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Gesundheitsreform: INH ordnet mögliche Streichung der Homöopathie-Erstattung ein

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Im Zuge der Gesundheitsreform plant die Bundesregierung um Gesundheitsministerin Nina Warken Einsparungen im Gesundheitssystem.

Unter anderem könnten auch die Leistungen für homöopathische Mittel betroffen sein:

Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben.

Dazu hat das INH eine Einordnung veröffentlicht:

Grundsätzlich begrüßt das INH diesen Schritt:

Nach rund zehn Jahren kontinuierlicher Aufklärungsarbeit zur Evidenzlage der Homöopathie begrüßen wir natürlich grundsätzlich, dass das Thema nun im gesundheitspolitischen Diskurs angekommen zu sein scheint.

Allerdings kommt der Kurswechsel auch überraschend. Auf das Schreiben des INH an Nina Warken hat das Ministerium nur knapp reagiert:

Die Antwort beschränkte sich damals auf allgemeine Hinweise zum Status quo – einschließlich des bekannten Zirkelschlusses, wonach politischer Handlungsbedarf nicht erkennbar sei, solange Krankenkassen entsprechende Leistungen anböten.

In der aktuellen Diskussion sieht das INH noch einige begriffliche Unschärfen:

So wird häufig vom „Leistungskatalog der GKV“ gesprochen, obwohl dieser ausschließlich die Regelleistungen umfasst, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) festgelegt werden. Homöopathische Leistungen gehören nicht zu diesen Regelleistungen, sondern zu den freiwilligen Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen, mithin auch nicht zum „GKV-Leistungskatalog“.

Und:

Auch die gemeinsame Nennung von Homöopathie und dem anlasslosen Hautkrebs‑Screening wirkt aus fachlicher Sicht unscharf. Beide Maßnahmen gehören unterschiedlichen Kategorien an und unterscheiden sich erheblich in ihrer Relevanz für die Versorgung. Dies lässt leider vermuten, dass es an einem wirklich systematischen Vorgehen bei der GKV-Finanzierungsreform noch fehlt.

Nichtsdestoweniger sieht das INH seine Arbeit damit nicht als abgeschlossen an:

Die Erstattung homöopathischer Leistungen ist nur ein Randaspekt eines größeren Problems: der weiterhin bestehenden Sonderstellung homöopathischer Präparate und der unklaren Kommunikation über evidenzbasierte Kriterien.

Für die kommenden Jahre nennt das INH vor allem drei zentrale Aufgaben:

  1. Eintreten gegen die Arzneimitteleigenschaft homöopathischer Präparate
  2. Erhalt des Angebotes der Patienten‑ und Öffentlichkeitsaufklärung
  3. Einsatz für ein klares Bekenntnis zur Evidenzbasierung im Gesundheitssystem

Fazit des INH:

Die mögliche Streichung homöopathischer Satzungsleistungen ist ein Schritt, ein wichtiger, zweifellos, aber kein Endpunkt. Kernaufgaben des INH bestehen fort – und gewinnen durch die aktuelle unscharfe und Diskussion durchaus an Bedeutung und auch an Breite …

Zum Volltext.

Zum Thema:

  • Artikel: Warkens Sparpaket – Was auf Patienten zukommen könnte, tagesschau vom 15.04.2026
  • Artikel: Homöopathie-Sonderstatus: INH mit offenem Brief an Gesundheitsministerin Warken, GWUP-Blog vom 01.09.2025

Hinweis:

Falls ihr Ideen, Anregungen oder Empfehlungen habt bzw. selbst ein Gastkapitel für den GWUP-Blog schreiben möchtet, kontaktiert uns unter: blog@gwup.org.

Ein Kommentar

  1. Udo Endruscheit nimmt auf seinem Blog Science and Sense nicht nur die gesamte GKV-Finanzierungsreform in den Blick. Die Reform sei kosmetischer Natur und habe für die Versicherten höhere Zuzahlungen und eine geringere Versorgungsqualität zur Folge, weil die grundlegenden Probleme der Finanzierung, z. B. Beitragsbemessungsgrenze, nicht behoben würden.

    Er kritisiert auch die journalistische Berichterstattung zum dem Thema. Anstatt begründeter Analysen bekomme der Leser eine politische Erzählung, welche die strukturellen Probleme nicht adressiere.

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