem die Ansicht, dass Studien des Wissenschaftlichen
Dienstes „mandatsbezogene Information der Abgeordneten“ seien.Das Berliner Verwaltungsgericht sieht das anders. Die primäre Aufgabe des Bundestages sei die Gesetzgebung und die Regierungskontrolle. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, „da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle“. Auch das Urheberrecht werde nicht verletzt, da Reitemeyer die Studie lediglich lesen wolle, nicht veröffentlichen.
Abgeschlossen ist der Fall damit jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht hat „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ der Entscheidung den Beteiligten die Möglichkeit zur Berufung gegeben. Und Reitemeyer kündigte bereits kurz nach Verkündung des Urteils an, von diesem Recht auch Gebrauch zu machen.
„Ich bin nicht zufrieden“, sagte er im Gespräch mit n-tv.de. Er wolle die Studie nicht nur lesen, sondern auch erreichen, dass deren Inhalte für alle Bürger frei zugänglich sind. Das aber lasse das Urteil nicht zu. Reitemeyer fordert eine Lösung wie sie in Frankreich praktiziert wird: Dort stellt die nationale Raumfahrtbehörde CNES französische Forschungsberichte zu unidentifizierten Flugobjekten im Internet frei zur Verfügung.
Zudem ist noch unklar, ob der Bundestag Berufung einlegen wird. Man wolle das Urteil erst einmal prüfen, sagte ein Sprecher.“
Einen Bericht „live“ von der Urteilsverkündung gibt’s im CENAP-Blog. Darin heißt es unter anderem:
Diese Klage war in der Öffentlichkeit so wahrgenommen worden, als ginge es um die Freigabe von geheimen Regierungsunterlagen zu UFOs und Außerirdischen.
Die Gerichtsverhandlung erbrachte jedoch keinen Hinweis darauf, dass solche geheimen Regierungsunterlagen existieren. Vielmehr ergab sich, dass die besagte Ausarbeitung die Gemeinschaftsarbeit eines Politologen und eines Physikers ist, zu der als Quellen auch Youtube-Videos dienten, sowie Banalitäten wie die, dass die Ausarbeitung 20 Fußnoten und ein Inhaltsverzeichnis hat.
Die Bundestagsverwaltung hatte die Einsicht in das Papier auch nicht etwa deshalb verweigert, weil das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden könnte (§ 3 Nr. 2 IFG) oder militärische Belange betrifft (§ 3 Nr. 1 lit. d) IFG), sondern mit dem Urheberrecht, und weil ihrer Meinung nach der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nicht zur öffentlichen Verwaltung gehört.“
Eine gewisse Brisanz spricht indessen der Tagesspiegel dem Thema zu:
Politikberatung gilt als undurchdringliches Geschäft. Einer der größten, wichtigsten und einflussreichsten Politikberater aber muss ab sofort mit harten Regeln klarkommen. Es handelt sich um die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Abteilung liefert, neben Informationen für die Allgemeinheit, Gutachten und Analysen auf Bestellung der Parlamentarier.
Wohin das führt, kann man an der aussichtsreichen Klage zweier SPD-Abgeordneter zur mangelnden Bundestagsbeteiligung am Euro-Rettungsschirm studieren, wie sie am Dienstag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt wurde. Einer der beiden hatte zuvor ein Gutachten angefordert, das die Schwächen klar benannte.
Jetzt urteilt das Berliner Verwaltungsgericht, dass jedermann einsehen darf, womit sich unsere Volksvertreter dort informieren lassen. Der Klagegrund war eher absurd – ein Mann wollte mehr über Ufos wissen –, aber das Urteil selbst ist ein weiterer Markstein für Informationsfreiheit und Transparenz im demokratischen Staat. Die Bundestagsvertreter haben angedeutet, man könne das Gesetz auch ändern, wenn die Linie der Justiz so bleibe.
Eine Idee wie der Ufo-Glaube – unterirdisch.“
Tatsächlich scheinen „Ufos“ kaum noch jemanden zu interessieren, selbst die Boulevardpresse nicht.
Lediglich in diversen Jura-Blogs wird das Urteil diskutiert.
5. Dezember 2011 um 06:30
Besonders Interessant ist der Hintergrund des Klägers. Kann man auch auf dem CENAP- Blog nachlesen.
5. Dezember 2011 um 12:10
Schon alleine zu Unterhaltungszwecken fände ich das Dokument nett…
Das gilt jetzt für jeden deutschen Staatsbürger nehme ich an?
5. Dezember 2011 um 12:15
Eigentlich schade, dass Berichte des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags nicht per Definition schon öffentlich sind.
Ansonsten umspannend würde ich sagen!
Genau so umspannende Dinge werden wohl drinstehen – im Bericht!
5. Dezember 2011 um 12:47
Völlig unabhängig vom Hintergrund des Klagenden würde auch ich begrüßen, wenn das, was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags so kreiert, grundsätzlich veröffentlicht würde.
6. Dezember 2011 um 06:36
Vermutlich haben die Herren Angst, daß man in den Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes noch weitere Doktorarbeitsplagiate oder andere dem Privatzwecke dienende Anfragen von Abgeordneten findet.
Oder aber die erschreckende Wahrheit über Demokratische Fehler wie das Wirtschaftssystem und den Schuldenberg, die Drogenpolitik, Atomkraft, Medienkontrolle oder Lobbyarbeit.
Wer weiß wohlmöglich findet man gar wissenschaftliche Persönlichkeitsanalysen von einflußreichen Personen, welche amerikanische Persönlichkeitsprofile à la „Teflonmerkel“ in den Schatten stellen.
Positiv denken:
Geschlossene Akten regen jedenfalls die Phantasie an.. *lach*
10. November 2013 um 09:25
Es ist einfach unglaublich, dass alles was dieses Thema betrifft so schleppend voran geht und einfach zu viele Falschinformationen gestreut werden. Tatsache ist, dass jede Nacht in Deutschland und überall sonst auf der Welt, die Menschen durch Weltraumparasiten entführt werden. Sobald das Thema UFO und Aliens auf den Tisch kommt, geht es hauptsächlich um die Streitfrage, ob diese denn real sind oder nicht. Wenn nicht, wird das Interesse auf deren Technik gelenkt. Dabi geht es überhaupt nicht um deren Technik. Diese Wesen sind Seelenräuber, die uns unsere Energie raumben. Sie schleichen sich heimlich von hinten an unser Bewusstsein und löschen unsere Erinnerung. Die Opfer sind oft ratlos und wissen sich nicht zu helfen. In dem eBook „Hilfe bei Entführungen durch Ausserirdische“ gibt es 3 wertvolle Ratschläge, die helfen können die Entführungen erfolgrich zu stoppen. Vielen Dank. Tolle Webseite, weiter so!