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Pascal Voggenhuber ist sauer

| 15 Kommentare

Fraglos ein Kandidat für das Goldene Brett:

Der selbst ernannte „Spirit Messenger” Pascal Voggenhuber hat über einen Anwalt die Schweizer Skeptiker aufgefordert, den Podcast „SkeptisCH – Folge 25: Das Medium Pascal Voggenhuber“ im Internet zu löschen.

Der Mann, der laut Blick „die Toten zum Sprechen bringt“, stört sich unter anderem an dem Wort „Scharlatan“, was nach Ansicht seines Rechtsbeistands den Tatbestand der Ehrverletzung („Üble Nachrede“) erfülle.

Hier in Deutschland gilt „Scharlatan“ als zulässige Meinungsäußerung, und vermutlich weiß Voggenhubers Anwalt das auch, weswegen er noch allerlei Formalkram vorschiebt, zum Beispiel den Vorwurf, der Blogger und Podcaster Marco Kovic habe sich den Zugang zu einem „Medialitäts-Kongress“ (wo Voggenhuber auftrat) „erschlichen“.

Dass das alles Unsinn ist, führt Kovic in einem aktuellen Beitrag für den Schweizer Skeptiker-Blog aus.

Darin erteilt er auch dem Voggenhuberschen Ansinnen, den Podcast sowie einen älteren Blog-Artikel zu löschen, eine klare Absage:

Was uns Skeptikerinnen und Skeptiker ausmacht, ist nicht zuletzt Standhaftigkeit. Wir bücken uns nicht jedes Mal, wenn jemandem unsere Haltung missfällt, wir bleiben nicht stehen, nur weil der Wind rau wird.

Gemessen an den Widerständen, welche wir überwinden mussten, um zu sein, wo wir heute sind, ist der juristische Einschüchterungsversuch Pascal Voggenhubers nichts, wovor wir zurückschrecken.

Wir setzen uns für kritisches Denken und Wissenschaft ein. Wir bieten dabei so gut und wann immer möglich die ausgestreckte Hand (Pascal Voggenhuber ist nach wie vor eingeladen, seine Position in einem Podcast-Gespräch zu erläutern), scheuen aber die Auseinandersetzung nicht.

In diesem Sinne in aller Aufrichtigkeit an Pascal Voggenhuber, den Giger-Verlag und deren Anwaltschaft: Viel Erfolg.

Wir denken, es ist an der Zeit, dass unser Totenflüsterer den Streisand-Effekt kennenlernt.

Zum Weiterlesen:

  • Wenn ein „Medium“ zu weltlichen Mitteln greift, skeptiker.ch am 14. November 2013
  • Medium oder Scharlatan? Pascal Voggenhuber live, GWUP-Blog am 13. Oktober 2013
  • SkeptisCH – Folge 25: Das “Medium” Pascal Voggenhuber, skeptiker.ch am 13. Oktober 2013
  • Pascal Voggenhuber, Medium (Teil 1), skeptiker-blog am 29. Oktober 2010
  • Pascal Voggenhuber, Medium (Teil 2), skeptiker-blog am 20. November 2010
  • Medium droht seinen Kritikern mit Klage, 20 Minuten am 15. November 2013
  • „Hochstapler“ schreiben ist gefährlich, NZZ am 5. November 2013

15 Kommentare

  1. Die Toten haben mir geflüstert:

    Pascal Voggenhuber ist ein Scharlatan

    :-)

  2. Interessanterweise nennen die beiden V. im Podcast auch nicht direkt einen Scharlatan, sondern sagen wörtlich: „…das Label „Scharlatan“ drängt sich nahezu auf“. Ich bin kein Jurist, aber ich glaube kaum, dass das justiziabel ist. Zumal sie ganz offensichtlich recht zu haben scheinen (was meine ganz persönliche Meinung auf der Basis des eben Gehörten ist. Was Schwindel ist soll man auch so nennen.)

  3. P.V. ist geldgierig!

  4. Der Streisand-Effekt schlägt bereits zu:

    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/13966970

  5. @Der Buddler:

    Prima, die NZZ hat sicher Geld und Anwälte genug, um einen etwaigen Prozess zu führen. Vermutlich müssen die Skeptiker sich gar nicht groß um die Sache kümmern.

  6. Immer wieder erstaunlich zu welch weltlichen Mitteln dann gegriffen wird.

    Erinnert mich irgendwie an die Pius-Bruderschaft, die statt zu beten und ihren imaginären Freund um Hilfe zu bitten, die Leute auffordert, Klage vor Gericht zu erheben.

    Tja, wenn’s funktionieren soll, dann muss der Anwalt her.

  7. @ Der Buddler
    „Was Schwindel ist soll man auch so nennen.“

    Wenn es so einfach wäre…

  8. Die im Artikel hinter „zulässige Meinungsäußerung“ verlinkte Seite habe ich vorsorglich mal abgespeichert. Sehr interessant!

    Hätte nicht gedacht, dass „Trottel“ keine Beleidigung, sondern eine freie Meinungsäußerung ist.

