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Recht: Welche Leistung ist „unmöglich“ – und warum?

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Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig:

Für eine „objektiv unmögliche“ Leistung muss man nicht zahlen.

Was bedeutet das?

„Objektiv unmöglich“ ist eine Leistung wenn …

… sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann.

Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen, auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren.“

Somit könnte eigentlich jeder, der eine „Hexe“, eine Wahrsagerin, einen Astrologen oder „Engelsheiler“ in Anspruch nimmt, die Honorarforderung verweigern.

Das ist auch schon einige Male geschehen, nachzulesen zum Beispiel:

Eine Frau wollte von einer sich selbst als Hexe bezeichnenden Frau Geld zurück, weil ein bestellter Liebeszauber nicht gewirkt hatte. Die Magierin wollte das Geld aber behalten. Das Amtsgericht München gab nun einer Klage der Kundin statt. […]

Die „Zauberin“ muss das Geld zurückzahlen, weil sie eine objektiv unmöglich Leistung vereinbart hat. Mit einem Liebesritual, so das Gericht, könne man keinen Menschen aus der Ferne beeinflussen, deshalb müsse das Geld auch wieder erstattet werden. Auch wenn ursprünglich Einverständnis bei dem Geschäft bestanden habe, ergebe sich ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch.“

Wie gesagt: eigentlich.

Denn gerade gab es wieder einen Fall, bei dem ein „Geistheiler“ mehr als 27 000 Euro von einer Kundin einstreichen darf.

Die Verteidiger konnten sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2011 zur Wahrsagerei berufen“,

schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger.

Darin heißt es:

Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber erkaufte, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist.“

Das sah auch der Kölner Amtsrichter so:

Er habe nicht zu entscheiden, ob Geistheilung möglich sei, sondern allein darüber, ob Luc S. seine Kundin getäuscht habe. Das sei nicht der Fall.

Sie habe seine Leistungen im Glauben, sie täten ihr gut, in Anspruch genommen, und sei überdies „indirekt“ ermutigt worden, sich um eine bessere Stelle zu bemühen.

Die Motivation dazu hätte freilich auch von Freunden kommen können. Und das kostenlos.“

Das heißt übersetzt wohl:

Wer den Blödsinn glaubt, ist selber schuld.

Über das besagte BGH-Urteil zum Thema „Wahrsagerei“ haben wir übrigens vor zwei Jahren hier berichtet.

Damals kommentierte der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Ewert:

Der BGH legt mit seinem heutigen Urteil neue Maßstäbe an.

Er geht davon aus, dass viele Menschen wissen, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen „Dienstleistungen“ nicht mit den Naturgesetzen zu vereinbaren sind.

Gehen sie dennoch freiwillig einen solchen Vertrag ein, müssen sie auch die Zeche dafür bezahlen.“

Schwierige Sache.

Denn stimmt das überhaupt?

„Wissen“ Esoterik-Konsumenten wirklich, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht mit den Naturgesetzen zu vereinbaren sind?

Nicht nur ich habe da meine Zweifel.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Maximilian Becker (Siegen) hat gerade eine Dissertation über „Absurde Verträge“ vorgelegt.

In der Ankündigung heißt es:

Absurde Verträge sind Verträge über offensichtlich unmögliche Leistungen. Sie zeichnen sich durch ein gewisses Maß an Lächerlichkeit sowie die Nutzlosigkeit der Leistungshandlung für den erhofften Leistungserfolg aus.

Betroffen sind neben esoterischen und übersinnlichen Leistungen vor allem Heilbehandlungen, die Erkenntnissen der Medizin offenkundig widersprechen. […]

Über die Rechtswissenschaft hinaus reicht die gesellschaftliche Frage, welche Toleranz Leistungsangebote genießen sollten, die auf eigenwilligen Weltanschauungen beruhen und teilweise direkt mit wissenschaftlichen Erkenntnissen kollidieren.“

Auch hier ist von „offensichtlich unmöglichen“ Leistungen die Rede.

Aber für wen ist das „offensichtlich“?

Gehen Esoteriker denn zum Wahrsager, ohne daran zu glauben?

Kaum vorstellbar.

Jeder, der schon mal mit überzeugten Astrologie-Anhängern zu tun hatte, weiß, dass diese die Sterndeuterei als absolut zuverlässige „Wissenschaft“ ansehen.

