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„Respekt“ für Unsinn?

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Es kann sich durchaus lohnen, mal einen verregneten/verschneiten Sonntag an den Themenkomplex „Religiöse Gefühle“, „Respekt“, „Toleranz“, „Beleidigtsein“ etc.pp. dranzugeben.

In England will Rowan „Mr. Bean“ Atkinson den britischen Kränkungsverbotsparagrafen zu Fall bringen, schreibt Telepolis:

In seiner Heimat erregt er derzeit weniger Aufsehen durch Unterhaltungsauftritte, als durch eine von ihm angeführte Kampagne zu Reform einer Vorschrift, die polizeiliche Festnahmen und gerichtliche Strafen bereits dann erlaubt, wenn sich jemand ,kränkend‘ äußert oder benimmt.“

Konkret geht es um den Abschnitt 5 im Public Order Act von 1986:

Auch hierzulande wird anschwellend darüber diskutiert, ob „Respekt“ nicht möglicherweise zu einer Gefahr für die offene Gesellschaft wird.

In seinem Blog Freie Welt führt der Politikredakteur Richard Herzinger aus:

Der verschwommene Begriff “Respekt” öffnet gegenwärtig ein Einfallstor dafür, den Glauben wieder als eine Art unantastbare Sphäre höherer Einsicht zu etablieren, die von kritischer “Respektlosigkeit” ausgenommen sein und irrationalem Denken und Verhalten einen gewissen Grad an Immunität gewähren soll. Von dieser Tendenz versuchen nicht nur Vertreter des Islam zu profitieren. Im Windschatten islamischer Prediger und Apologeten hofft auch mancher christlicher Konservativer, die Bannmeile für “Blasphemie” wieder erheblich erweitern zu können.

Doch wie erweist man jemandem oder etwas eigentlich seinen Respekt?

Respektvoller Umgang miteinander äußert sich nicht in kritikloser Duldung, im Gegenteil: Kritik, Auseinandersetzung, ja Streit und offen ausgetragener (gewaltfreier) Konflikt sind ebenfalls Ausdruck von Respekt, den man jemandem oder einer Sache erweist – indem man damit nämlich zeigt, dass man den Anderen und das Andere ernst nimmt und auf Augenhöhe betrachtet.

Schonung aus Furcht, den anderen “beleidigen” zu können, kann auch Ausdruck von Herablassung und Verachtung sein.

Nicht vorgefertigter, dekretierter Zwang zum Konsens, sondern das permanente Austragen von Konflikten schafft in einer offenen Gesellschaft haltbare gemeinsame Werte. Durch die Maxime eines falsch verstandenen “Respekts” droht dieses Grundprinzip unserer Freiheit ausgehöhlt zu werden.“

Dem hält sein Kollege Matthias Heine bei Welt-Online entgegen, dass …

… Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung und üble Nachrede sehr handfeste Tatbestände sind. Dabei wird hier doch meist nichts anderes verletzt als die Gefühle des Angepöbelten. […]

Warum sollte ein etwas weniger mit Ironie gepanzerter Gläubiger nicht gesundheitsschädigend durch Blasphemie erschüttert werden? Und warum sollte seine Gemütsruhe deutschen Gerichten nicht wenigstens genauso viel wert sein wie der Frieden eines Spießers, der sich durch den krähenden Hahn des Nachbarn oder durch einen Kindergarten gestört fühlt? […]

Mich stört, dass es für die Aufgeklärten und Abgeklärten Gefühle zweierlei Rechts gibt:

  • Auf der einen Seite diejenigen, an denen ihre Psychologen, Sozialarbeiter und Anwälte gut verdienen – weshalb sie den Gefühlsbesitzern gern bestätigen, dass ihre Emotionen ganz real sind.
  • Auf anderen die immer noch vorhandenen spirituellen Wallungen der zurückgebliebenen Gläubigen.

Über Letztere fühlen sich die Modernen in ihrer neurotischen Kompliziertheit unendlich erhaben.“

Auch das ist nicht ganz falsch.

Schließlich „verletzt“ auch ein ausgestreckter Mittelfinger nichts außer irgendwelchen diffusen „Gefühlen“ – und kostet im Straßenverkehr dennoch zwischen 600 und 4000 Euro.

Für den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse steht deshalb außer Frage, dass die Beleidigung religiöser Gefühle ähnlich bestraft werden sollte wie rassistische Äußerungen:

Wir müssen in dieser Gesellschaft darüber nachdenken, was alles zulässig sein soll.

Wir haben Strafbestimmungen gegen die Verletzung persönlicher Ehre; ausländerfeindliche, rassistische Äußerungen stehen unter Strafe, aber die Verletzung von religiösen Gefühlen von Menschen, die doch auch das ganz ernst meinen, die nehmen wir hin und verlangen von ihnen dass sie das alles hinnehmen.

Also ich bin sehr dafür, dass wir generell gleich behandeln alle Formen von Ehrverletzung, von Herabwürdigung, von Beleidigung sollten ungefähr gleich behandeln. Das gilt für rassistische Äußerungen und das gilt auch für Beleidigungen religiöser Gefühle.“

Die Frage ist nur, ob das wirklich vergleichbar ist.

„Der Staat wäre in einer erbärmlichen Zwickmühle“, wenn „die Verletzung religiöser Gefühle […] gesetzlich geschützt werden soll“, meint dazu etwa Der Nesselsetzer:

Einerseits müsste er die Evolutionstheorie als gut begründete Theorie verteidigen, andererseits wäre er jedoch verpflichtet, das Verletzen religiöser Gefühle zu bestrafen.