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  9. Es ist verfrüht diese Klage als Unsinn abzutun, es sollte Niemanden überraschen, wenn es ihm wirklich gelänge, einen Gericht von seinen übersinnlichen Fähigkeiten zu überzeugen. Richter sind keine unvoreingenommene und rational denkende Menschen.

  10. @ Randifan

    Ihre Aussage erinnert mich an meine Zusammenarbeit mit der Kölner Polizei, als wir gemeinsam osteuropäische „Hütchenspieler“ dingfest machen wollten.

    Tagelang erklärte ich den Beamten in allen Einzelschritten, wie das (Falsch) Spiel funktioniert. Der Zuschauer/Mitspieler setzt auf eine kleine Kugel, die unter einer von drei Streichholzladen versteckt wird. Nun mischt der Vorführende und obwohl die Mitspieler scheinbar alles ganz deutlich und langsam verfolgen können (in der Regel werden Beträge zwischen 50.- und 100.- Euro gesetzt) befindet sich die Kugel niemals unter der Streichhozlade, auf die die mitspielenden Passanten tippten.

    In der Kölner Altstadt beobachtete ich damals, wie die Täter innerhalb einer Stunde oft mehrere Tausend DM ergaunerten.

    Obwohl ich der Kölner Kripo alles bis ins kleinste Details beibrachte, konnten sie als Zeugen vor Gericht den Richter nicht vom Falschspiel überzeugen.

    Der Richter urteilte, dass dieses Spiel ein reines Glücksspiel sei. Und Glücksspiele um Geldbeträge sind in den Fußgängerzonen nicht gestattet. So erhielten die Täter lediglich eine Ordnungsstrafe von wenigen Hundert Mark. Von Betrug wollte der Trottel-Richter nichts wissen.

    Einige Jahre später sollen dann (wie ich hörte) Gerichte aus Bayern glücklicherweise bei Vorfällen in ihrer Region richtig entschieden haben. Die Täter mit ihren Straftaten wurden dingfest gemacht und wurden als das verurteilt, was sie auch sind. Skrupellose Kriminelle, die als Betrüger naiven Menschen ihr Geld abzocken!

  11. Es ist schon ein paar Wochen her, dass ich besagten Podcast gehört habe – aber wurde nicht auch thematisiert, dass Herr Voggenhuber zu keiner persönlichen Stellungnahme bereit sei, sich aber trotzdem über die kostenlose Werbung -im Sinne von all PR is good PR- freue?

    Sehr unterhaltsamer und aufschlussreicher Podcast übrigens, ich musste an einigen Stellen laut lachen(während einer Bahnfahrt, hat für einige irritierte Blicke gesorgt). HUND!?!!, HUND!!?!!!?! CLOWN!!!!?!!!

    Nachdem ich den Podcast gehört habe, habe ich mir die halbstündige Doku über Herrn Voggenhuber angeschaut, die zufällig während der Aberglauben-Themenwoche auf 3sat lief. Ich empfand es als schamlos, wie Herr Voggenhuber mit dem Leid und der Unsicherheit anderer Menschen Geld zu machen scheint.

    Glücklicherweise scheint er keine privaten Sitzungen mehr anzubieten, sondern nur noch diese Großveranstaltungen. Entertainment für die Massen anhand von Einzelschicksalen ist zwar auch nicht gerade die moralisch vertretbarste Möglichkeit, Geld zu verdienen – aber immerhin ist das für alle Beteiligten eine einmalige Sache und Menschen, die einen schweren Verlust erlitten haben, zahlen nicht mehr regelmäßig für seine „Sitzungen“.

    Allerdings – wenn er nur gute Absichten für die Teilnehmer hätte, warum gibt er die Privatsitzungen (mit vermeintlich therapeutischem Effekt) zugunsten der Großveranstaltungen mit einem lediglich unterhaltsamen Effekt auf? Ein Schelm, wer hier an den vervielfachten Honorar-Stundensatz denkt…

  12. @ tinfoilhat
    „Glücklicherweise scheint er keine privaten Sitzungen mehr anzubieten.“

    Langfristig gesehen bin ich nicht davon überzeugt!

    Vielleicht bietet er sie nicht mehr an, aber wenn ihn Besucher seiner Veranstaltungen anrufen und um einen privaten Termin bitten, würde ich sehr gerne mal „Mäuschen“ spielen.

  13. @Pierre
    Kölner Richter neigen eh dazu wenig Strafe zu verteilen.

    Ein Kölner Polizist hat letzten im Radio erzählt, dass er einen Profi-Einbrecher gefragt habe, warum er auf seiner Reise nach NRW nicht schon in BaWue und Bayern tätig geworden ist. Antwort: Da werde ich ja bestraft …

  14. @ bernd
    Das kann ich nur bestätigen. Kölns Richter sind für ihre Kuschelpädagogik-Urteile bekannt.

    Ganz besonders profitieren davon jugendliche Gewalttätergruppen mit Migrationshintergrund.

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