Das ist das Problem“,

sagt auch Prof. Becker in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:

 Die Betroffenen sind ja schon reingefallen, hielten die Leistung also nicht für unmöglich.

Jetzt könnte man sagen: für die Mehrheit der Bevölkerung offensichtlich. Aber auch das ist schwierig.

Umfragen zufolge glaubt eine Mehrheit der Amerikaner an Engel. Meines Erachtens sollte man Engelchanneling aber trotzdem nicht als mögliche Leistungen einstufen.

Im Unmöglichkeitsrecht gelten grundsätzlich die Erkenntnisse der Naturwissenschaften.“

Das hören Esoteriker natürlich gar nicht gern.

Aber Becker hat dafür eine sehr überzeugende Erklärung:

Das Recht hält sich aus guten Gründen an die Naturwissenschaft.

Die Wissenschaft sagt ja nicht: Die Welt ist so. Sie formuliert Hypothesen, die sich einer Überprüfung stellen müssen.

Es geht nicht um ein Dogma, sondern um eine nachvollziehbare Methode, mit der man sich darüber einigen kann, was wahr ist.

Auch Esoteriker benutzen Navigationsgeräte, die mit GPS-Daten arbeiten anstatt mit Astrologie.“

Das ist vernünftig – lässt aber noch immer unsere Eingangsfrage offen.

Natürlich besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass Astrologie oder Wahrsagerei Unsinn sind.

Aber kann man das tatsächlich als allgemein bekannt voraussetzen?

Oder anders:

Wer gilt als Referenzperson, wenn eine „unmögliche Leistung“ vor Gericht geklärt werden soll, und welchen Bildungs- und Wissensstand muss diese Frau oder dieser Herr Mustermann haben?

Auch davon hat Prof. Becker eine klare Vorstellung:

In meinem Buch schlage ich vor, wie im Wettbewerbs- und Markenrecht von einem Durchschnittsverbraucher mit naturwissenschaftlichem Grundwissen auszugehen.

Das verorte ich auf der Höhe eines Realschulabschlusses.

Mir ging es nur darum, in Sachen Naivität ein „race to the bottom“ zu verhindern. Schließlich findet sich immer jemand, der noch unsinnigeren Überzeugungen anhängt als man selbst.

Aber irgendwo muss Schluss sein.“

Alles in allem klingt das nach einem sinnvollen Ansatz, um das Dilemma mit den „unmöglichen Leistungen“, die derzeit irgendwo zwischen persönlicher Überzeugung und wissenschaftlichen Fakten diffundieren, zu lösen.

Wünschen wir Maximilian Becker, dass sein Buch die Juristerei entsprechend inspiriert.

Zum Weiterlesen:

25 Kommentare

  1. Durchschnittsbürger = Realschüler???

    Naja, wenn damit jeder Abiturient als Wissender definiert wird, der solche unmöglichen Leistungen zahlen sollte, dann haben wir verloren. Wie viele „promovierte“ „Ärzte“ kenne ich, die so strohdumm sind, dass man Angst hat sie verschlucken ihre eigene Zunge. Der Glaube an jeden noch so absurden Mist ist viel tiefer in der Gesellschaft verwurzelt als so mancher sich ausmalen kann. Ich könnte noch einige studierte Beispiele auflisten vom Lehrer über Mediziner bis hin zum Naturwissenschaftler, die an all Das glauben.

    Der BGH sagt:“ Wenn man wisse, ist man selbst schuld.“ Dann müsste der BGH selbst aber viel zahlen, denn er hat oft genug selbst Entscheidungen getroffen, weil er meinte es zu wissen und musste sich dann Jahre später revidieren. Könnte das bedeuten, es gibt keine absolute Gewissheit und damit kein absolutes Wissen???? Dann würde man aber auch keine dieser „Leistungen“ bezahlen müssen. Mhh was ist richtig die Unfehlbarkeit des BGH oder die Fehlbarkeit des MENSCHEN!!!

    Danke
    Andreas
    PS: Rechtschreibfehler sind keine drin ist alles richtig ihr wisst es nur nicht wenn ihr was anderes findet…

  2. Hätte der Richter bei einer Dame, die „nur“ als Reinigungkraft arbeitet und vermutlich nicht so gebildet wäre wie die Lehrerin, ein anderes Urteil gesprochen?

    „“Wissen“ Esoterik-Konsumenten wirklich, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht mit den Naturgesetzen zu vereinbaren sind?“ Genau wie Herr Harder vermute ich mal eher nein.

