21. Juni 2022
von Bernd Harder
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Spiegel-Online beschäftigt sich mit der Frage, ob es überhaupt möglich ist, Sucharit Bhakdi den Professorentitel zu entziehen – wie die Universität Mainz und das Land Rheinland-Pfalz es beabsichtigen.
Entscheidend dafür ist der Begriff der „Unwürdigkeit“, wie es im § 52 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes heißt:
Für Professorinnen und Professoren ist ihre Amtsbezeichnung zugleich eine akademische Bezeichnung. Sie darf auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne den Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ geführt werden. Auf Vorschlag der Hochschule kann das fachlich zuständige Ministerium die Weiterführung wegen Unwürdigkeit untersagen.
„Unwürdigkeit“ sei aber ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ und daher Auslegungssache:
In der bisherigen Rechtsprechung wurde ein Professorentitel nur bei Straftaten oder wissenschaftlichem Fehlverhalten entzogen,
zitiert der Autor den Berliner Juristen Matthias Losert.
Bei lediglich geschmacklosen Äußerungen sei ihm keine Entscheidung in Deutschland bekannt, die zu einem Entzug des Professorentitels geführt habe.
Spiegel-Online geht davon aus, dass es letztendlich auf die juristische Würdigung von Bhakdis Aussagen zu Holocaust, Juden und Israel ankommen wird. Im Mai hatte die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein Anklage gegen Bhakdi wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben.
Ein Schuldspruch in diesem Strafverfahren sei für die Aberkennung des Professorentitels zwar nicht notwendig, „würde den Entzug aber sicher erleichtern“, meint Losert.
Eine Sprecherin des Mainzer Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit erklärt dagegen die aktuell laufende Prüfung zum „eigenständigen Verwaltungsverfahren, unabhängig von eventuellen Disziplinarverfahren und formell und inhaltlich unabhängig von möglichen Strafverfahren“.
Das allerdings würde eine Entscheidung für die Aberkennung von Bhakdis Professorentitel juristisch extrem anfechtbar machen, lässt der Artikel am Ende durchblicken.
Und das, obwohl Bhakdi immer wieder „blanken Unsinn“ von sich gegeben hat, wie die Medizinredakteurin Veronika Hackenbroch in einem Begleitartikel ergänzt.
Als Beispiele nennt sie die Behauptungen, dass
- in Deutschland jeder, der mit einem positiven Testergebnis stirbt, als Coronatoter zähle (falsch)
- Masken keinen signifikanten Nutzen hätten (falsch)
- die Coronaimpfung nicht vor einer Infektion schützen könne (falsch)
Eine Sammlung von Faktenchecks zu Bhakdis Aussagen gibt es hier und hier.
Zum Weiterlesen:
- Wie unwürdig darf ein Professor sein? Spiegel+ am 21. Juni 2022
- Drei große Irrtümer des Sucharit Bhakdi, Spiegel+ am 21. Juni 2022
- Generalstaatsanwaltschaft klagt Bhakdi wegen Verdachts der Volksverhetzung an, GWUP-Blog am 12. Mai 2022
- Mit diesen vielen Faktenchecks widerlegt ihr alle Bhakdi-Anhänger, volksverpetzer am 13. Mai 2022