Letztendlich würde das dazu führen, dass zwangsläufig niemand mehr behaupten dürfte, unsere Vorfahren wären Menschenaffen, denn das wäre durch den blasphemischen Inhalt nach der kreationistischen Lehre “gefühlsverletzend” und somit strafbar.

Wissenschaftliche Forschung bzw. deren Nachweise wäre dann unerheblich.“

Und präzisiert in einem anderen Beitrag:

Verletzte Gefühle aufgrund von Kritik, Spott oder Hohn über eine Meinung oder Weltanschauung sind nichts weiter als eine emotionale Erpressungsreaktion. Sie sollten nicht beachtet werden und in der Rechtsprechung keine Auswirkungen haben, vorausgesetzt, es fällt nicht in den Rahmen der seelischen Grausamkeit.

Diese wäre in jedem Falle dann gegeben, wenn beispielsweise ein Behinderter aufgrund seiner Behinderung verspottet werden würde. Auch zeigt das Gesetz zur Holocaustleugnung, dass es sich hier nicht um verletzte Gefühle, sondern eher um seelische Grausamkeit handelt.“

Klar ist: Kuschelig-nichtssagendes Herumlavieren („Religionskritik kann verletzen – Religion auch“) ist keine Antwort mehr.

Das wird auch in der Zeit-Debatte zwischen dem Politikredakteur Ludwig Greven („Mehr Respekt bitte!“) und GBS-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon („Respekt? Wovor denn?“) deutlich.

Ich wünsche Rowan Atkinson jedenfalls viel Erfolg für sein Unterfangen, denn:

In der Vergangenheit führte dieser Abschnitt 5 im Public Order Act von 1986 unter anderem zu Festnahmen eines Teenagers, der die Scientology-Organisation auf einem Protestplakat als „gefährliche Sekte“ bezeichnete.“

Der Video-Blogger Jörg Wipplinger formuliert es so:

Toleranz und Respekt bekommen nur Menschen, keine Weltbilder, Gedankengebäude und keine Irrtümer. Letzteren gegenüber ist die Wahrheit brutal.“

 Zum Weiterlesen:

  • Ein Gott wird nicht gebraucht, Der Nesselsetzer am 26. Oktober 2012
  • Kein Verlass auf religiöse Gefühle, Hugo-Stamm-Blog am 2. Mai 2008
  • Religiöse Empfindungen stammen vom Hirn, Hugo-Stamm-Blog am 30. Juli 2012
  • Brause stößt Kreationisten auf, GWUP-Blog am 23. September 2012
  • Respekt? Aber wieso denn? Welt-Online am 25. September 2012
  • Ideologie vs. Wissenschaft, GWUP-Blog am 31. Juli 2011

 

 

4 Kommentare

  1. Jörg Wipplinger bringt es auf den Punkt. Die Wahrheit bleibt, auch wenn man nicht daran glaubt. Oder mit Karl Valentin gesagt: „Was war wahr? Was wahr war!“

  2. Der Vergleich zwischen rassistischen Äußerungen und Religionskritik ist abstrus und er zeigt, dass Thierse da was ganz grundsätzliches nicht verstanden hat:

    Meine Herkunft ist mir angebohren, an ihr kann ich nichts ändern – insofern kann es keine „Kritik“ daran geben.

    Für eine Religion entscheide ich mich. Auch wenn sie mir „angeboren“ ist, kann ich jederzeit eine Entscheidung treffen, ob ich einer Religion weiter anhänge oder nicht (zumindest ist das hierzulande so – dass es Länder gibt in denen das nicht so ist ist eine traurige Tatsache). Insofern kann sie auch Gegenstand von Kritik sein. Und Kritik darf auch lächerlich machen.

    Die ganze Debatte ist ziemlich absurd wenn wir mal einen Vergleich mit anderen Bereichen ziehen. Sich lächerlich machen über politische Einstellungen ist völlig normal. Das kann man zwar manchmal unangemessen finden – aber kaum jemand käme auf die Idee, das verbieten zu wollen.

  3. Wenn Gefühle verletzt werden, wer oder was ist dann verletzt? Die Gefühle oder der Mensch, der diese Gefühle hat? Heilt diese Verletzung oder muß sie geheilt werden oder muß die Heilung unterstützt werden? Und wie sieht diese Verletzung aus (kann man da ein Pflaster drauf kleben)? Kann man überhaupt Gefühle verletzen oder ist vielmehr so, dass wenn von verletzten Gefühlen gesprochen wird, es sich tatsächlich um beleidigte Gefühle handelt?

    Das sind keine rhetorischen Fragen.

  4. Respekt? Wovor?
    Wie kann eine Religion im 21. Jahrhundert noch auf die Beschneidung bestehen und behaupten ohne dieses Ritual ist kein religiöses Leben in Deutschland möglich?

    Eine schmerzvolle Handlung! Ach ja, Säuglinge und Kinder sind keine Wähler! Diesem Gesetzesentwurf hätte die Meinung von Männern, die unter Narkose und aus medizinischen Gründen diese Massnahme über sich ergehen lassen mussten und die schmerzvolle Erfahrung der ersten Tage nach der OP, sehr gut getan.

    Respekt kann einem Menschen zuteil werden, wenn er selbst einen respektvollen Umgang lebt. Die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, im Namen einer religiösen Anschauung, hat keinen Respekt verdient.

    Das Wissen, dieses Ritual findet in meiner Strasse, in meiner Stadt, in Deutschland statt, verletzt meine humane Haltung.

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