    Hat die Lehrerin sich zu sehr nach Einstein orientiert („Wissen ist begrenzt – Phantasie ist grenzenlos“)?

    Ich meine, dieser Richter sollte besser als Schwimmmeister arbeiten und darüber richten, ob der kecke Junge, der seitlich von verbotener Stelle ins Becken springt, Hausverbot oder nur eine Verwarnung bekommt.

    Wo soll das hinführen, wenn solch ein Urteil demnächst auch von anderern Richtern gesprochen wird?

  3. Prof. Becker legt den Schnitt also dorthin:
    „Das verorte ich auf der Höhe eines Realschulabschlusses.“
    Nun war die 27.000€-Bezahlerin aber promovierte Studienrätin und wollte befördert werden. Beförderung heißt aber Bestenauswahl inkl Wissen und Leistung. Sich hier auf Täuschung zu berufen ist absurd.
    Für mich hatte der Richter im Einzelfall, und nur der ist vor dem Hintergrund auch konkurrierender Leitsätze zu entscheiden, Recht.
    Steigerung „naiv“ – fahrlässig – grob fahrlässig – Vorsatz – (Unfug),
    mit akademischen Weihen ist die Angebotsannahme nicht schützenswert.

  4. @ Andreas und Herr Senf: Sie zitieren das entscheidende Wort selber: „Durchschnitt“.

    Natürlich gibt es leichtgläubige Akademiker, dazu bringen Sie Anekdoten. Ich kenne äußerst kritische Hauptschulabsolventen, das sind dann meine Anekdoten.

    Einen durchschnittlichen Erfahrungshorizont anzusetzen ist in vielen Rechtsgebieten gang und gäbe. Z.B. im Straf- und Ordnungsrecht. Auf die Frage, ob ein Tatbestands- oder ein Verbotsirrtum vorliegen könnte (und damit Dummheit vor Strafe schützen würde), ist auch auf den „Durchschnittsverstand“ der jeweiligen Gruppe abzustellen. So kann man z.B. bei rechtlichen Vorschriften zur Fleischverarbeitung bei einem Metzger ein höheres Wissensniveau voraussetzen als bei einer Hausfrau. Die entscheidende Frage ist immer: „Hätte er/sie es wissen müssen“ wenn ja –> Vorsatz bzw. „Hätte er/sie es wissen können“ wenn ja –> Fahrlässigkeit, wenn nein –> Irrtum.

    Beispiel: XXX kauft Samstag Mett und verkauft dies am Sonntag weiter. Musste XXX wissen, dass Hackfleisch am Tag der Produktion verkauft oder verarbeitet werden muss und XXX somit rechtswidrig handelt?

    Meister: Ja –> Vorsatz
    Lehrling 1. Lehrjahr: Nicht unbedingt, aber er hätte den Meister fragen müssen (da ja kenntnis da ist, dass es hierzu Vorschriften gibt) –> Fahrlässigkeit
    (Durchschnittliche) Hausfrau: Nein –> Verbotsirrtum

    Hierbei ist es völlig uninteressant, ob der Meister die Vorschrift vergessen hat oder die Hausfrau diese Vorschrift tatsächlich kennt. Der Meister hat es gefälligst zu wissen und die „normale“ Hausfaru weiß es eben nicht. SO.

    Daher auf Pierres Frage: Ja, aller Wahrscheinlichkeit hätte der Richter bei einer Dame, die “nur” als Reinigungkraft arbeitet und vermutlich nicht so gebildet wäre wie die Lehrerin, ein anderes Urteil gesprochen.

  5. @Statistiker 12:14
    Kommt hinzu, das eine „Gebäudepflegerin“ keine 27.000 € ausgegeben hätte. Die weiß, was Geld bedeutet und hätte sich preiswerter verhalten. Auch die Möglichkeit entscheidet über Unsinn im Überfluß.

    Es sind die mit überflüssigem Geld, die auf hohem Niveau jammern, und wenn’s weg ist, wollen sie es wieder haben.

    Nur ein Anspruch auf Rechtsprechung muß auch Grenzen haben, diese setzt der Beanspruchende mit seinem Verhalten mit.

    Gerichte können sich nicht langatmig mit jeder persönlichen Torheit befassen.

