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„Ufo-Akten“-Klage in Berlin gescheitert

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Der “Ufologe” Frank Reitemeyer hat sein Berufungsverfahren in Sachen „Ufo-Akten“ verloren.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam heute zu der Auffassung, dass die Bundestagsverwaltung einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht offenlegen muss. Die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste unterlägen nicht dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), weil sie eng mit der parlamentarischen Tätigkeit von Abgeordneten verknüpft seien.

Der Dresdner Rechtsanwalt und CENAP-Mitstreiter Jens Lorak hatte am Vormittag den Prozessverlauf für den Blog der Ufo-Meldestelle protokolliert.

Das Urteil wurde erst am Nachmittag bekannt gegeben.

In der Begründung heißt es:

Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Bereich parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen. Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Auftrag gegeben worden seien, dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Funktion nach einen engen Mandatsbezug auf.“

Dazu schreibt Lorak im Ufo-Meldestelle-Blog:

Wichtig war nur ein Satz, den die Rechtsanwältin des R. gesagt hat, als das Gericht erörterte, ob die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist.

Sie sagte, nach allem, was bekannt ist, handelt es sich bei der Ausarbeitung nur um eine „Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen“, und das sei kein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts.

Aber was soll dann die Klage?

Wenn diese Ausarbeitung nur eine „Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen“ ist, was erwartet Herr R. denn dann vorzufinden, falls er doch die Ausarbeitung lesen darf? Noch in der ersten Instanz hatte Hr. R. so getan, als wenn diese Ausarbeitung die „UFO-Akten“ der Bundesregierung wäre.

Jetzt weiß seine Anwältin: Es ist nur eine „Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen“.

Für mich entpuppt sich der Rechtsstreit damit als eine Wichtigtuerei: prozessieren, um eine „Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen“ lesen zu dürfen.

Von „UFO-Akten“ reden, obwohl man weiß, dass da keine Akten sind, sondern nur eine Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen.“

Vor allem sogenannte Exo-Politiker hatten im Vorfeld der Verhandlung einen Riesen-Bohei um die angeblichen „Ufo-Akten“ des Bundestags gemacht.

Um „Ufos“ ging es aber gar nicht, sondern um den Bericht “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen” vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags.

Zum Weiterlesen:

  •  „Ufo“-Prozess des Jahres 2013 in Berlin verpufft, Ufo-Meldestelle-Blog am 13. November 2013
  • CENAP’s „Alien-Anwalt“ Jens Lorek protokolliert den „Ufo-Prozess“ in Berlin, Ufo-Meldestelle-Blog am 13. November 2013
  • Bundestag muss weder UFO- noch Guttenberg-Unterlagen herausgeben, Welt-Online am 13. November 2013
  • UFO-Studie des Bundestages bleibt geheim, n-tv am 13. November 2013
  • Bundestag darf Ufo-Bericht geheimhalten, tz am 13. November 2013
  • Procekt Blue Book: „Ich will die Antwort auf diese Untertassen-Frage!“, einestages am 8. Oktober 2012
  • How I Became a Raelian, CSI am 8. November 2013
  • Identified Flying Objects, CSI am 30. Oktober 2013
  • Der Berliner Ufo-Prozess und die Reichsdeppen, GWUP-Blog am 9. November 2013
  • Ufo-Forschung zwischen deutscher Exopolitik und Wirklichkeit, CENAP-Blog am 25. Juni 2012
  • „Exopolitik Deutschland“ bei Psiram
  • Nicht von dieser Welt, taz am 14. November 2013

6 Kommentare

  1. Ich finde den Entscheid des Gerichtes nach wie vor falsch.

    Unabhängig von dem Inhalt der Dossiers finde ich es immer noch fragwürdig, dass ein Abgeordneter, der das Volk repräsentieren soll, und vom Steuerzahler bezahlt wird, um seine Interessen zu vertreten, sich der Auskunftspflicht über seine Handlungen entziehen kann.

    Noch schlimmer wiegt das Ganze aus meiner Sicht bei der Verwaltung, hier: dem Wissenschaftlichen Dienst, der somit nur von denjenigen in Gänze zu kontrollieren ist, der auf seine Zuarbeit angewiesen ist.

