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Aliana und die Impfpflicht

| 6 Kommentare

Über die Frage einer allgemeinen Impfpflicht haben wir schon zweimal geschrieben.

Heute meldet der Stern, dass laut einer Forsa-Umfrage eine breite Mehrheit der Bundesbürger, nämlich 67 Prozent, sich für eine allgemeine Pflicht zur Impfung ausspreche.

30 Prozent seien dagegen.

Unter den Befürwortern sind ostdeutsche Befragte mit 83 Prozent deutlich häufiger vertreten als westdeutsche (64 Prozent). Auch 76 Prozent der über 60-Jährigen halten eine Impfpflicht für wünschenswert.

Ein ähnliches Bild ergab eine Emnid-Umfrage für die Bild-Zeitung:

77 Prozent befürworten eine Impfpflicht für Kinder. Nur 17 Prozent der Befragten sind dagegen. Die größten Befürworter sind die 30- bis 39-Jährigen.“

Anlass für beide Befragungen ist der Fall der vierjährigen Aliana, die infolge einer Masern-Infektion im Sterben liegt.

Einen Spendenaufruf für Alianas Familie hat heute der Kinderdoc veröffentlicht.

Zum Weiterlesen:

  • Aliana und die Masern, kinderdoc am 12. November 2014
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Impfverweigerer? GWUP-Blog am 16. August 2013
  • Impfpflicht ja oder nein? GWUP-Blog am 16. Juni 2014
  • Impfpflicht: Gut gemeint, trotzdem Mist, diaphanoskopie am 15. Juni 2014
  • Impfpflicht für Kinder: Zwei Drittel der Deutschen sind dafür, Stern-Online am 12. November 2014
  • Der Fall Aliana: Warum sterben in Deutschland noch immer Kinder an Masern? Focus am 5. November 2014
  • Hessens mutigste Mutter kämpft für Impfungen, FFH am 7. November 2014
  • Vierjährige kämpft nach Masern um ihr Leben, Welt-Online am 2 November 2014
  • „Impfen – Risiko mit Methode“ jetzt in der ARTE-Mediathek, GWUP-Blog am 26. Oktober 2014
  • Impfgegner, zuhören: „Meine Mama bringt mich um“, GWUP-Blog am 5. Oktober 2014
  • Impfen, in Fachkreisen umstritten, diaphanoskopie am 5. November 2014
  • Was die Impfgegner stark macht, hpd-online am 11. November 2014
  • Die fünf größten Irrtümer von Impfgegnern, Stern-Online am 12. November 2014

6 Kommentare

  1. Heute abend im Fernsehen (aus: aktuelle TV-Beilage des STERN)

    3SAT:
    20.15 Uhr:
    „Impfen – nein danke?
    Argumente von Gegnern und Befürwortern“

    gleich anschließend,
    21.00 Uhr:
    „scobel
    Psychoneuroimmunologie: Heile dich selbst“

    Mir schwant Furchtbares …

  2. Es gibt ja eine Fürsorgepflicht der Eltern für ihre Kinder.

    Und es gibt die Kinderrechtskonvention. Aus Artikel 24 „Kinder haben das Recht auf höchstmögliche Gesundheit“ folgt das recht auf Impfung.

    So sieht es jedenfalls UNICEF :

    „Jedes Kind hat ein Recht auf Impfung gegen verhütbare Krankheiten. Die Routineimpfung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf Gesundheit zu gewährleisten“

    http://www.unric.org/html/german/kinder/presse/7.htm

    Und in Der Pädiatrie werden die verschiedenen Formen der Kindesmisshandlung definiert. Eine Form ist Vernachlässigung, die sich wiederum in verschiedenen Formen manifestiert.

    Zitat aus der Tabelle “ Keine medizinische bzw. gesundheitliche Vorsorge (-untersuchungen), keine Zahnvorsorgeuntersuchungen, keine oder unzureichende Impfungen, jeweils aus

    . gegenüber Medizinsystem

    . Religiöser oder kultureller Einstellung

    Quelle: http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/VN-KJA-2005.pdf

    Fazit: nicht geimpfte/unzureichend geimpfte Kinder sind vernachlässigte Kinder- eine Form der Kindesmisshandlung.

    Damit ist die Sache eigentlich klar: Warum brauchts da noch eine Impfpflicht?

  3. @Wolfgang:

    << Fazit: nicht geimpfte/unzureichend geimpfte Kinder sind vernachlässigte Kinder- eine Form der Kindesmisshandlung. Damit ist die Sache eigentlich klar: Warum brauchts da noch eine Impfpflicht? << Mir ist zumindest kein Fall bekannt, dass nicht-impfende Eltern wegen "Kindesmisshandlung" belangt werden. Damit ist die Sache eben mitnichten "klar".

  4. @ Bernd,

    na ja medizinisch- fachlich ist die Sache klar. Rechtlich kann das in unterschiedlichen Ländern verschiedn sein. Wenn die Kinderrechtskonvention nur ratifiziert ist, ist es totes Recht. In Ö sind zB die Teile die das Kindeswohl betreffen nicht im Verfassungsrang- daher für Kinder nicht einklagbar.

    Aber es würde ja schon reichen, wenn Impfgegnereltern ein wenig selbstkritisch sind und es ihnen klar wird, dass sie die eigentlichen Kids vernachlässigen- nur leider sehen die das nicht so die haben ein Problem mit der Realität.

    Aber es könnte ja die monatliche Auszahlung des Kindergeldes an die Durchführung von Impfungen geknüpft werden.

    Aber mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem eine Kinderärztin an das Jugendamt gemeldet hat- das sollte regelmäßig passieren- und das JA sollte dann auch etwas tun.

    Leichter gehts merkwürdigerweise, wenn Eltern beim Impfen völlig konträre Einstellungen haben. Dann kann der befürwortende Elternteil bei Gericht die Fürsorgepflicht mit Einschränkung auf Impfungen beantragen und per Gericht mit dem Kind impfen gehen- weil Gericht ja gerne mit dem Kindeswohl argumentiert.

    Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Imppfpflicht eigentlich nicht nötig sein sollte, weil impfen nach STIKO eine glasklare Sache im Sinne des Kindeswohls ist. Das Problem ist nur, dass eine Menge Eltern ein Realitätsproblem haben und denken dass es zB Globuli auch tun.

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