  6. @ Herr Senf
    „Kommt hinzu, das eine “Gebäudepflegerin” keine 27.000 € ausgegeben hätte. Die weiß, was Geld bedeutet und hätte sich preiswerter verhalten. Auch die Möglichkeit entscheidet über Unsinn im Überfluss.“

    Stimmt das wirklich? Ich meine: Nein!

    Wie oft haben „einfache“ Menschen mit geringem Einkommen ein recht gut gefülltes Sparkonto. Entscheidend ist immer, ob man realistisch angemessen lebt oder über den Verhältnissen lebt. Das machen nämlich auch – oder besonders – finanziell besser Gestellte. Es gibt Menschen, die mit Geld umgehen können und andere eben nicht.

    Herr Senf, glauben Sie nicht nur, was sie bei Menschen sehen.
    Die Menschen, bei denen am meisten zu sehen ist (Edelarmbanduhr, Gucci-Tasche, 100.000 Euro Luxusauto usw.) ist oft wenig zu holen. Denn diese Leute sind häufig hoch verschuldet.

    Hingegen habe ich sehr oft festgestellt, dass (ältere) Menschen mit geringem Einkommen ein dickes Sparkonto haben. Ich wohne in einer „gutbürgerlichen Gegend mit Mittelstandniveau“. Nur wenige Straßen weiter von mir entfernt beginnt das Nobelviertel Marienburg. Da ich hier schon sehr lange wohne, habe ich in den letzten Jahren auch so einiges mitbekommen.

    Herr Senf, ich sage nur: Während die „ach, so Super-Reichen“ immer wieder neue Schulden machen und auch gelegentlich Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen, sehe ich bei soliden „leisen Menschen ohne Angeber-Statussymbolen“, dass sie (obwohl sie keinen besonders hoch bezahlten Beruf haben) sich über Jahre bzw. Jahrzehnte durch ihre bewusste Art zu leben, ein kleines Vermögen erspart haben (manche haben sogar inzwischen ihr Haus abbezahlt).

    H. Ford (oder war es jemand anders?) sagte angeblich mal vor sehr langer Zeit (ich glaube, so ca. 1930):

    „Man wird nicht reich durch das Geld, was man verdient, sondern durch das Geld, was man nicht ausgibt!“

    Wie ich finde ein kluger Satz.
    Denn ich kenne viele angeblich sehr reiche Menschen mit einem sechststelligen Nettogehalt, die aber trotzdem immer „abgebrannt“ sind. Seltsam, oder?

    Bin ein wenig vom Thema abgerutscht, sorry.
    Was ich nur sagen wollte: Diese ganzen Abzocker und Betrüger (nichts anderes sind für mich die Geistheiler, Wahrsager usw.)
    wissen ganz genau, bei wem und wie sie große Geldbeträge abzocken. Das funktioniert queer durch alle Gesellschaftschichten und bei arm und reich.

    Meine persönliche Meinung ist, dass ein Richter KEINESFALLS aufgrund von der hohen Bildung bei dem einen Opfer bzw. einem bildungsfernen Opfer ein anderes Urteil sprechen darf.

    „Auch die Möglichkeit entscheidet über Unsinn im Überfluss.“
    Teilweise haben Sie recht.

    Aber ich kenne auch Fälle, bei denen arme Menschen Kredite aufgenommen haben, um die Gier der Abzocker zu erfüllen.

    Betrüger gehören zu den schlimmsten Tätern der Kriminalität. Diese Ganoven spielen auf übelste Art und Weise mit den Gefühlen ihrer Opfer. Das machen sie in der Regel leider so gut, dass eine gewisse Bildung der Opfer kein Schutz vor den Geistheilern usw. bedeutet.

    DIESER RICHTER HAT FALSCH ENTSCHIEDEN!

  7. @Pierre Castell:

    << Betrüger gehören zu den schlimmsten Tätern der Kriminalität. Diese Ganoven spielen auf übelste Art und Weise mit den Gefühlen ihrer Opfer. <<

    Da haben wir allerdings ein weiteres – juristisches – Problem.

    Denn es gibt ja zwei Beteiligte: Täter und Opfer.

    Das Opfer hätte es – so der Richter – besser wissen müssen.

    Das tangiert das s.g. "Unmöglichkeitsrecht".

    Jetzt könnte man natürlich fragen, was mit dem Faktor "Betrug" ist bzw. wieso man den Täter nicht über diese Schiene kriegt?

