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Anti-Homöopathie-Petition: „teilweise entsprochen“

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Die e-Petition vom 13. Juli 2010 für die Streichung der Homöopathie aus dem GKV-Leistungskatalog ist heute abgeschlossen worden.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sieht anscheinend keinen Handlungsbedarf. In der Begründung heißt es, dass „dem Anliegen teilweise bereits entsprochen worden“ sei.

Konkret …

… steht nach Auffassung des Petitionsausschusses fest, dass entgegen der Annahme des Petenten bereits nach der geltenden Rechtslage homöopathische Arzneimittel (bzw. sog. Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen) keineswegs vollumfänglich vom Leistungskatalog der GKV umfasst sind. Im Gegenteil: Diese Leistungen werden nur in sehr eingeschränktem Maße erstattet.“

Der parlamentarische Ausschuss, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, führt weiter aus, dass …

… seit dem Jahr 2004 nicht verschreibungspflichte Arzneimittel in der Regel von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt [werden]. Diese Regelung gilt für alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, also auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen.“

Eine Ausnahme bildeten rund 40 verschiedene Präparate (Mistel, Ginkgo etc.) für Patienten, „die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Naturheilmittel benötigen“.

Zudem könnten die Krankenkassen seit 2007 ihren Versicherten zusätzliche Tarife zur Erstattung von Naturheilmitteln anbieten, die ansonsten nicht von der GKV bezahlt werden.

Aus diesem Grund empfehle der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist“.

Dass das lediglich für homöopathische Mittelchen gilt, aber keineswegs durchgängig für die ärztliche Behandlung, scheinen die Ausschussmitglieder übersehen zu haben: Laut Stiftung Warentest nehmen mehr als 60 Krankenkassen an einem Programm zur Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie teil.

Heißt: Homöopathische Ärzte bekommen Geld dafür, dass sie eine „geeignete Arznei“ auswählen.

Was es mit dem Unfug dieser „Homöopathischen Arzneimittelprüfung“ auf sich hat, kann man zum Beispiel hier und hier nachlesen.

Nun ja, man muss die Logik von Politikern ja nicht verstehen. Ebenso wenig wie die Logik von Homöopathie-Fans.

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