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Ein Einzelfall ist ein Einzelfall und kein Beweis

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Man kann es nicht oft genug wiederholen:

Nur weil bei einer Person eine Krankheit verschwindet oder sich deren Symptome bessern, nachdem ein Arzt oder Heiler ein paar Kügelchen oder einen Saft verabreicht haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Intervention auch der wahre Grund für die gesundheitliche Entwicklung war.“

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Aus diesem Grund hat der Wissenschafts- und Medizinjournalist Marcus Anhäuser den medien-doktor-Beitrag

Die trügerische Kraft des Einzelfalls“

heute noch einmal in seinem Science-Blog Plazeboalarm veröffentlicht.

Lesenswert.

Zum Weiterlesen:

2 Kommentare

  1. Sehr lesenswert. Danke für den Link.
    Leider werden die Hardcore-Globulisten das wohl nie begreifen (wollen).

  2. Wo wir grad bei den Plazebos sind:
    „Ab sofort beteiligen wir uns an den Kosten für homöopathische Arzneimittel, wenn Sie von einem Arzt mit homöopathischer Zusatzqualifikation verordnet wurden.

    Zeitraum: Pro Kalenderjahr
    Erstattung: 80 Prozent der Kosten, bis zu 30 Euro
    So geht’s: Einfach Privatrezept und Originalrechnung einreichen

    Wenn Sie am Hausarzt- oder Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern teilnehmen, darf das Privatrezept nur von Ihrem gewählten Arzt ausgestellt werden.“

    So was könnte fast schon den Straftatbestand der Untreue erfüllen. Ob sich vielleicht jemand mit entsprechenden Rechtskenntnissen der Sache annehmen könnte? Ich meine ja, das die AOK nicht gerade ne kleine Klitsche in Sachen Krankenkassen ist und hier doch einiges den Schüttlern in die Hände fallen wird.

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