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Heilpraktiker-Petition

| 8 Kommentare

Noch bis zum 17. November kann online eine Petition zum Thema „Heilberufe – Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker“ gezeichnet werden.

Es geht um Folgendes:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass analog zu Ärzten und Psychotherapeuten auch Heilpraktiker gesetzlich zur Dokumentation der von ihnen durchgeführten Behandlungen und Beratungen verpflichtet werden.“

Die Begründung:

Bisher ist die Pflicht zur Dokumentation nur in den Statuten einiger Fachverbände bzw. der Berufsordnung verankert.

Da die Mitgliedschaft jedoch freiwillig ist, können freie Heilpraktiker sich dem also ohne weiteres entziehen. Eine Heilpraktikerkammer mit Pflichtmitgliedschaft und Sanktionsmöglichkeiten wie bei Ärzten und Psychotherapeuten existiert nicht. Somit können selbst hochgefährliche Therapien angewendet oder von ärztlichen Therapien abgeraten werden, ohne dass der Heilpraktiker dies dokumentieren muß.

Bedingt durch die Tatsache, daß es sich bei Heilpraktikern um medizinische Laien handelt, erscheint daher gerade hier eine gesetzlich verankerte, allumfassende Dokumentationspflicht notwendig.

Erstens, um evtl. anschließend behandelnden zugelassenen Ärzten einen Einblick in bisher erfolgte Maßnahmen und deren Auswirkungen zu gewähren.

Zweitens, um dem Patienten nötigenfalls eine solide Grundlage für Schadenersatzforderungen zu verschaffen, welche ohne Dokumentation nicht konsequent durchsetzbar sind und im Ernstfall zu „Aussage gegen Aussage“-Situationen führen. Dies ist den Patienten nicht zuzumuten.“

Zur Diskussion und Mitzeichnung geht es hier.

8 Kommentare

  1. Ich habe mir gerade die Diskussion auf der petitionsseite mal zu Gemüte geführt. Dass dabei der Begriff TCM schnell fiel, war klar.

    Nur als kleine Ergänzung zu diesem Begriff: Meine Frau und ich sind in unserem Nordseeurlaub bereits der T „E“ M begegnet. Kopfschütteln unsererseits inbegriffen: http://www.dr-sayer-buesum.de/aktuell.htm

  2. Ein wohldurchdachter Vorstoß, den pauschal abzulehnen nicht einfach sein dürfte. Es geht ja zunächst um das Wohl der Patienten, mit augenscheinlich geringem Aufwand für die Heilpraktiker.

    Der Zeitpunkt ist auch günstig im Umfeld des „Falles Jakob“.

    Also, ich empfehle die Mitzeichnung …

  3. Ui, danke für den Bericht, liebe GWUP! :-)

  4. @ Jan W.:

    Immerhin schreiben sie im letzten Absatz

    »Natürlich kann Behandlung mit Naturheilverfahren und der Homöopathie keine Insulinbehandlung ersetzen, keine Schilddrüsenüberfunktion beseitigen, keine verengten Herzkranzgefäße weiten, keinen Krebs beseitigen. Dafür können sie die vorhandenen Selbstheilungskräfte des Körpers anstoßen, aktivieren, lindern, Lebensqualität verschaffen und zu einem geeigneten Umgang mit der eigenen Gesundheit anleiten.«

    Dass das Reizklima an der Küste das Wohlbefinden steigert und das Salzwasser und Sonne gut bei z.B. Schuppenflechte sind (merke ich immer, wenn ich an der Nordsee bin), ist ja nicht bestritten, Strandspaziergänge und sonstige Bewegung ist auch kein Schaden und machen fit und dünner …

    Aber dann:
    »Hier kann die heutige chemisch-pharmakologisch ausgerichtete Schulmedizin nicht viel erreichen. Der Patient muss jedoch in die Lage versetzt werden, nach einer sorgfältigen Untersuchung und Beratung die für ihn empfohlenen Behandlungsalternativen im Wesentlichen beurteilen zu können. Dann werden er und sein Arzt auch mit der TEM zufrieden sein.«

    Nee, in der Naturheilkunde und in Kräutern oder Heilpflanzen gibt ‘s ja so gar keine Chemie, so sanft, ohne Nebenwirkungen. Nee nee …

  5. Sehr gut durchdachte Petition und dringend notrwendig. Leider kann ich als Österreicherin nicht unterzeichnen, werde aber in unserem Land versuchen anzuregen, dass die bei uns als freie Wirtschaftsunternehmer tätigen „Energethiker“ ebenfalls zur Dokumentation verpflichtet werden…

  6. Gelesen und gezeichnet ;-)

  7. Ich erlaube mir, auf diese weitere Petition aufmerksam zu machen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19784

  8. Die Patientendokumentation durch Arzt oder Krankenhaus ist oft subjektiv und Lückenhaft. Ich konnte mal meine Krankenakte lesen und war verwundert.
    Und jetzt soll eine weitere Dokumentation (subjektiv und lückenhaft) vorgeschrieben werden?

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