    Zu einem "Betrug" gehört aber Vorsatz.

    In diesem – in vielen ähnlichen Fällen – hat der Täter es geschafft, dem Richter glaubhaft zu machen, dass er wahrhaftig an seine Fähigkeiten glaubt und selbst davon überzeugt ist, dass er diese Leistung erbringen kann.

    Damit ist er – rechtlich gesehen – kein Betrüger, da es an einer Betrugs-"Absicht" fehlt, also kein "Vorsatz" vorliegt.

    Aus diesen beiden Gründen müsste an dieser Art von Rechtssprechung dringend was geändert werden.

  8. @ Bernd Harder
    „In diesem – in vielen ähnlichen Fällen – hat der Täter es geschafft, dem Richter glaubhaft zu machen, dass er wahrhaftig an seine Fähigkeiten glaubt und selbst davon überzeugt ist, dass er diese Leistung erbringen kann.“

    Diese Täter (ich persönlich bezeichne sie als Betrüger) sind große Schauspieler mit enormer Überzeugungskraft.

    Kurz und bündig:
    Dieses ganze Abzockergewerbe gehört GRUNDSÄTZLICH verboten.

    Keine Anbieter = keine Opfer!

  9. Mit dem von Bernd Harder stammendem Satz

    „Für eine “objektiv unmögliche” Leistung muss man nicht zahlen.“

    ist für mich alles gesagt!

    Herr Harder, ich habe Ihre Anmerkung zu meinem vorletzten Kommentar natürlich verstanden.

    Wäre ich Richter, würde ich so entscheiden:
    WENN DIE VORHER VERSPROCHENE LEISTUNG ERFÜLLT WURDE, die auch objektiv gesehen eindeutig als solche zu erkennen ist (was wohl nie geschehen wird), muss gezahlt werden. Um aber festzustellen, ob die versprochene Leistung bzw. das Endresultat wirklich durch den z. B. Geistheiler zustande kam, müssten „Sachverständige“ wie z. B. jemand von den Skeptikern dies entscheiden dürfen.

  10. @Pierre Castell:

    Viele schwierige Fragen.

    Ich denke, ich werde mal versuchen, selbst Herrn Professor Becker zu interviewen.

  11. @ Bernd Harder
    „Ich denke, ich werde mal versuchen, selbst Herrn Professor Becker zu interviewen.“

    Toll, wenn das gelingen würde!

  12. Soweit ich das jetzt aus dem Artikel entnommen habe ging es bei diesem Prozess um ein Strafverfahren wegen Betruges gegen den Geistheiler. Und soweit ich das als Nichtjurist bisher verfolgt habe, scheint es da tatsächlich so zu sein, dass es kein Betrug ist, wenn der Anbieter selbst davon überzeugt ist, dass er die Leistung erbringen kann (weil dann kein Täuschungsvorsatz vorliegt).

    Es steht da ja, dass die Verteidiger des Geistheilers ausgeführt habend, dass die Rückzahlungsansprüche zivilrechtlich zu klären seien. Und ich denke, dass es zivilrechtlich anders aussieht, eben weil man dort darauf abstellen kann, dass man für eine objektiv unmögliche Leistung nichts bezahlen muss.
    Von daher trägt der beschriebene Fall nichts neues zur Rechtslage bei.

  13. @ Severin D.
    “…dass die Rückzahlungsansprüche zivilrechtlich zu klären seien…!”

    Da kommt doch nichts bei rum. Das Geld ist dann schon weg. Und der Geistheiler erklärt per Vermögensauskunft, dass er pleite ist und derzeit kein Einkommen hat. Altes bekanntes Spiel. Sollte der Geistheiler tatsächlich sehr vermögend sein, wird das Vermögen eben auf die Ehefrau geschrieben.

    Also wenn das Urteil Schule macht – nicht auszudenken!
    Ein Freibrief für alle Gauner in diesem Genre.

  14. Hallo Herr Castell,

    lustig an dem Fall ist um so mehr, daß diese „Lehrerin, die selber esoterische Kurse anbietet; sie sollen zu einer „Selbstregulierung aller energetischen Systeme“ führen.

    In Einzelsitzungen bietet sie auch „Chakren-, Quanten- und Matrixarbeit“ an.

    Halt ein Streit unter Scharlatanen, aber Opferrolle mimen und selbst bei anderen mit Esofuschi kassieren. Ich plädiere auf Schadenfreude.

