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Wenn Globuli-Hersteller vor Gericht ziehen, wird’s lustig

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Es bleibt dabei:

Die Firma Hevert-Arzneimittel darf nicht damit werben, dass ein bestimmtes homöopathisches Präparat die Selbstheilungskräfte stärkt.

hev

Wie DAZ.online berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Unternehmens gegen ein Urteil des OLG Koblenz vom Januar 2016 nicht zugelassen.

Die Einlassungen von Hevert muten in der Tat absonderlich an:

Wir haben eine Stärkung der Selbstheilungskräfte beansprucht, weil wir der Auffassung waren, dass dies ein allgemein anerkanntes Prinzip ist, wie die Homöopathie überhaupt wirkt“, hatte der Apotheker Rainer Mersinger von Hevert betont. „Wenn man Google bemüht, ist es eine Aussage, die häufig verwendet wird für homöopathische Arzneimittel.“

Soll das etwa heißen, ein Globuli-Hersteller googelt sich die Anwendungsgebiete seiner Zuckerkügelchen zusammen, weil er selber keine Ahnung hat, was da eigentlich wie wogegen wirken soll?

Bizarr.

Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde von Hevert indes aus folgendem Grund:

Das Gericht erlaubte nur Aussagen, die von der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) direkt abgedeckt sind.“

Zum Weiterlesen:

  • Bundesgerichtshof: Hevert darf nicht mit Selbstheilung werben, DAZ.online am 14. Februar 2017
  • OLG Koblenz beanstandet „irreführende Werbung“ für Homöopathika, GWUP-Blog am 21. April 2016
  • Von wegen „Potenz“: Kein besserer Sex mit Homöopathie, GWUP-Blog am 17. September 2013
  • Schüßler-Salze: Gericht verbietet irreführende Werbung, GWUP-News am 23. Februar 2013
  • Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013
  • Heels Schwindelpräparate, GWUP-Blog am 9. Juli 2013
  • Alternative Homeopathy is the newest craze among physicians, The Science Post am 14. Februar 2017

11 Kommentare

  1. Zitat: „Soll das etwa heißen, ein Globuli-Hersteller googelt sich die Anwendungsgebiete seiner Zuckerkügelchen zusammen, weil er selber keine Ahnung hat, was da eigentlich wie wogegen wirken soll?
    Bizarr.“

    Uih, da haben wohl Pressestelle und/oder Rechtsberatung der Firma ganz gewaltig versagt, dass so eine Aussage herausflutschen konnte. Bitte mehr von solchen Demaskierungen. :)

  2. „Wer heilt hat Recht.“ Wenn ich diesen Satz in Frage stelle, dann kommt die Antwort, es sei doch egal was geholfen habe, die Hauptsache es habe geholfen.

    Meine Entgegnung, es sei aber gut, VOR der Behandlung zu wissen, was WAHRSCHEINLICH hilft, wird dann in der Regel verworfen und mir meine kritische Haltung zum Vorwurf gemacht.

    Daher gut, von diesem Urteil zu wissen.

  3. @ Ich:

    Genau, egal was geholfen hat… Mir hilft Dior Fahrenheit EDC immer gegen bakterielle Hautentzündungen. Na gut, so gut wie immer. Ok, die Entzündungen gehen auch von sich wieder weg. Aber nicht weitersagen. Ich will schließlich Fahrenheit auf Kassenrezept erwirken. Wer rechts ist, hat Heil.

  4. Die Aussage erinnert mich sehr an das berühmte „Google doch mal! Informier Dich mal richtig!“ gewisser esoterischer Kreise.

    Als wenn eine Behauptung wissenschaftliche Aussagekraft allein dadurch bekäme, wenn etliche Webseiten denselben Quatsch voneinander im Kreis abschreiben.

  5. „Soll das etwa heißen, ein Globuli-Hersteller googelt sich die Anwendungsgebiete seiner Zuckerkügelchen zusammen, weil er selber keine Ahnung hat, was da eigentlich wie wogegen wirken soll?

    Bizarr.

    Wohl kaum, und das sollte euch auch klar sein. Untergrabt doch nicht euer Niveau mit solchen Sätzen.
    Ist es nicht eher so, dass hier nicht zu unrecht behauptet wird, homöopathische Mittel wirkten, wenn überhaupt, über den Placebo Effekt? Und ist nichtgenau der eine „Stärkung der Selbstheilung“?
    Sucht euch bitte bessere Aufhänger raus :)

  6. @srm:

    << Ist es nicht eher so, dass hier nicht zu unrecht behauptet wird, homöopathische Mittel wirkten, wenn überhaupt, über den Placebo Effekt? << Darum geht es überhaupt nicht, sondern um den Punkt, *wie* ein Hersteller von Homöopathika zu dieser Einschätzung kommt. Jedes Pharmaunternehmen, das auch nur eine Kopfschmerztablette auf den Markt bringen will, muss dafür Studien mit Abertausenden Probanden und geeignete Wirksamkeitsnachweise vorlegen. Ein Globuli-Unternehmen googelt einfach mal, was denn so behauptet wird, wofür das Zeug eigentlich gut sein soll, und schreibt das dann ungeprüft in seine Werbung.

  7. Ein Globuli-Unternehmen googelt einfach mal, was denn so behauptet wird, wofür das Zeug eigentlich gut sein soll, und schreibt das dann ungeprüft in seine Werbung.

    Binnenkonsens eben, diese eierlegende Wollmilchsau des Erkenntnisgewinns.

    Wenn genügend Leute einander nachplappern, kann man sagen, das Nachgeplapperte sei Konsens in der Community, und damit gilt es dann als amtliche Wahrheit. So einfach kann es sein…

  8. „Jedes Pharmaunternehmen, das auch nur eine Kopfschmerztablette auf den Markt bringen will, muss dafür Studien mit Abertausenden Probanden und geeignete Wirksamkeitsnachweise vorlegen.“

    Nicht nur das. Heutzutage kann ein Medikament sogar nur noch dann die Kassenzulassung beantragen, wenn es einen eindeutigen Vorteil gegenüber den vorhandenen Mitteln belegen kann.

  9. denken sie tatsächlich, daß die „abertausende probanden und geieignete studien vorweisen“ müssen? puh.

  10. @pn brunn:

    Ich denke, dass Globuli-Hersteller die selben Wirksamkeitsstudien und Nachweise für ihre Produkte vorzulegen haben, wie jeder pharmazeutische Anbieter einer Kopfschmerztablette oder von Hustensaft auch.

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