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Steuern sind illegal und Beamte gibt es nicht? Kostenloses Buch klärt über „Reichsbürger“ auf

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„Sonnenstaatland“ ist eine halbsatirische Webseite, die sich der Aufklärung über die Szene der Reichsbürger und Staatsleugner verschrieben hat – mit Wiki, Forum, Facebook etc.

Seit kurzem steht auch ein 411-Seiten-Buch zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Vorwärts in die Vergangenheit – Durchblick durch einige reichsideologische Nebelwände“

Der Autor schreibt darin „Grundlegendes zum Staats- und Völkerrecht“ sowie zur Verfassung und zur Souveränität der Bundesrepublik und setzt sich ausführlich mit den Kernargumenten und Positionen der Reichsideologen (aka „Reichsdeppen“) auseinander, etwa mit der „BRD GmbH“ oder der „Porto-Lüge“.

Ein Auszug aus dem Kapitel „Die Bundesrepublik ist gar keine Staat [sondern eine Firma]?“

Wirklich nur noch lächeln kann man dann, wenn die Existenz der in Bonn gelegenen „Kunst- und  Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH“ als Beweis für diesen Punkt genannt wird.

Nein, der Name beweist nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland eine GmbH ist, sondern die Kunsthalle ist eine.  Auch dass der Begriff „Polizei“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt ist, ist noch lange kein Wasser auf die Mühlen der Staatsleugner, obwohl sie sich das  einbilden.

Eines Tages hat jemand gemerkt, dass es kein Gesetz gibt, das es dem Normalbürger verbietet, „Polizei“ auf sein Auto zu schreiben. Also wählte man den Weg über den Markenschutz, um so etwas zu unterbinden. Natürlich ist und bleibt die Polizei eine Behörde des Landes bzw. des Bundes.

Man findet ja auch auf den Euro-Scheinen ein Copyright-Zeichen; die betrügerische Nachahmung von  Banknoten ist ohnehin per Gesetz verboten, aber so kann man auch die Verwendung des Erscheinungsbildes der Banknoten für Fußabtreter oder andere als unwürdig empfundene Zwecke verhindern.

Und was soll man aus der Tatsache schließen, dass Prinz Philip, der für seine zuweilen bissigen Kommentare bekannte Ehemann der britischen Königin, die Monarchie als „Firma“ zu bezeichnen pflegt? Dass das Vereinigte Königreich von dem mittelständischen Familienunternehmen Windsor & Sons geführt wird?

O nein, damit fangen wir lieber gar nicht erst an. Es gibt nämlich tatsächlich „Reichsideologen“ und verwandte Geister in den englischsprachigen Ländern, die derartige Behauptungen im vollen Ernst verbreiten.

Grips ist eben international, aber das Gegenteil leider auch.“

Keine leichte Kost, aber eine lobenswerte Fleißarbeit.

Hier geht’s zum PDF.

Zum Weiterlesen:

8 Kommentare

  1. Der Vergleich mit den Euro-Banknoten klingt vielleicht gut, ist aber leider völlig falsch.

    Auf den Euro-Banknoten befindet sich kein Copyright-Zeichen. Auch ist es niemandem verboten, eine Abbildung eines Euro-Scheins auf einen Fußabtreter zu drucken.

    Infos dazu bei den Bildern auf Wikimedia Commons:
    https://commons.wikimedia.org/wiki/File:EUR_5_obverse_(2002_issue).jpg?uselang=de

    Grob gesagt: Die Euro-Banknoten sind zwar Copyright-geschützt (dafür braucht es auch kein Zeichen), aber man darf damit trotzdem nahezu alles machen. Das einzige was man nicht darf ist sie in einer Art und Weise zu drucken, die eine Verwechslung mit echten Banknoten ermöglicht (aka Geld fälschen).

    Dass die Euro-Geldscheine überhaupt urheberrechtlich geschützt sind ist aber auch eher ungewöhnlich. Die D-Mark-Scheine waren beispielsweise laut Gesetz gemeinfrei, so wie viele staatliche Dokumente. In vielen anderen Ländern ist das heute noch so. Geldfälschen ist trotzdem nicht erlaubt, aber das hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun, es ist schlicht ein davon unabhängiger Strafbestand.

  2. @Hanno:

    doch es befindet sich ein Copyright-Zeichen auf den Euro-Scheinen, jedenfalls auf den neuen 10-Euro-Schein, hab‘ gerade nachgesehen, dort steht:
    ©BCE ECB EЦБ(hoffe es stimmt, kyrillisch kann ich nicht ;-)) EZB EKP EKT EKT EKB BḈE EBC 2014

  3. …auch auf dem alten ‚Zwanziger‘, dort steht © BCE ECB EBB EKT EKP 2002…
    …für die Prüfung von größeren Scheinen, fehlen mir die finanziellen Mittel ;-)

  4. @Ralf: Ok, hab ich nicht sorgfältig genug geschaut, hast recht.

    Aber trotzdem darf man den auf Fußabtreter drucken :-)

  5. „Eines Tages hat jemand gemerkt, dass es kein Gesetz gibt, das es dem Normalbürger verbietet, „Polizei“ auf sein Auto zu schreiben. Also wählte man den Weg über den Markenschutz, um so etwas zu unterbinden. Natürlich ist und bleibt die Polizei eine Behörde des Landes bzw. des Bundes.“

    Das machen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eigene Siegel und Symbole führen, ganz verbreitet so.

  6. @Hanno
    Nein, denn das verstößt gegen das Copyright, außer man hat sich die Zustimmung vom Rechteinhaber geholt…soweit ich das Copyright-Gesetz kenne ;-)

  7. Danke für den Link!

    BTW: Wer das Buch nicht online / im Browser lesen mag (so wie ich), der kann sich das Ganze in Ruhe als PDF und/oder ePub herunterladen. Entsprechende Links zu den Dateien:

    http://www.sonnenstaatland.com/buch/

    Seek! Locate!
    Dalek S.

  8. Wer glaubt, dass der Personalausweis für Personal ist, der glaubt auch, dass Kinderschnitzel aus Kindern sind.

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