    Nach Verbraucherschutz für sich rufen ohne Selbstverantwortung.
    Grüße Senf

  15. Hallo Herr Senf,

    ich muss mal aufmerksamer lesen.

    „Lustig an dem Fall ist um so mehr, daß diese “Lehrerin, die selber esoterische Kurse anbietet; sie sollen zu einer „Selbstregulierung aller energetischen Systeme“ führen.“

    Das habe ich nicht gelesen und somit nicht gewusst.

    Dann kann ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen.
    So gesehen ändere ich sogar meine Meinung und rate auch dazu, dies auf zivilrechtlichem Wege klären zu lassen…

  16. Kann ich jetzt meine bis 1992 bezahlte Kirchensteuer zurückfordern oder ist das schon verjährt?

  17. Wenn das die Rechtsprechung ist, dann darf man auch keinen Finanzbetrüger bestrafen, der seiner Kundschaft 20% Zinsen auf Einlagen verspricht, die dann natürlich schneeballartig in der Sonne schmelzen.

    Die Kunden glauben ja an die 20% Verzinsung!

  18. @Künstler
    Die Kirchensteuer ist keine Bezahlung für religiöse Leistungen (Die Sakramente sind kostenlos), sondern Zitat Wikipedia

    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

  19. @Werner:

    Es kommt nicht darauf an, ob die Kunden glauben, was ihnen versprochen wird.

    Es kommt darauf an, ob der Anbieter es selbst glaubt oder nicht. Der Straftatbestand des Betrugs setzt nämlich Vorsatz voraus, es gibt keinen fahrlässigen Betrug.

    Ich denke mal, der Betugsvorsatz ist im Zweifel einem Finanzfachmann, der falsche Versprechen macht, leichter nachzuweisen als einem Geistheiler.

    Mein Eindruck ist aber, dass auch Finanz-„berater“ selten wegen Betrug verurteilt werden, bei den meisten Verfahren deht es um zivilrechtliche Schadeneratzansprüche.

  20. @ Ralf
    „Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.“

    Wenn´s nach mir ginge, müsste die Kirchensteuer SOFORT abgeschafft werden.

    Die Kirche sollte dann einfach zur Messe jeweils eine Eintrittsgebühr nehmen.

    Mich würde mal interessieren, wie viele Bürger dann Sonntags die Kirche besuchen würden.

  21. Das mit dem Realschulabschluss sehe ich kritisch. Wer Hauptschule hat kriegt sein Geld zurück und wer Abitur hat zahlt?

    Warum führ man nicht einige Aufklärungsschulstunden in allen Schulen ein, bei denen die häufigsten esoterischen „Hauptfächer“ beleuchtet werden. Also Homöopathie, Astrologie, Wahrsagerei, Magie, Kartenlegen usw.

    Wer danach trotzdem zu einer Kartenlegerin geht, der muss dann auch haften. Sich später per juristischer Schulabschlussdefinition das Geld zurückzuholen, kann nicht die Lösung sein.

  22. Ähm…. mir erscheint, hier wird grad Straf- und Zivilrecht etwas durcheinandergeworfen.

    Auch wenn eventuell eine strafrechtliche Ahndung wegen Betrugs (§ 263 StGB) nicht möglich ist, kann daneben durchaus ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Geldes bestehen. Hier kommen dann §§ 275, 326 BGB zum Zug, ggfs. in Verbindung mit § 138 BGB.

    Die Unmöglichkeit einer Leistung kann ja immer mal wieder eintreten, ohne das einer etwas dafür kann. Z.B. wenn die Lagerhalle abbrennt: Der Lieferant kann nicht mehr liefern (Unmöglichkeit –> Rückabwicklung des Vertrages), da er kein Material mehr hat, aber selbstverständlich kein Betrug.

  23. Richtig, Statistiker.

    Betrüger ist nur der, der weiß, dass er eine unmögliche Leistung anbietet.

  24. @ zwingenberger

    Und wie soll ein Richter unterscheiden, ob der Täter das tatsächlich nicht wusste oder nur vorgibt, um einen Freisspruch zu erzielen?

    Ich halte das alles für zu schwammig…

  25. Fernsehtipp!

    HEUTE, Mittwoch 20.11.2013, 20.45 Uhr:

    “Die Wunderheiler”, Geschäfte mit dem Übersinnlichen

    http://www.mdr.de/exakt/wunderheiler104.html

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