    Ich würde es verstehen, wenn im gegenständlichen Falle mit militärischen (etc.) Geheimhaltungspflichten argumentiert würde, aber so… …passt es leider wieder einmal in das schlechte Ranking der deutschen Informationsfreiheit: http://www.fuereinebesserewelt.info/studie-schlechte-noten-fur-deutschlands-informationsfreiheit/
    (D´land ist viertes von unten – hinter Taiwan und Russland)

  2. das Urteil fiel so aus, wie ich es eigentlich erwartet hatte. Auch die Begründung.

    Aber ist dies das Ende der „UFO-Akten“? Bestimmt nicht. Denn dieser Ausgang ist genau das Wasser auf die Mühlen der Verschwörungsgläubigen, das sie in Schwung hält.

    Die Bundesregierung hat Kenntnisse von geheimen UFO-Aktivitäten. Die Entscheidung, dass man diese Akte nicht einsehen darf, ist doch der eindeutige Beweis dafür. Denn wenn da nichts wäre, könnte man das doch ruhig offenlegen. Die Urteilsbegründung? Pah, die ist doch nur vorgeschoben.

    @ Bernd: die Illuminati und Paris Hilton hängen da natürlich auch noch mit drin. Die NSA sowieso.

    Wir werden wohl nicht „arbeitslos“ werden.

  3. Kleine Korrektur zum WELT-Artikel:

    Auftraggeberin des UFO-Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes war 2009 die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, siehe zum Beispiel http://www.derwesten.de/panorama/cdu-abgeordnete-liess-ueber-ufos-forschen-id6133477.html

  4. Der Welt-Artikel ist an Primitivität nicht mehr zu überbieten. Selbst von skeptischer Seite hätte man wenigstens einige gute Argumente gegen die extraterrestrische Hypothese erwarten dürfen, beispielsweise die oft von Skeptikern vorgetragene (und, nebenbei bemerkt, gar nicht mal so schlechte) Ansicht, bei den sog. „Entführungen“ handele es sich um Fälle von Schlaflähmung seitens der Betroffenen (eine Erklärung, die ich natürlich trotzdem ablehne). Stattdessen ergeht sich der Pseudojournalist Ulli Kulke in Behauptungen, für die er nicht einmal Quellen angibt. Zitat:

    „[…] (der Kläger soll laut Zeitungsberichten übrigens mal NPD-Kreisvorsitzender gewesen sein) […]“

    Allerdings sind wohl weder dogmatische Ufologen einerseits noch solche Journalisten wie der eben erwähnte Herr andererseits dazu in der Lage, dieses Thema sachlich und in einem Tonfall, wie er sich für erwachsene Menschen gehört, zu erörtern.

  5. Das Urteil mag rein juristisch betrachtet vielleicht richtig sein, sachlich halte auch ich es aus mehrerlei Gründen für falsch.

    Der Wissenschaftliche Dienst (WD) ist Teil der Verwaltung und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Somit sind die Schriftsätze eigentlich auch Eigentum des Souveräns.

    Warum sollten wissenschaftliche Erkenntnisse überhaupt nicht veröffentlicht werden? Letztlich würden auch sie zur politischen Meinungsbildung des Souveräns beitragen können. Für rein militärische Analysen und solche aus dem sicherheitsrelevanten Bereich könnte man notfalls einen Ausnahmetatbestand schaffen.

    Ich sehe hier ein analoges Problem zu den Studien in der Pharmabranche. Veröffentlicht wird nur, was den eigenen Interessen dienlich ist, alles Andere fällt unter den Tisch. Die Ausführungen des WD sind nicht bindend (bspw. stand die WD-Analyse der Knabenbeschneidung kritisch gegenüber), aber Abgeordnete müssen dann sehr gut begründen, warum sie wider die Ratio handeln (wollen), genau dies wollen sie aber nicht.

    Auch der WD kann irren.

    Die Veröffentlichung verhindert Mißbrauch des WD für private Zwecke. Erinnert sei an die Affäre Guttenberg, der Teile einer Arbeit des WD in seine Dissertation hat einfließen lassen.

  6. In dieser Sachen entscheiden Juristen, deren Entscheidungen häufig auf Unverständnis stoßen. Jetzt gewinnen diese UFO-Akten in gewissen Kreisen einen noch größeren Wert, als sie in Wirklichkeit haben. Selbst der Urheber der Klage glaubt nicht wirklich irgendwelche Berichte von Kontakten mit Außerirdischen zu finden

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