Ein aktueller tragischer Fall ist das Thema von Janos‘ neuem Video:
Ein Kleinkind aus dem Waldachtal ist wegen fehlender Behandlung gestorben. Die Eltern glaubten, es mit Ölen behandeln zu können.
Das Kind starb an den Folgen einer schweren Bronchitis. Zum Hintergrund der Eltern sagt Janos:
Beide werden der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. Sie sollten ihr Kind nach einer Hausgeburt nicht bei den Behörden angemeldet und damit praktisch vor dem staatlichen Gesundheitssystem verborgen haben. Keine Geburtsurkunde, keine reguläre medizinische Betreuung, keine U-Untersuchungen.
Zum Reichsbürger-Hintergrund kommt hinzu, dass die Mutter Heilpraktikerin ist.
Reichsbürger, Heilpraktiker und ein vermeidbarer Tod
Janos‘ Videobeschreibung:
Ein zweieinhalbjähriges Kind bekommt kaum noch Luft. Statt einen Arzt zu rufen, behandeln seine Eltern es mit ätherischen Ölen. Als schließlich der Rettungsdienst alarmiert wird, ist es zu spät.
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Horb verhandelt. Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt; sie gehen gegen das Urteil in Berufung. Besonders bemerkenswert: Die Mutter des Kindes ist Heilpraktikerin.
In diesem Video geht es deshalb nicht nur um diesen tragischen Einzelfall.
Ich schaue mir an, warum Atemnot bei kleinen Kindern so gefährlich sein kann, was ätherische Öle tatsächlich leisten können – und was nicht –, welche Rolle U-Untersuchungen spielen und warum die fehlende medizinische Betreuung dieses Kindes so problematisch war.
Vor allem geht es aber um eine grundsätzliche Frage:
Wenn Heilpraktiker eigenverantwortlich Krankheiten diagnostizieren und behandeln dürfen und dabei medizinische Kompetenz für sich beanspruchen – welche Verantwortung entsteht daraus eigentlich, wenn etwas schiefgeht?
Denn während bei Ärzten Ausbildung, Approbation und die daraus entstehenden besonderen Pflichten selbstverständlich berücksichtigt werden, bescheinigt die Heilpraktikerüberprüfung ausdrücklich keine medizinische Fachqualifikation.
Wie passt das zusammen?
Darüber möchte ich in diesem Video sprechen.
Zum Thema:
- Artikel: Ätherische Öle statt Hausarzt: Ist wegen dieser Ideologie ein Zweijähriger gestorben?, SWR am 13.07.2026
- Artikel: Video zu SkepKon-Vortrag: Pseudomedizin im Praxisalltag – Janos Hegedüs analysiert Heilpraktiker-Angebote, GWUP-Blog am 30.12.2025
Hinweis:
Falls ihr Ideen, Anregungen oder Empfehlungen habt bzw. selbst ein Gastkapitel für den GWUP-Blog schreiben möchtet, kontaktiert uns unter: blog@gwup.org.

31. August 2026 um 16:36
Ich bin juristischer Laie, deshalb verstehe ich „Freiheitsstrafe auf Bewährung“ in diesem Fall nicht.
Wann wird die Strafe fällig? Wenn sie das nächste Kind auch umbringen?
31. August 2026 um 17:37
@RainerO
Im Jura-Forum heißt es dazu:
Dieser [gemeint ist der Verurteilte] darf vielmehr in dem vom Gericht festgesetzten Zeitraum von zwei bis fünf Jahren keine weitere strafbare Handlung begehen. Darüber hinaus müssen in diesem Zeitrahmen auch alle Bewährungsauflagen und Weisungen erfüllt werden.
Wenn es ein Jurist genauer erklären kann, wäre ich ebenfalls dankbar.